Grasser-Aktenaffäre: Urteil aufgehoben

Grasser-Aktenaffäre: Urteil aufgehoben
In der Causa Urkundenunterdrückung gegen Grasser-Anwalt muss neu entschieden werden, Grassers Streit mit Gabi Moser ist "beigelegt".

Die juristische Aufarbeitung der Buwog-Grasser-Aktenaffäre in Liechtenstein geht weiter: Das Staatsgericht des Fürstentums hat nun das Urteil des Obergerichts, in dem ein Anwalt und Stiftungsvorstand von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser wegen Urkundenunterdrückung verurteilt worden war, wegen Begründungsmängeln aufgehoben. Nun muss das Obergericht neu entscheiden, ob der Anwalt freigesprochen oder wieder verurteilt wird. Die Kanzlei des Anwalts zeigte sich erfreut, dass der Staatsgerichtshof der Beschwerde ihres Partners Folge gegeben hatte. Der Anwalt hatte bei einem Treuhänder Grassers beschlagnahmte Unterlagen vom Gericht mitgenommen.

Teilbedingte Geldstrafe

Ende Mai 2012 war der Anwalt und Stiftungsvorstand von Grasser wegen Urkundenunterdrückung zu einer teilbedingten Geldstrafe von 128.000 Franken (106.578 Euro) verurteilt worden. Die Hälfte des Betrages wurde vom Gericht bedingt für drei Jahre nachgesehen. Dem Anwalt aus der Kanzlei Marxer & Partner wird zur Last gelegt, bei einer Akteneinsicht am 19. Oktober 2011 ohne Wissen und Zustimmung des zuständigen Richters beschlagnahmte Urkunden einem Gerichtsakt entnommen zu haben. Erst sechs Wochen und zwei Hausdurchsuchungen später, am 28. November 2011, gab er die Akten dem Gericht zurück.

Im Zuge der Buwog-Ermittlungen versucht die österreichische Justiz seit Jahren, Licht ins Dunkel der Geldflüsse rund um die fast 10-Mio.-Euro-Provision an die Grasser-Freunde Peter Hochegger und Walter Meischberger zu bekommen. Das Geld floss über Zypern und eine US-Gesellschaft nach Liechtenstein. Grasser dementiert, dass er von der Buwog-Provision profitiert habe. Zur Untersuchung der Finanztransaktionen des Ex-Finanzministers hat die österreichische Justiz um Rechtshilfe durch Liechtenstein ersucht. Daraufhin wurden im April 2011 bei einem Wirtschaftstreuhänder Grassers in Liechtenstein Hausdurchsuchungen durchgeführt. Die dabei beschlagnahmten Akten wurden im November 2011 von dem inkriminierten Anwalt vom Gericht mitgenommen.

Die Affäre wurde erst durch Medienberichte im Dezember 2011 bekannt. Bei einer daraufhin einberufenen Sondersitzung hatte die Liechtensteiner Regierung der österreichischen Justiz umfassende Kooperation zugesichert.

Rechtsstreit gegen Moser auch in 2. Instanz verloren

Grasser hat darüber hinaus einen Rechtsstreit mit der Grünen Abgeordneten Gabriela Moser nun auch in der zweiten Instanz verloren, berichtete die ZiB1 Dienstagabend. Moser muss ihre Aussage, Grasser habe "konspirative Gespräche" geführt, die eine illegale Einflussnahme auf das Buwog-Verfahren zum Ziel gehabt hätten, nicht widerrufen, urteilte das Oberlandesgericht (OLG) Wien.

Darüber hinaus muss der Ex-Finanzminister der ehemaligen Vorsitzenden des Korruptions-Untersuchungsausschusses 1.651,56 Euro für die Kosten des Berufungsverfahrens zahlen - binnen 14 Tagen. Eine ordentliche Revision gegen das OLG-Urteil ist nicht zulässig. Die Bedeutung der Entscheidung gehe nicht über den Einzelfall hinaus.

Streitwert von 31.000 Euro

Grasser hatte Moser Äußerungen in einem Interview mit dem Nachrichtenmagazin Format (8.7.2010) vorgeworfen. Er sah darin Ehrenbeleidigung und Kreditschädigung (§ 1330 ABGB) mit einem Streitwert von 31.000 Euro. Moser hatte dem Magazin gegenüber erklärt, Grasser habe konspirative Gespräche geführt, die eine illegale Einflussnahme auf das gegen ihn laufende Buwog-Ermittlungsverfahren zum Ziel gehabt hätten. Die Grüne bezog sich auf abgehörte Gespräche zwischen Grasser und Walter Meischberger. Laut einem Aktenvermerk spricht Meischberger im Gespräch mit Grasser von einem Staatspolizisten, der einen Kontakt zur Staatsanwaltschaft haben soll und in der Strafsache (Buwog-Ermittlungen) die involvierten Personen gegen Geld mit Informationen versorgen könne.

In der Begründung führt das OLG laut dem der APA vorliegenden Urteil aus: "...Dem Kläger (Grasser, Anm.) war somit keineswegs an die Aufdeckung von Missständen, sondern vielmehr der Instrumentalisierung der – unter Verstoß gegen das Strafgesetz (§§ 12, 302 StGB) – erlangten Informationen zum Zwecke der Einflussnahme auf das anhängige Ermittlungsverfahren gelegen. Darüber hinaus erörterte der Kläger mit Walter Meischberger aber auch noch eine andere mögliche Strategie, indem er auf dessen Vorschlag: 'Oder zu zahlst und gehst hin und schickst einen anderen und gehst nicht selber hin. Also, dann ist das eine andere Strategie, dann ist die Hoffnung, dass es zu einer Information kommt, die uns weiter hilft.' antwortete: 'Wie immer, da kann man nachdenken. (...) Vielleicht kannst du einmal den Staatspolizisten treffen, auf freundschaftlich, wenn dies ein alter FPÖ Fan ist, dann wird es auch durchaus ein Meischberger Freund sein.' Damit erweist sich die Behauptung der Beklagten, der Kläger habe konspirative Gespräche mit dem Ziel der illegalen Einflussnahme auf das BUWOG-Verfahren geführt, im Kern als völlig richtig, sodass der Wahrheitsbeweis entgegen der Ansicht der Berufung als erbracht anzusehen ist."

Causa BUWOG

In der Causa Buwog geht es um den Verdacht auf Korruption bzw. Amtsmissbrauch: Bei der Privatisierung der Bundeswohnungen (Buwog) 2004 unter dem damaligen Finanzminister Grasser war ein Konsortium rund um die Immofinanz siegreich - nachdem der damalige Immofinanz-Chef Karl Petrikovics einen geheimen Tipp von Peter Hochegger bekommen hatte. Hochegger seinerseits bekam den Tipp von Meischberger. Der Grasser-Trauzeuge dementiert, die Information vom damaligen Minister bekommen zu haben. Petrikovics zahlte im Geheimen eine Provision von mehr als einem Prozent des Buwog-Kaufpreises an Hocheggers Firma "Astropolis" auf Zypern. Von dort ging der Großteil der zehn Millionen Euro auf drei Konten in Liechtenstein. Die Ermittler vermuten Grasser und den Immobilienmakler Ernst Karl Plech hinter zwei der drei Konten. Grasser weist alle Vorwürfe zurück.

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