Wer prüft Staatsanwälte?

Wer prüft Staatsanwälte?
Den Fachleuten im Ministerium und dem Weisungsrat müssen die Schwächen der Chorherr-Anklage aufgefallen sein
Raffaela Lindorfer

Raffaela Lindorfer

Vier Jahre lang hat die WKStA gegen Christoph Chorherr ermittelt. Die Anklageschrift, die im November 2021 vorgelegt wurde, wirkte in Anbetracht dessen wie ein schlechter Witz. Chorherr als „Planungsstadtrat“ der Wiener Stadtregierung zu bezeichnen, obwohl er nur Planungssprecher einer Partei war, ist Schlamperei. Dass aber die Ankläger auf 47 Seiten nicht schlüssig erklären konnten, welches „pflichtwidrige“ Amtsgeschäft man ihm nun konkret vorwirft und worin seine Macht bestanden haben soll, sorgte in Fachkreisen für Irritation. Niemand glaubte ernsthaft, dass auch nur einer der zehn Beschuldigten verurteilt wird.

Die WKStA kann eine Anklage nur vorschlagen, das Vorhaben wird dann mehrfach geprüft. Was die Sache nicht besser macht: Den Fachleuten im Justizministerium, dem Weisungsrat (und möglicherweise auch der Grünen Ministerin Alma Zadić, studierte Rechtsanwältin) müssen die Mängel aufgefallen sein, abgenickt wurde die Anklage trotzdem.

Was wäre wohl los gewesen, wenn die Grüne Ministerin per Weisung die Anklage gegen den Ex-Grünen abdreht? Bedenkt man die Alternative, dann zeigt sich umso deutlicher, wie dringend notwendig der von Türkis-Grün angekündigte, unabhängige Bundesstaatsanwalt ist.

Kommentare