Attacke auf potenziellen Kronzeugenstatus von Thomas Schmid
In der ÖVP-Inseratencausa liegt der Ball derzeit in der Weisungsabteilung des Justizministeriums und beim Rechtsschutzbeauftragten. Es geht um den Kronzeugenstatus für den früheren Generalsekretär im Finanzministerium und ehemaligen Vertrauten von Sebastian Kurz, Thomas Schmid. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) soll dem Kronzeugenstatus für Schmid bereits zugestimmt haben.
Doch Gerald Fleischmann, der ehemalige Medienstratege von Ex-Kanzler Kurz, will den rechtlichen Sonderstatus von Schmid verhindern. Fleischmann, selbst Beschuldigter in der Causa, hat über seine Anwälte Ainedter & Ainedter gegen den möglichen Kronzeugenstatus Schmids eine Beschwerde eingebracht.
Worum geht es?
Ein potenzieller Kronzeuge muss freiwillig an die Staatsanwaltschaft herantreten, ein reumütiges Geständnis über seinen Tatbeitrag ablegen und sein Wissen über neue Tatsachen oder Beweismittel offenbaren, die wesentlich dazu beitragen, dass weitere Straftaten umfassend aufgeklärt werden. Wobei der potenzielle Kronzeuge über solche Taten zuvor noch nicht als Beschuldigter vernommen worden sein darf. Auch darf wegen dieser Taten kein Zwang, sprich keine Festnahme oder Hausdurchsuchung, gegen ihn ausgeübt worden sein. So steht es sinngemäß in der Strafprozessordnung.
Ausschlussgrund?
Hier hakt nun Anwalt Klaus Ainedter ein. Am 5. Oktober 2021 sei Schmid von der WKStA informiert worden, dass gegen ihn der Tatverdacht der Untreue und der Bestechlichkeit im Zusammenhang mit dem Beinschab-Österreich-Tool bestehe. Drei Untreue-Fakten wurden ihm dabei zur Last gelegt. Am 7. März 2022 sei er dann zu den drei Untreue-Fakten als Beschuldigter vernommen worden, wobei er dabei „von seinem Recht Gebrauch machte, zur Sache nicht auszusagen“.
Damit „ist ein Kronzeugenstatus von Schmid in Ansehung aller 13 Untreue-Fakten […] ausgeschlossen“, heißt es in der Stellungnahme Ainedters. Seiner Ansicht nach „genügt die Vernehmung als Beschuldigter wegen einer einzigen Tat (vor dem tatsächlichen Auspacken; Anm.) für den Ausschluss der Kronzeugenstellung“.
Erst im Sommer 2022 hat Schmid dann umfangreich bei der WKStA ausgesagt. Dabei hat er einige prominente ÖVP-Vertreter wie Kurz im Zusammenhang mit der inkriminierten Umfragefinanzierung (Beinschab-Österreich-Tool) und mit anderen Vorwürfen belastet.
Bekannte Tatsachen bloß bestätigt
Doch es gibt noch mehr Kritik am potenziellen Kronzeugen. „In der Hauptverhandlung gegen Sebastian Kurz und Bernhard Bonelli am Landesgericht Wien haben sich Anhaltspunkte dafür ergeben, dass Schmid der WKStA in weiten Teilen kein Wissen über neue Tatsachen oder Beweismittel offenbart hat, sondern lediglich der WKStA bereits bekannte Tatsachen bestätigt hat“, schreibt Anwalt Klaus Ainedter ans Justizministerium.
Die Fachaufsicht möge „die Hauptverhandlungsprotokolle beischaffen lassen, weil sich aus diesen ergibt, dass Schmid in weiten Teilen umfassende Vorhalte der WKStA nur bestätigte, wobei es sich bei diesen Bestätigungen regelmäßig auch nur um Vermutungen handelt“. Auch zum Ermittlungskomplex Casinos Austria und der Bestellung von FPÖ-Mann Peter Sidlo zum Casinos-Vorstand sei Schmid schon Anfang November 2020 als Beschuldigter einvernommen worden. Erst im April/Mai 2022 sei er an die WKStA herangetreten, um den Kronzeugenstatus zu erlangen.
Gerichtliche Klärung?
„Schmid hat also eineinhalb Jahre lang taktiert und Informationen über Straftaten Dritter gesammelt bzw. zurückgehalten, um sich allenfalls von einer Strafbarkeit in Zusammenhang mit mehreren schwerwiegenden Kronzeugentaten ‚freikaufen‘ zu können“, schreibt Ainedter.
Er regt an, dass der Rechtsschutzbeauftragte den Fall Schmid gerichtlich klärt.
„Der Rechtsschutzbeauftragte wird auf Basis der ihm gelieferten Fakten Nachforschungen anzustellen haben, um seiner ureigensten Aufgabe, den Rechtsschutz zu gewährleisten, gerecht zu werden“, sagt Ainedter zum KURIER. „Das Ergebnis einer solchen Kontrolle kann nur sein, dass Thomas Schmid mangels Vorliegens der rechtlichen Voraussetzungen der Kronzeugenstatus versagt wird.“
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