Sebastian Kurz: "Das Kreuz bleibt"

Sebastian Kurz, Außen- und Integrationsminister
Das Vollverschleierungsverbot wird im Rahmen des Integrationsgesetzes verabschiedet und sieht beim Tragen von Burka oder Niqab Strafen von 150 Euro vor.

Außen- und Integrationsminister Sebastian Kurz (ÖVP) versteht die Begriffsverwirrung rund um das "Neutralitätsgebot" im Öffentlichen Dienst nicht. Die Vorgangsweise sei im neuen Regierungsabkommen zwischen SPÖ und ÖVP klar geregelt, erklärte Kurz. "Das Kreuz bleibt", stellte der ÖVP-Minister klar.

Staatssekretärin Muna Duzdar (SPÖ) hatte am Mittwoch rund um den Ministerrat gemeint, das man noch "mit allen Religionsgemeinschaften" diskutieren müsse, was das Gebot "im einzelnen genau heißt" und ob das Kreuz in Gerichtssälen und Schulen bleiben kann. Für Kurz braucht es eine solche Diskussion nicht. "Die Entfernung des Kreuzes aus der Klasse oder dem Gerichtssaal war weder Ergebnis noch Thema bei den Verhandlungen über das Regierungsprogramm", erklärte der Integrationsminister (mehr dazu hier).

Sebastian Kurz: "Das Kreuz bleibt"
Ministerrat, Wien am 24.05.2016

Derzeit sei das Kopftuch noch kein Thema

"Vereinbart wurden in diesem Bereich konkret zwei Dinge: Erstens das Verbot der Vollverschleierung durch ein eigenes Gesetz. Zweitens das Untersagen des Tragens sichtbarer politischer oder religiöser Symbole für Richter, Staatsanwälte und Polizisten." Derzeit sei das Kopftuch in diesen Berufen zwar noch kein Thema, das sei aber eine Frage der Zeit, meinte der Minister.

In dem am Wochenende beschlossenen SPÖ-ÖVP-Abkommen heißt es zum Thema Vollverschleierung: "Wir bekennen uns zu einer offenen Gesellschaft, die auch eine offene Kommunikation voraussetzt. Vollverschleierung im öffentlichen Raum steht dem entgegen und wird daher untersagt." Die Passage zum öffentlichen Dienst enthält folgenden Wortlaut: "Der Staat ist verpflichtet, weltanschaulich und religiös neutral aufzutreten. In den jeweiligen Ressorts wird bei uniformierten ExekutivbeamtInnen sowie RichterInnen und StaatsanwältInnen darauf geachtet, dass bei Ausübung des Dienstes dieses Neutralitätsgebot gewahrt wird." (Mehr dazu hier)

Strafen von bis zu 150 Euro

Das Vollverschleierungsverbot wird im Rahmen des Integrationsgesetzes verabschiedet und sieht beim Tragen von Burka oder Niqab Strafen von 150 Euro vor. Das gesamte Integrationsgesetz, das aus einer Sammlung von Gesetzen besteht, soll nächste Woche am Montag (6. Februar) in Begutachtung gehen und Ende März im Ministerrat beschlossen werden. Das "Neutralitätsgebot" im öffentlichen Dienst wird indes nicht über ein Gesetz geregelt, sondern erfolgt durch von den betroffenen Ministerien Inneres und Justiz erlassene Bestimmungen.

Deutschlands Politiker diskutieren über ein nationales Burka-Verbot. In Teilen Frankreichs, wo die Vollverschleierung schon seit fünf Jahren untersagt ist, dürfen muslimische Frauen neuerdings nicht mehr im Burkini baden gehen. Und auch Österreichs Integrationsminister Sebastian Kurz denkt laut über ein Verbot der Burka nach. Wovon genau die Rede ist, wissen viele nicht - denn die Formen der Verschleierung im Islam unterscheiden sich je nach Region und Gesellschaft. Ein Überblick:

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Die Burka, von der in diesen Tagen häufig die Rede ist, sieht man in Österreich tatsächlich sehr selten. Sie ist vor allem in Afghanistan und Teilen Pakistans verbreitet - unter der Herrschaft der Taliban waren alle Frauen zum Tragen des Ganzkörperschleiers verpflichtet, heute ist das Verbot aufgehoben. Der Umhang bedeckt den gesamten Körper, im Bereich der Augen ist ein Gitter eingenäht. Afghanische Burkas sind meist blau, es gibt sie aber auch in anderen Farben.
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Viele Menschen, die von der Burka sprechen, meinen eigentlich denNiqab bzw. Nikab.In Österreich kommt er häufiger vor als die Burka, bei der, im Gegensatz zum Niqab, das ganze Gesicht verdeckt ist. Der Gesichtsschleier lässt um die Augen einen schmalen Schlitz frei und wird meist mit einem weiten, schwarzen Gewand kombiniert. Er ist vor allem auf der Arabischen Halbinsel verbreitet - in Saudi-Arabien und im Jemen trägt die Mehrheit der Frauen einen Niqab. Aber auch in Syrien, dem Irak und nordafrikanischen Ländern wird der Gesichtsschleier getragen.
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"Tschador"kommt aus dem Persischen und bedeutet "Zelt". Mit dem großen, schwarzen Tuch, das über die Kleidung gewunden wird, verhüllen (vor allem konservative) Frauen im Iran ihre Haare, Ohren, den Hals und Körper. Das Gesicht bleibt frei. Heute tragen immer mehr junge Frauen stattdessen ein lockeres Kopftuch und einen leichten Mantel, eine so genannte Abaya. Diese ist in Saudi-Arabien als Mindestmaß für die Verhüllung der Frau vorgeschrieben.
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UnterHijaboder auch Hidschab versteht man in der Regel ein Kopftuch. Je nach Gesellschaft werden damit die Haare und der Hals komplett bedeckt oder das Tuch locker um den Hals geschlungen. Das Tuch wird unter dem Kinn geknotet und ist das häufigste Kleidungsstück muslimischer Frauen. In vielen islamischen Staaten, wie etwa dem Jemen oder Oman, sind Muslimas zum Tragen eines Hidschabs verpflichtet.
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Der Burkini:Die Wortkombination aus "Burka" und "Bikini" bezeichnet einen Schwimmanzug für muslimische Frauen, der Haare, Arme und Beine bedeckt. Zuletzt war die muslimische Badekleidung häufig in den Schlagzeilen: Im südfranzösischen Cannes ist es Frauen seit August untersagt, im Burkini baden zu gehen. Etwa zeitgleich trat bei den Olympischen Spielen in Rio erstmals eine Athletin (Beachvolleyball) im muslimischen Schwimmanzug an.

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