Kronzeugenregelung wird zur Zitterpartie für Schmid

Thomas Schmid
Thomas Schmid wartet immer noch auf den schützenden Kronzeugen-Status. Das Vorhaben ist riskant und bietet keine volle Erlösung, wie prominente Beispiele zeigen.

Es ist mehr als ein Jahr her, dass Thomas Schmid, einstiger Generalsekretär im Finanzministerium, bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) eine Lebensbeichte abgelegt hat, um sich als Kronzeuge anzudienen.

Die WKStA hat aber noch nicht entschieden, ob sie ihm diesen Schutz gewährt. Und langsam wird er ungeduldig – das erzählt man sich, nachdem Schmid vor knapp drei Wochen erneut zur Einvernahme antreten musste.

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