Auch im Falle Steinackers will eine Hinweisgeberin gewusst haben, dass die Abgeordnete „in einer nicht dem Arbeitsumfang entsprechenden Höhe“ von ihrem Arbeitgeber entlohnt worden ist, „obwohl sie tatsächlich beinahe ausschließlich für die ÖVP“ gearbeitet haben soll.
Für die Ermittler der WKStA war die Tipp-Geberin zunächst glaubwürdig, man hat mehr als ein Jahr lang ermittelt. Am Ende wurden die Erhebungen eingestellt, weil sich der Verdacht einer Untreue weder objektiv noch subjektiv erhärten hat lassen.
Rückblickend ist auffallend, dass die Ermittlungen überhaupt so lange dauern konnten. Denn im Unterschied zu dem eingangs beschriebenen Muster des verdeckten Personal-Leasings war Steinacker nie Mitarbeiterin einer Partei, sondern gewählte Abgeordnete.
Bei Parlamentariern gibt es kein Berufsverbot, sprich: Im Nationalrat ist es sogar erwünscht, dass Mandatare ihren Beruf als Angestellte, Selbstständige, etc. weiter ausüben – das soll Nähe zur Praxis garantieren.
Wie viel oder wenig man in einer gewählten Funktion arbeitet, ist gesetzlich nicht geregelt – darüber entscheiden die Wähler. Generell stellt sich aber die Frage, ob es eine Sache des Strafrechts ist, wenn ein in den Landtag oder ins Parlament gewählter Politiker seinen Beruf zugunsten der politischen Arbeit vernachlässigt.
Eingestellt wurden zuletzt auch die Ermittlungen gegen den Kabinettschef von Finanzminister Magnus Brunner, Clemens-Wolfgang Niedrist. Niedrist ist seit eineinhalb Jahren mit dem Vorwurf konfrontiert, im U-Ausschuss die Unwahrheit gesagt und Geheimnisse verraten zu haben. Da die Ermittlungen eher schleppend vorankamen, hat Niedrist die Einstellung des Verfahrens beantragt – und laut Presse nun recht bekommen. Das Oberlandesgericht (OLG) hat entschieden, dass „ein bewusstes Verschweigen maßgeblich relevanter Umstände nicht ersichtlich“ und der Tatbestand nicht erfüllt sei. Kritik übte das OLG an den Fragestellungen im U-Ausschuss. Sie seien „missverständlich und suggestiv“ gewesen.
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