Zypern - das Land EU-Land mit der höchsten pro-Kopf-Quote von Asylansuchen - hat Interesse bekundet. Der grüne Koalitionspartner der ÖVP lehnt die Forderung Karners kategorisch ab.
- Wer spricht sich gegen Rückführungen nach Syrien aus?
Etwa der UN-Menschenrechtskommissar, der Österreicher Volker Türk: "Es gibt berechtigte Gründe zur Annahme, dass die allgemeinen Bedingungen in Syrien keine sichere, würdige und nachhaltige Rückkehr syrischer Flüchtlinge in ihr Heimatland zulassen", schreibt er in einem wenige Wochen alten Bericht über die Lage im Land. Dutzende Syrer, die für den Bericht befragt wurden, berichteten, dass sie nach ihrer Rückkehr erneut außer Landes fliehen mussten.
- Warum? Wer ist für die erneuten Vertreibungen verantwortlich?
Zum einen sind es die syrischen Behörden des Assad-Regimes, die gezielt Menschen, die aus dem Land geflohen waren, bei ihrer Rückkehr nach Syrien foltern, willkürlich inhaftieren und verschwinden lassen, listet Amnesty international zahlreiche Fälle auf. Die Organisation wendet sich deshalb gegen alle Rückführungen nach Syrien, außer es handelt sich um eine freiwillige Rückkehrer.
Laut UNO sind es aber nicht nur Regierungsvertreter oder Behörden, die den Rückkehrern das Leben schwer machen, sondern auch die verschiedenen bewaffneten, extrem gewaltbereiten, islamistischen Milizen. Es gibt zahllose Berichte von Folter, willkürlicher Haft, Vergewaltigung, Raub, Erpressung und vom Verschwinden von Rückkehrern.
- Wäre es denn möglich, verurteilte Straftäter oder Gefährder abzuschieben?
Jeder Fall müsse individuell geprüft werden, heißt es dazu aus dem Innenministerium. Aus der UNO heißt es dagegen: Die Menschenrechte gelten für alle. Oder anders gesagt: Auch Straftäter, die zurück in ihr Heimatland gebracht werden, dürfen dort nicht in Gefängnissen gefoltert oder gar getötet werden.
- Wie realistisch ist es also, dass Syrer in naher Zukunft in ihr Heimatland von Österreich aus abgeschoben werden?
Die Wahrscheinlichkeit liegt derzeit bei null, zumal Österreich damit gegen die Genfer Flüchtlingskonvention und die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen würde.
Darin ist festgehalten, dass niemand in ein Land zurückgewiesen werden darf, wo ihm oder ihr Verfolgung, Haft, Folter oder gar der Tod droht. Von Seiten der EU-Kommission und den allermeisten anderen EU-Staaten gibt es entsprechend wenig Entgegenkommen für Karners Vorschlag.
Aufgrund der freien Bewegungsfreiheit nach Schutzzuerkennung kann das Innenministerium nur angeben, wie viele syrische Staatsangehörige sich derzeit in Österreich aufhalten. Laut Statistik Austria waren dies zu Jahresbeginn 82.001. Im Vorjahr wurde 13.123 Mal der Asylstatus und 5.530 Mal der Subsidiäre Schutzstatus erteilt.
Bis Ende März 2024 haben 4.335 syrische Staatsangehörige heuer einen Asylantrag in Österreich gestellt - sie sind damit erneut die Nation, aus der die meisten Antragsteller kommen.
Im Vorjahr sind 101 syrische Staatsangehörige aus Österreich ihr Heimat zurückgegangen.
Schätzungen zufolge sind rund 5,2 Millionen Syrer aus dem Land geflohen, knapp sieben Millionen Syrer sind Binnenvertriebene. Eine Kombination verheerender Faktoren, darunter Wirtschaftssanktionen, der finanzielle Zusammenbruch des benachbarten Libanon, Hyperinflation sowie Wasser- und Treibstoffknappheit, haben zu einer weiteren erheblichen Verschlechterung der Lebensbedingungen beigetragen. 90 Prozent der syrischen Bevölkerung leben unterhalb der Armutsgrenze. Etwa 15 Millionen Syrer (von einer Gesamtbevölkerung von 22 Millionen) sind auf humanitäre Hilfe angewiesen. Darüber hinaus führten die verheerenden Erdbeben vom Februar 2023 zu massiven Schäden an der Infrastruktur und zu erneuten Wellen von Flucht und Vertreibung.
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