Wählen Sie KURIER als bevorzugte Google-Quelle

Todesumstände Pilnaceks "aufgebauscht": OLG bestätigt Kritik an Freundin Wurm

Karin Wurm hatte ÖVP-Abgeordneten Hanger geklagt, weil er sagte, sie habe Darstellungen zum Tod Pilnaceks "aufgebauscht" und "falsche Angaben" gemacht. Das OLG Wien hat sich die Vorwürfe inhaltlich genau angeschaut - und gab Hanger recht.
PILNACEK-U-AUSSCHUSS: VERTRAUTE DES EX-SEKTIONSCHEFS CHRISTIAN PILNACEK

Karin Wurm, Freundin des verstorbenen Justiz-Sektionschefs Christian Pilnacek, hat ihre Klage auf Unterlassung gegen ÖVP-Mandatar Andreas Hanger zurückgezogen. 

Dieser sagte über sie, dass sie „ihre Darstellungen (zum Tod Pilnaceks; Anm.) nicht nur immer weiter aufgebauscht, sondern nachweislich auch falsche und widersprüchliche Angaben gemacht oder wesentliche Umstände verschwiegen“ habe. 

Zudem habe sie „mit ihren fragwürdigen Aussagen“ dazu beigetragen, „dass mehrere Polizisten zu Unrecht strafrechtlichverfolgt wurden“.

Wurm wollte, dass Hanger diese Aussagen nicht mehr verbreiten darf. Das Landesgericht St. Pölten gab ihr recht, das Oberlandesgericht änderte die Entscheidung per Beschluss ab. 

Die Begründung: Hangers Vorwürfe seien „zutreffend“. Alle Aussagen würden „hinreichend“ auf einem Tatsachensubstrat beruhen und „zulässige Werturteile“ darstellen. 

Zudem sei Wurm eine „Public Figure“ und müsse Kritik aushalten – sie selbst habe sich wiederholt an Medien gewandt und in die öffentliche Debatte zum Tod Pilnaceks eingebracht.

Kommentare