Liechtenstein erhebt Anklage gegen Anwalt

Liechtenstein erhebt Anklage gegen Anwalt
Buwog-Grasser-Aktenaffäre: Die Staatsanwaltschaft Liechtenstein hat einen Strafantrag wegen Urkundenunterdrückung eingebracht.

Ein Liechtensteiner Rechtsanwalt muss sich in der Buwog-Grasser-Affäre wegen Urkundenunterdrückung vor Gericht verantworten. Der Mann soll aus dem Fürstlichen Landgericht Mitte November 2011 heimlich Akten mitgenommen haben. Gegen ihn wurde Strafantrag eingebracht, informierte am Mittwoch die Liechtensteiner Staatsanwaltschaft in einer Aussendung. Ein Verfahren wegen des Verdachts der Urkundenfälschung sei dagegen eingestellt worden. "Dieser Tatverdacht konnte durch die Vorerhebungen nicht erhärtet werden", hieß es.

Dem Anwalt wird zur Last gelegt, bei einer Akteneinsicht am 19. November vergangenen Jahres ohne Wissen und Zustimmung des zuständigen Richters Urkunden einem Gerichtsakt entnommen zu haben. Erst am 28. November gab der Beschuldigte die Akten dem Gericht zurück. Laut der Staatsanwaltschaft ist gegen den Strafantrag kein Rechtsmittel zulässig. Verhandelt wird der Fall vor einem Einzelrichter.

Die Aktenentnahme durch den stellvertretenden Parlamentarier der Fortschrittlichen Bürgerpartei (FBP) hatte Ende vergangenen Jahres sogar die Liechtensteiner Regierung beschäftigt, die eine rasche Aufklärung des Falles verlangte. Der Beschuldigte arbeitet für die Anwaltskanzlei Marxer & Partner und ist auch Stiftungsrat bei einer Grasser-Stiftung. Die Kanzlei wies im Dezember 2011 jede Schuld ihres Partners von sich.

Gelder deponiert?

Der Fall schlug in Zusammenhang mit der österreichischen Buwog-Affäre hohe Wellen. Die Behörden in Österreich vermuten, dass es zu illegalen Absprachen und Provisionszahlungen kam, wobei Gelder in Liechtenstein und in der Schweiz deponiert worden sein könnten. In die Affäre verwickelt ist auch der frühere österreichische Finanzminister Karl-Heinz Grasser.

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