Nach Zadić’ Konzept soll die Bestellung über einen Personalsenat laufen. Edtstadler will aber Ausschreibung, Hearing und Beschluss per Zweidrittelmehrheit im Parlament – ähnlich wie bei der Wahl der Rechnungshofpräsidenten.
Per Parlamentsbeschluss solle der General- bzw. Bundesstaatsanwalt bei Verfehlungen auch vorzeitig abberufen werden können. Edtstadler will zudem eine Befristung der Amtszeit. Im Konzept der Arbeitsgruppe endet diese erst mit dem 65. Lebensjahr.
Unklar ist, was der Generalstaatsanwalt eigentlich macht. Derzeit kann die Justizministerin bei öffentlich relevanten Fällen per Weisung das Vorhaben einer Staatsanwaltschaft korrigieren. Diese Weisungen soll künftig aber nicht der neue Generalstaatsanwalt selbst, sondern ein Dreier-Senat tätigen. Edtstadler wundert sich: „Ist der Generalstaatsanwalt nur eine rein repräsentative Figur?“
Ein Dreier-Senat ist für sie „nicht vorstellbar“. Es brauche eine Person, die Entscheidungen trifft und dafür Verantwortung übernimmt. Wieder geht es um Kontrolle: Es müsse klar sein, an wen sich das Interpellationsrecht (z. B. parlamentarische Anfragen) richtet.
Was die genaue Ausgestaltung der laufenden Kontrolle betrifft, ist Edtstadler „offen“, sagt sie – und beharrt nicht auf der ÖVP-Idee eines ständigen Unterausschusses. Es sei auch logisch, dass das Parlament nicht über jeden Schritt der Staatsanwaltschaften informiert werden muss bzw. darf; etwa, wenn es um anstehende Hausdurchsuchungen geht.
Aber: „Es braucht die Rückbindung zum Volk, sonst entsteht ein demokratiefreier Raum.“
Wie es jetzt weitergeht?
Die Verhandlungen starten demnächst, und da lauert schon der nächste Stolperstein: Edtstadler will den Bundesstaatsanwalt nur im Paket mit Maßnahmen zur Verfahrensbeschleunigung und zur Verbesserung der Beschuldigtenrechte umsetzen – auch das sei von Anfang an ausgemacht gewesen, sagt sie (der KURIER berichtete). Davon ist im Arbeitsgruppen-Papier aber keine Rede.
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