Diversion: Pilnaceks Freundinnen sollen nach Falschaussage Sozialstunden leisten
Zusammenfassung
- Prozess gegen Vertraute von Christian Pilnacek und deren Mitbewohnerin wegen Falschaussage endet mit Diversion.
- Beide Angeklagte müssen 180 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten und 250 Euro Verfahrenskosten zahlen.
- Beide Frauen haben Verantwortung übernommen; das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Der Prozess gegen Karin Wurm, Vertraute des verstorbenen Justiz-Sektionschefs Christian Pilnacek und deren frühere Mitbewohnerin Anna P. wegen Falschaussage ist am Montag in beiden Fällen mit einer Diversion zu Ende gegangen - vorläufig. Neben 250 Euro Verfahrenskosten sollen die beiden jeweils 180 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) erklärte, sie sei mit dieser Form der Erledigung nicht einverstanden. Der Beschluss, der noch schriftlich ausgefertigt wird, ist damit nicht rechtskräftig.
Anna P. bekannte sich vor Gericht "voll umfassend schuldig". Sie sei am Tag der Einvernahme sehr nervös gewesen, ihr sei "alles zu viel geworden", erklärte sie mit Hinweis auf die mediale Berichterstattung.
Ihre Anwältin verwies darauf, dass ihre Mandantin unbescholten sei und ihre Falschaussage später selbst zugab. Sie bat den Richter, mit Milde vorzugehen.
Auch der Anwalt der Vertrauten Wurm verwies darauf, dass seine Mandantin im Ermittlungsverfahren wegen Falschaussage Verantwortung übernommen habe.
Diese sagte allerdings, sie fühle sich "nicht schuldig". Zu ihren Beweggründen später mehr.
Ausgangspunkt der Verhandlung ist ein Ermittlungsverfahren gegen Beamte in Bezug auf ihren Umgang mit den persönlichen Gegenständen Pilnaceks. Darin hat Wurm im April 2024 ausgesagt, sie habe den Laptop überall im Haus gesucht, aber nicht gefunden. Pilnacek hatte sich vor seinem Tod in ihrem Haus in Rossatz aufgehalten.
Tatsächlich hatten sie und P. den Laptop schon zwei Tage nach Pilnaceks Tod zu einem IT-Techniker gebracht, einige Wochen später gab P. den Laptop dann weiter. Im März 2025, als schon medial über den Verbleib des Laptops berichtet worden war (er landete über Umwege bei der WKStA) korrigierte Wurm ihre Aussagen.
Und betonte jetzt vor Gericht, sie habe nur deshalb "unvollständig" ausgesagt, weil sie eingeschüchtert worden sei.
"Habe mich eingeschüchtert gefühlt"
Konkret durch die Aussagen von Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka, der ihr habe ausrichten lassen, sie solle mit niemandem reden - nicht mit Journalisten oder sonst jemandem. Und von Bundespolizeidirektor Michael Takacs, der zu Anna P. gesagt habe, die Frauen sollten "den Laptop verschwinden lassen". Anna P. hat das mittlerweile mehrmals widerrufen - Wurm wiederholte es trotzdem vor Gericht. Auf Nachfrage des Richters, ob diese "Einschüchterung" ihr Beweggrund für die Falschaussage gewesen sei, sagte sie: "Ja."
Warum sie diese dann richtiggestellt habe? "Ich wollte damit meinen Beitrag zur Aufklärung leisten", sagte Wurm, die betonte, sie sei ein "von Grund auf ehrlicher Mensch".
WKStA hatte schon vorher Diversion angestrebt
Der Richter sah bei den Aussagen der beiden Frauen keine Widersprüche - verzichtete daher auf die Vernehmung von Zeugen in der Hauptverhandlung und schlug eine Diversion vor. Die Frauen nahmen das Angebot an. Die WKStA musste sich aber dagegen aussprechen.
"Musste", weil die WKStA ursprünglich schon eine Diversion geplant hatte, dann aber eine Weisung von der Oberstaatsanwaltschaft (OStA) bekam, doch anzuklagen. Vor dem Hintergrund dieser Weisung konnte die WKStA-Vertreterin die Diversion auch jetzt, in der Hauptverhandlung, nicht akzeptieren.
"Mangelnde Wahrheitsliebe"
Die OStA erteilte die Weisung vorrangig aus "generalpräventiven Gründen". In dem Schriftstück heißt es: "Der Allgemeinheit, die falsche Zeugenaussagen allzu oft als Kavaliersdelikte empfindet, muss unmissverständlich signalisiert werden, dass bei falschen Beweisaussagen regelmäßig mit Verurteilungen, zumindest aber mit einer Verhandlung vor Gericht zu rechnen ist."
Dies habe gerade in Verfahren mit besonderem öffentlichen Interesse zu gelten, schreibt die OStA. Und die "mangelnde Wahrheitsliebe" von Karin Wurm und Anna P. gegenüber den Strafverfolgungsbehörden "war und ist Gegenstand medialer Berichterstattung".
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