Freisprüche für alle Angeklagten im Chorherr-Prozess

Freisprüche für alle Angeklagten im Chorherr-Prozess
Das Gericht ortete weder einen Amtsmissbrauch noch sah es eine Bestechung des Ex-Grün-Politikers durch die mitangeklagten Unternehmer Michael Tojner, Erwin Soravia, Günter Kerbler und Rene Benko.

Am elften Verhandlungstag im Strafprozess  gegen den früheren grünen Stadtpolitiker und Planungssprecher Christoph Chorherr und neun zum Teil prominente Unternehmer ging es am Montag ans Eingemachte. Nach einer letzten Zeugenaussage schloss Richter Michael Tolstiuk das Beweisverfahren und eröffnete damit den Reigen an Plädoyers der Oberstaatsanwälte der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) sowie der zehn Strafverteidiger. Am frühen Nachmittag zogen sich die Berufsrichter samt Schöffen zur Urteilsberatung zurück.

Und es kam, wie es Experten und Verteidiger vorausgesagt hatten: Alle zehn Angeklagten, darunter der Investor René Benko, der Industrielle Michael Tojner und die Immobilienentwickler Erwin Soravia und Günter Kerbler sowie der Investmentbanker Wilhelm Hemetsberger wurden freigesprochen. Denn der Fall Chorherr beruhte bloß auf Indizien, Beweise für die angeklagte Korruption konnten die Oberstaatsanwälte nicht vorlegen.
Richter Michael Tolstiuk, der Vorsitzende des Schöffensenats, begründete die Freisprüche damit, dass kein „Missbrauch in irgendeiner Form“ festgestellt werden konnte. Chorherr habe seine Befugnisse nicht missbraucht.

Außerdem hob der Berufsrichter hervor, dass zwar Gelder geflossen seien, aber lediglich an den Verein „s2arch“. Dieser habe die Mittel an das Projekt Ithuba in Südafrika weitergeleitet. Chorherrs Tätigkeit in dem Verein sei „fast gegen null“ gegangen. Hinweise auf kriminelle Handlungen habe es jedenfalls nicht gegeben.

Für die 21 angeklagten Unternehmen sei die Spendentätigkeit im Vordergrund gestanden. Ein Zusammenhang mit Flächenwidmungen sei laut Gericht nicht zu erkennen.

„Anklage gut überlegt“

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Anklagebehörde wird gegen die Freisprüche Nichtigkeitsbeschwerde beim Obersten Gerichtshof einlegen. Oberstaatsanwalt Reinhard Santeler hatte in seinem Plädoyer  zwar Fehler eingeräumt, aber er hatte klargestellt, dass man „sich die Anklage sehr gut überlegt habe“.

Er gab auch zu, dass es „ein Problem sei, Zeugen zu finden, die bezahlt haben“. „Es ist relativ schwierig, dass jemand in Korruptionsfällen auspackt“, sagte der Oberstaatsanwalt. Damit traf er die Krux des Verfahrens.

Zur Erinnerung: Chorherr und neun weitere Personen mussten sich wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs, der Anstiftung zum Amtsmissbrauch sowie wegen des Verdachts der Bestechlichkeit und der Bestechung verantworten.

Chorherr war vorgeworfen worden, dass er im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit als Planungssprecher der Wiener Grünen Spenden für den gemeinnützigen Verein „s2arch“ erhalten habe, dessen Obmann er bis 2018 war.

Die Angeklagten standen somit im Verdacht, nur deshalb an den Verein „s2arch“, der in Südafrika Schulprojekte finanziert, gespendet zu haben, weil sie sich vom Amtsträger Chorherr angeblich Vorteile in Immobilien-Widmungsverfahren versprochen hätten.   Alle Beschuldigten hatten von Anfang an die Vorwürfe bestritten und sich nicht schuldig bekannt.

Chorherr, Soravia und Benko zufrieden

Christoph Chorherr zeigt sich nach der Urteilsverkündung „erleichtert, froh und aufgewühlt“. 

„Wir haben ein faires und korrektes Verfahren erlebt, in der die erhobenen Vorwürfe sachlich aufgeklärt werden konnten“, heißt es in einer schriftlichen Aussendung eines Sprechers des Immobilienentwicklers Erwin Soravia. „Deshalb hat das Gericht heute auch unsere Rechtsansicht bestätigt. Der Ankauf von Bildern eines renommierten österreichischen Künstlers zugunsten eines gemeinnützigen Vereins hat allein der Unterstützung der guten Sache gedient.“  

„Mit dem eindeutigen Freispruch ist alles gesagt", heißt es in einer Aussendung des Immobilienentwicklers Rene Benko. "Die Anklage hatte keinerlei Substanz, die Vorwürfe waren von Beginn an falsch und haltlos. Das Gericht hat ein sehr faires Beweisverfahren durchgeführt und die Dinge umfassend geklärt. Damit ist das Thema für mich erledigt!“

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