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Pilnacek-Laptop: Prozess wegen Falschaussage endet mit Diversion

Die beiden zuvor angeklagten Frauen sollen jeweils 180 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.
Ein Mann im Anzug mit Akten und Ausweis um den Hals steht vor hellem Hintergrund.

Zusammenfassung

  • Prozess gegen Vertraute von Christian Pilnacek und deren Mitbewohnerin wegen Falschaussage endet mit Diversion.
  • Beide Angeklagte müssen 180 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten und 250 Euro Verfahrenskosten zahlen.
  • Beide Frauen haben Verantwortung übernommen; das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Prozess gegen die Vertraute des verstorbenen Justiz-Sektionschefs Christian Pilnacek und deren Mitbewohnerin wegen Falschaussage ist am Montag in beiden Fällen mit einer Diversion zu Ende gegangen - vorläufig. Neben 250 Euro Verfahrenskosten sollen die beiden jeweils 180 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. 

Die WKStA erklärte, sie sei mit dieser Form der Erledigung nicht einverstanden. Der Beschluss, der noch schriftlich ausgefertigt wird, ist damit nicht rechtskräftig. 

Die Mitbewohnerin, P., bekannte sich vor Gericht "voll umfassend schuldig". Sie sei am Tag der Einvernahme sehr nervös gewesen. Ihre Anwältin verwies darauf, dass ihre Mandantin unbescholten sei und ihre Falschaussage später selbst zugab. Die Verteidigerin bat den Richter, mit Milde vorzugehen und bot eine diversionelle Erledigung an.

Auch der Anwalt der Vertrauten, W., deutete darauf hin, dass seine Mandantin im Ermittlungsverfahren wegen Falschaussage Verantwortung übernommen habe - was die Vertreterin der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) in ihrem Eingangsplädoyer bereits erklärt und damit bestätigt hatte.

WKStA hatte schon vorher Diversion angestrebt

Der Richter sah bei den Aussagen der beiden Frauen keine Widersprüche - verzichtete daher auf die Vernehmung von Zeugen in der Hauptverhandlung und schlug eine Diversion vor. Die Frauen nahmen das Angebot an - die WKStA musste sich aber dagegen aussprechen. 

"Musste", weil die WKStA ursprünglich schon eine Diversion geplant hatte, dann aber eine Weisung von der Oberstaatsanwaltschaft bekam, doch anzuklagen. Vor dem Hintergrund dieser Weisung konnte die WKStA-Vertreterin die Diversion auch jetzt, in der Hauptverhandlung, nicht akzeptieren. 

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