Pilnacek-Freundinnen: Neuer Strafantrag wegen Falschaussage, auch Diversion wackelt
Sie gab etliche Interview, sagte im Untersuchungsausschuss und als Zeugin in diversen Verfahren aus - und weil sie es mit der Wahrheit nicht so genau genommen haben dürfte, drohen ihr jetzt Konsequenzen: Karin Wurm, Freundin des verstorbenen Justiz-Sektionschefs Christian Pilnacek.
Erstens hat die Staatsanwaltschaft St. Pölten gegen Wurm und ihre ehemalige Mitbewohnerin Anna P. einen Strafantrag eingebracht. Das Einlangen bestätigt ein Sprecher des Landesgerichtes Krems am Freitag auf KURIER-Anfrage.
Wurm werden im Zusammenhang mit ihrem Umgang mit Pilnaceks Laptop nach dessen Ableben falsche Beweisaussage, dauernde Sachentziehung und Datenverarbeitung in Gewinn- oder Schädigungsabsicht vorgeworfen, P. nur dauernde Sachentziehung und Datenverarbeitung.
Im Falle einer Verurteilung drohen Wurm bis zu drei Jahre und P. bis zu einem Jahr Haft.
In einem zweiten Verfahren wegen Falschaussage hat die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) Beschwerde eingelegt: Die Frauen hatten am 1. Juni am Straflandesgericht Wien eine Diversion angeboten bekommen, sie sollten 180 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten und einen Pauschalbetrag bezahlen. Darin ging es ebenfalls um Pilnaceks Laptop (siehe Bericht unten).
Die Beschwerde erfolgte nach einer Weisung von oben - und es ist bereits die zweite in dieser Causa. Die WKStA wollte ursprünglich nicht anklagen und das Verfahren mit einer Diversion erledigen, die Oberstaatsanwaltschaft Wien (OStA) sprach sich aber dagegen aus, deshalb kam es am 1. Juni zum Prozess.
Zum Diversionsangebot des Richters hatte die WKStA vorerst keine Erklärung abgegeben, nach einer Weisung der OStA legte die Anklagebehörde diese Woche Beschwerde ein. Argumentiert wird, wie schon in der ersten Weisung, mit "generalpräventiven Gründen".
"Mangelnde Wahrheitsliebe"
Die Strafrechtspflege sei "im höchsten Maß" auf die Richtigkeit und Vollständigkeit von Zeugenaussagen angewiesen, erklärte die OStA da. Falschaussagen würden allzu oft als "Kavaliersdelikte" empfunden, deshalb müsse der Allgemeinheit unmissverständlich signalisiert werden, dass bei falschen Aussagen mit Verurteilungen zu rechnen ist.
Der nächste Satz sitzt: "Konkret war und ist eine mangelnde Wahrheitsliebe von Karin Wurm und Anna P. gegenüber den Strafverfolgungsbehörden im Zusammenhang mit dem Ableben von Mag. Pilnacek Gegenstand medialer Berichterstattung", es sei daher davon auszugehen, dass die Öffentlichkeit auch die strafrechtlichen Konsequenzen verfolgt.
Die Beschwerde wird nun dem Oberlandesgericht Wien (OLG) vorgelegt. Dieser wird in nicht-öffentlicher Sitzung prüfen.
Das OLG Wien hat übrigens erst kürzlich zuungunsten Wurms entschieden: Sie hatte den ÖVP-Abgeordneten Andreas Hanger auf Unterlassung geklagt, weil er sagte, sie habe ihre Darstellungen zum Tod Pilnaceks immer wieder aufgebauscht, falsche Angaben gemacht und wesentliche Umstände verschwiegen.
Und er darf das auch weiterhin sagen. Das OLG stellte fest: Hangers Vorwürfe seien "zutreffend", würden ausreichend auf einem "Tatsachensubstrat" beruhen und "zulässige Werturteile" darstellen.
Zudem sei sie, weil sie sich wiederholt selbst an Medien gewandt hat, eine "Public Figure" und müsse Kritik aushalten, heißt es weiter.
Was wird den Frauen konkret vorgeworfen?
Pilnacek wurde am 20. Oktober 2023 in Rossatz, Niederösterreich, tot aufgefunden. Polizisten holten daraufhin seine persönlichen Gegenstände im Haus von Wurm und P., wo sich Pilnacek in seiner letzten Nacht aufgehalten hat, ab. Nicht hergegeben haben die Frauen den Laptop des langjährigen Justiz-Sektionschefs, er landete erst bei einem Bekannten Pilnaceks, dann bei einem Krone-Journalisten und später bei der WKStA, die ihn ausgewertet hat.
Im Verfahren, das in St. Pölten geführt wurde und jetzt in einen Strafantrag mündete, geht es einerseits um den Vorwurf, die Frauen hätten den Nachlass Pilnaceks geschädigt, weil sie den Laptop für sich behielten und weder an die einschreitenden Polizisten noch an Pilnaceks Witwe übergeben haben.
Weil sie den Laptop mitsamt Daten stattdessen an Pilnaceks Bekannten übergeben und dabei "ein schutzwürdiges Geheimhaltungsinteresse" verletzt haben sollen, steht auch das Vergehen nach dem Datenschutzgesetz im Strafantrag.
Deutlich länger ist die Liste an Falschaussagen, die Wurm vorgeworfen werden. Ausgangspunkt dafür war eine Anzeige von Polizisten (der KURIER berichtete), die den Verlag Zackmedia im Vorjahr wegen des Buches von Ex-Politiker Peter Pilz medienrechtlich geklagt hatten.
So soll sie nicht nur in einem Verfahren gegen Beamte des nö. Landeskriminalamts falsche Angaben gemacht haben, sondern auch im Medienprozess. Etwa, was ihre letzte Kommunikation mit Pilnacek oder den Umgang mit seinen persönlichen Gegenständen betraf.
So gestand Wurm erst im Prozess auf konkrete Nachfrage von Anwältin Linda Poppenwimmer ein, dass sich unter Pilnaceks Sachen noch ein Sparbuch befand, das sie (weil es gelocht, also entwertet gewesen sein soll) im Altkleidercontainer entsorgt hat. Gegenüber der Polizei sagte sie aber, sie habe "nichts Relevantes" gefunden.
Wurm will sich eingeschüchtert gefühlt haben
Im Prozess, der am 1. Juni in Wien stattfand und mit einer Diversion endete, ging es um ihre Aussagen im Zusammenhang mit dem Verbleib des Laptops. Wurm und Anna P. übernahmen Verantwortung - wobei sich nur P. für ihr Verhalten entschuldigt hat. Wurm beharrte darauf, dass sie sich eingeschüchtert gefühlt und deshalb unvollständig ausgesagt habe.
Der Richter sah den Sachverhalt ausreichend geklärt und keine Widersprüche mehr, deshalb verzichtete er auf die Vernehmung von Zeugen und schlug die Diversion vor. Ob diese hält, entscheidet jetzt das OLG. Wird die Diversion gekippt, dann muss der Prozess fortgesetzt werden.
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