Zadić für Generalstaatsanwaltschaft: "Justizminister müssen entmachtet werden"

CAUSA PILNACEK: STELLUNGNAHME JUSTIZMINISTERIN ZADIC ZU BERICHT DER UNTERSUCHUNGSKOMMISSION
Nach der Veröffentlichung des Berichts der Pilnacek-Kommission hält Justizministerin Zadić an der Einführung einer Generalstaatsanwaltschaft fest.

Vor einer Woche präsentierte Martin Kreutner, Vorsitzender der Pilnacek-Kommission, mündlich die zentralen Ergebnisse seiner Untersuchung. 

Dienstagfrüh stellte  das Justziministerium den vollständigen Bericht (234 Seiten) dann online.

Anlass für die Einsetzung der Kommission war das Auftauchen einer Aufnahme, auf der der frühere Sektionschef Christian Pilnacek bei einer abendlichen Runde mit Bekannten im Wirtshaus gesagt hatte, die ÖVP habe erfolglos verlangt, Ermittlungen einzustellen und Hausdurchsuchungen abzudrehen. 

In ihrem Bericht zu den Jahren 2010 bis 2023 hat die Kommission laut Vorsitzendem Kreutner u. a. Belege für Interventionen, Informationsabflüsse und eine "Zwei-Klassen-Justiz" gefunden.

Eine Wortwahl, die bereits in der Vorwoche bei der Präsentation der ersten Ergebnisse, für Kritik gesorgt hat. 

"Zwei-Klassen-Justiz" sorgt für Kritik

So hat etwa der Präsident des Obersten Gerichtshofes von "Pauschalunterstellungen" gesprochen. 

Kommissionsvorsitzender Martin Kreutner bleibt dennoch dabei. Gegenüber dem Ö1 Morgenjournal äußerte er sich dazu wie folgt: "Wir stehen nach wie vor zu dieser Formulierung, schon allein deswegen, weil sie im Gesetz so vorgesehen ist."

Kreutner verteidigt Bericht der Kommission

In so genannten "clamorosen" Fällen (Fälle von öffentlichem Interesse, Anm.) entscheiden Staatsanwaltschaften nicht allein über Anklage oder Einstellung, sondern müssen über ihr Vorhaben Bericht erstatten und es auf dem Wege der Fachaufsicht - bestehend aus Oberstaatsanwaltschaft und Justizministerium mit einer Politikerin (bzw. einem Politiker) an der Spitze - genehmigen lassen. Dadurch wird zumindest die Möglichkeit eröffnet, zu intervenieren

Kreutner fordert deshalb von der Politik eine unabhängige Generalstaatsanwaltschaft und eine Einschränkung des Instanzenzuges, außerdem müsste der Umgang mit "clamorosen" Fällen neu geregelt werden. 

Im Ö1 Morgenjournal am Mittwoch war dazu Justizministerin Alma Zadić geladen. 

Maßnahmen des Justizministeriums

Auf die Frage, ob sie ihre Dienstaufsichtspflicht als Ministerin ausreichend wahrgenommen hätte, antwortet Zadić: "Die Kommission hat in ihrem Bericht grundsätzlich festgehalten, dass die Reformen und Maßnahmen, die wir im Justizministerium in den letzten Jahren getroffen haben, greifen, und, dass diese auch fortgesetzt werden sollen."

Als Beispiel nannte sie: "Wir haben klar gemacht, dass Bekanntschaften, zwischen Personen, die in der Sektion für Einzelstraftaten für die Staatsanwaltschaft zuständig sind, im Akt ersichtlich zu machen sind. Damit klar gemacht werden kann, wie mit diesen Bekanntschaften auch umgegangen wird."

Auch hätte das Justizministerium klar gemacht, dass das "Versenden von Aktenteilen über Signal" verboten wird. 

Angesprochen auf die "Zwei-Klassen-Justiz" spricht sich auch Zadić für eine Generalstaatsanwaltschaft aus: "Im Rahmen der Generalstaatsanwaltschaft muss man sich überlegen, dass man 'clamorose' Fälle neu regelt. Dass man tatsächlich die Person im Paragraf 8 des Staatswanwaltgesetzes streicht. Damit es keine Unterscheidung mehr nach der Person des Verdächtigen gibt." 

"Ich glaube es ist wichtig, dass auch im Ministerium klare Befangenheitsregeln gelten." Zwar hätte man das so in den letzten viereinhalb Jahren in der Praxis gelebt, aber es brauche klare Befangenheitsregeln. 

"Ich glaube, dass das eine wichtige Empfehlung ist, die wir angehen müssen", sagt Zadić.

Noch einmal angesprochen auf eine mögliche Generalstaatsanwaltschaft sagt Zadić klar: "Die Justizminister müssen entmachet werden. So, dass wir nicht, die Macht an der Spitze der Staatsanwaltschaft in einer Person konzentrieren, sondern, dass ein Senat entscheidet."

Das sei Usus, sowohl bei der Europäischen Staatsanwaltschaft als auch bei Höchstgerichten, sagt Zadić abschließend. 

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