Auf KURIER-Anfrage sagt ein Sprecher von Justizministerin Alma Zadić, sie sei damals über den Vorhabensbericht informiert gewesen, eine inhaltliche Mitwirkung habe es aber – wie üblich bei Einzelstrafsachen – nicht gegeben. Es sei auch keine Weisung erteilt worden.
Die Causa ist noch nicht abgeschlossen: Weil die WKStA eine Nichtigkeitsbeschwerde angekündigt hat, sind die Freisprüche nicht rechtskräftig.
Frei von (Partei-)Politik
Der KURIER wagt ein Gedankenexperiment: Was, wenn es den Bundesstaatsanwalt, den Türkis-Grün plant, schon geben würde? Was soll die neue Weisungsspitze verbessern?
Ändern soll sich der interne Berichtsweg (siehe Faktenbox unten). Statt der Ministerin soll der Bundesstaatsanwalt am Ende über das Vorhaben der Staatsanwaltschaft entscheiden. Also, ob tatsächlich Anklage erhoben bzw. das Verfahren eingestellt wird, oder ob eine Weisung erteilt wird, anders vorzugehen – beispielsweise, doch einzustellen oder weiter zu ermitteln.
Das Ziel ist nun, dass solche Entscheidungen frei von (partei-)politischem Einfluss sind – gerade dann, wenn der Beschuldigte ein Politiker ist. In der Causa Chorherr dürfte Zadić als grüne Ministerin in einer Zwickmühle gewesen sein: Hätte sie die Anklage per Weisung abgedreht, dann hätte man ihr vermutlich vorgeworfen, einen Ex-Parteikollegen zu schützen.
Ein Bundesstaatsanwalt sollte über so einen Verdacht erhaben sein. Vor ihm würde weiterhin die Oberstaatsanwaltschaft prüfen; die Justiz-Sektion, der Weisungsrat und die Ministerin fielen weg. Wobei noch unklar ist, wer am Ende nun wirklich die Verantwortung trägt: Die Grünen wollen einen Dreiersenat entscheiden lassen, die ÖVP will eine Einzelspitze. Auch über die parlamentarischen Kontrollmechanismen ist man sich noch nicht einig (der KURIER berichtete).
Schnellere Verfahren
Die ÖVP fordert zudem eine Stärkung der Beschuldigtenrechte und eine Verkürzung der Verfahrensdauer. Derzeit gibt es eine Frist von drei Jahren, eine Verlängerung muss beantragt werden, ist aber reine Formsache. Eine Idee lautet, dass ein Richter strenger prüfen und selbst eine Frist setzen könnte. Die Staatsanwaltschaft wäre damit stärker unter Zugzwang und müsste besser argumentieren, warum sie für ihre Ermittlungen länger braucht.
Die Ermittlungen in der Causa Chorherr haben vier Jahre gedauert. Im Oktober 2017 gab es eine anonyme Anzeige, die Anklageschrift lag im November 2021 vor.
Kommentare