Warum braucht es diese Trennung?
Ich bin der festen Überzeugung, dass es problematisch sein kann, wenn eine einzelne Person für zu lange Zeit zu viel Macht hat. Jetzt wird diese Macht auf mehrere Personen aufgeteilt.
Bekommen Sie noch Berichte über die Strafverfahren?
Nein, das wird komplett getrennt. Ich entmachte damit nicht nur mich, sondern auch künftige Justizminister.
Und das Parlament?
So, wie die Kontrolle bisher gelebt wurde, soll sie aufrecht bleiben.
Etwa über parlamentarische Anfragen – aber erst nach Abschluss eines Verfahrens?
So wie bisher wird man nicht jeden Ermittlungsschritt kommentieren, weil das die Verfahren gefährden würde. Aber man erfährt beispielsweise weiterhin, ob ein Verfahren eingeleitet oder eingestellt wurde. Auch der U-Ausschuss soll so beibehalten werden wie bisher.
Die ÖVP wollte laufende Kontrolle des Generalstaatsanwalts in einem ständigen Unterausschuss. Ist das ein Streitpunkt?
Das ist bereits beim Ministerratsvortrag Anfang 2021 wegverhandelt worden.
Sind Sie sich da sicher? ÖVP-Position war zuletzt schon noch, dass es mehr Kontrollrechte braucht.
Es kommt nicht infrage, dass Politiker laufende Verfahren kontrollieren, etwa indem sie wissen, wo eine Hausdurchsuchung stattfinden soll. Das sagen auch alle Strafrechtsexperten.
Wird das Projekt in dieser Legislaturperiode umgesetzt?
Ich gehe davon aus. Schließlich haben sich beide Koalitionspartner zur Generalstaatsanwaltschaft bekannt.
Es fehlt allerdings noch eine zweite große Forderung der ÖVP: die Stärkung der Beschuldigtenrechte.
Das habe ich gesondert behandelt. Ich habe meine Sektion beauftragt, zu prüfen, wie man Beschuldigtenrechte stärken kann. Es gibt auch erste Vorschläge, die ich laufend mit Ministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) bespreche.
Sie sagen, Politik und Justiz gehören getrennt. Gerade bei den U-Ausschüssen erleben wir das Gegenteil: politische und strafrechtliche Vorwürfe werden vermischt.
Das ist eine Frage, welche Regeln sich der U-Ausschuss selbst gibt. Die Justiz hat bei ihren Aktenlieferungen darauf zu achten, dass die Ermittlungen nicht gefährdet werden. Was allerdings Fakt ist: Immer wieder gelangen Akten aus dem U-Ausschuss an die Öffentlichkeit. Das muss das Parlament lösen.
Wäre es nicht klüger, abzuwarten, bis zumindest die strafrechtlichen Ermittlungen beendet sind?
Das würde dazu führen, dass der U-Ausschuss de facto erst sehr, sehr spät politische Kontrolle ausüben kann.
Für Wirbel hat kürzlich gesorgt, dass die WKStA die eMail-Konten von rund 100 Mitarbeitern des Kanzleramts sicherstellen will. Warum wählt man diese Extremvariante mit erwartbaren Kollateralschäden und kein gelinderes Mittel, etwa die Amtshilfe?
Die WKStA hatte Gründe, dieses Mittel zu wählen. Ich bin aber nicht die fallführende Staatsanwältin. Grundsätzlich kommentiere ich keine laufenden Ermittlungen.
Aber Sie sind Ressortchefin...
...und also solche ist es meine Aufgabe, sicherzustellen, dass die Staatsanwaltschaft arbeiten kann. Kontrollieren werden die Gerichte.
Der Präsident der Wiener Rechtsanwaltskammer Michael Enzinger hat im KURIER-Interview die Abschaffung der WKStA gefordert. Was sagen Sie dazu?
Ich habe mit dem Präsidenten des österreichischen Rechtsanwaltskammertages gesprochen, und er hat mir versichert, dass das nicht die Meinung seiner Kammer ist.
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