Grasser: Akten bleiben in Liechtenstein

Grasser: Akten bleiben in Liechtenstein
Buwog-Affäre: Das Fürstliche Obergericht entschied vorerst gegen eine Auslieferung.

In der Causa Buwog ist eine Anklage gegen den früheren Finanzminister Karl-Heinz Grasser in weitere Ferne gerückt. Für die Ermittlungen wichtige Dokumente aus Liechtenstein dürfen vorerst nicht an Österreich übergeben werden. Das hat das Fürstliche Obergericht in Vaduz entschieden, berichtet die Presse.

Das Gericht habe einer Beschwerde der Grasser-Anwälte gegen Beschlagnahme und Ausfolgung der Akten Folge geleistet. Begründet wird die Entscheidung damit, dass für einen Wirtschaftstreuhänder ein Zeugnisentschlagungsrecht gilt. Er darf nicht dazu gezwungen werden, gegen seine Kunden auszusagen.

Die Wiener Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) wartet damit seit fast einem Jahr auf die Akten, die im April 2011 bei einer Hausdurchsuchung bei Grassers Wirtschaftstreuhänder in Vaduz beschlagnahmt worden waren. Laut dem Liechtensteiner Obergericht war diese Beschlagnahme rechtswidrig

Berufung

Die Staatsanwaltschaft Liechtenstein hält die Beschlagnahme freilich weiter für gesetzeskonform und wird gegen die Entscheidung Berufung beim Obersten Gerichtshof einlegen. Frank Haun, Stellvertreter des Liechtensteiner Leitenden Staatsanwalts, meint, dass nach einer erfolgreichen Berufung seine Wiener Kollegen nur „zwei, drei Monate“ länger warten müssen.

Die Wiener Korruptions­staatsanwaltschaft konnte die Entscheidung des Vaduzer Gerichts gestern nicht kommentieren. Der Grund: Sie wird gar nicht über den Fortgang informiert. „Es handelt sich um ein internes Liechtensteiner Verfahren, wir haben keine Parteienstellung“, sagt der Sprecher der WKStA, Martin Ulrich. Das bedeutet: Wien ist völlig auf die Liechtensteiner Staatsanwaltschaft angewiesen, die vor dem

OGH in Vaduz erreichen muss, dass die Akten nach Österreich dürfen – erst dann können in Wien die Ermittlungen weitergehen.

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