2-G in ganz Österreich: Was die Verschärfungen im Alltag bedeuten
Was Wien am Donnerstag dem Bund vorgemacht hat, wird ab kommenden Montag im Wesentlichen für ganz Österreich gelten. Es wird bundesweit eine 2-G-Regelung für Freizeitaktivitäten eingeführt, um die rasant in die Höhe schnellenden Infektionszahlen in den Griff zu bekommen.
Das bedeutet weitreichende Einschränkungen für Ungeimpfte. Das ist das Ergebnis nach dem Treffen zwischen Regierung und Ländervertretern am Abend im Bundeskanzleramt. Die Regeln im Überblick:
- 2-G-Regel löst 3-G-Regelung ab
Ab Montag gilt: Zugang zu Gastronomie, Hotellerie, körpernahen Dienstleistern (z.B. Friseure), Kultur und Sporteinrichtungen (auch Skilift-Gondeln) sowie Zusammenkünften mit mehr als 25 Personen haben nur noch Personen, die geimpft oder genesen sind. Bisher konnte man diese Bereiche auch mit gültigem Test besuchen. Ausgenommen von der bundesweiten 2-G-Regel sind Kinder unter zwölf Jahren, für sie ist die Impfung derzeit offiziell nicht zugelassen, sie werden aber in der Schule getestet.
- Übergangsfrist für Nichtgeimpfte
Für vier Wochen wird es eine Übergangsfrist geben, um bisher Nichtgeimpfte doch noch zu motivieren, sich rasch impfen zu lassen. Während dieser Zeit gilt ein Erststich gemeinsam mit einem gültigen PCR-Test als Nachweis. Danach muss man jedenfalls doppelt geimpft oder im vergangenen halben Jahr genesen sein, um die 2-G-Kriterien zu erfüllen.
- 2,5-G am Arbeitsplatz
Hier wird zunächst weiterhin die 3-G-Regel gelten, bis bundesweit das Angebot an PCR-Tests soweit ausgebaut ist, dass man auf eine 2,5-G-Regel (geimpft oder genesen oder PCR-getestet) übergehen kann. Dies führt zur paradoxen Situation, dass etwa in der Gastronomie die Besucher wesentlich strengere Auflagen erfüllen müssen als das Personal.
Der Hintergrund: Zuletzt hat es seitens der Wirtschaft Bedenken hinsichtlich der Alltagstauglichkeit einer 2- oder 2,5-G-Regel am Arbeitsplatz gegeben. Bundeskanzler Alexander Schallenberg (ÖVP) begründet die unterschiedlichen Regeln damit, dass der Besuch des Arbeitsplatzes (im Gegensatz etwa zu einem Restaurant-Besuch) nicht freiwillig sei.
Sobald es genügend PCR-Testkapazitäten gibt (vor allem in den ländlichen Gebieten ist das noch nicht der Fall), wird das aber wenigstens das Aus für die Antigentests bedeuten, die als weniger zuverlässig beim Nachweis einer Corona-Infektion gelten. Nur OÖ will gleich (mit einer Übergangsfrist) die 2,5-G-Regel für bestimmte Berufsgruppen einführen.
- Aus für Antikörpertests
Sie sind künftig gar nicht mehr als G-Nachweis zugelassen.
- Sonderregeln bei Veranstaltungen
Bei mehr als 25 Teilnehmern gilt die 2-G-Pflicht, bei mehr als 50 besteht eine Anzeigepflicht bei der Bezirksverwaltungsbehörde (bis eine Woche vor der Veranstaltung). Weiters ist die Ernennung eines Covid-19-Beauftragten und die Erstellung eines Präventionskonzepts erforderlich. Bei mehr als 250 Teilnehmern ist schließlich eine Bewilligung durch die Bezirksverwaltungsbehörde vorgeschrieben.
Betroffen sind davon aktuell auch die Weihnachtsmärkte, wie man am Freitag seitens der Stadt Wien betonte, wo man ja schon am Donnerstag den Umstieg auf die 2-G-Regel beschlossen hat. Es bestehe aber die Möglichkeit, den Markt in einen Konsumbereich (mit 2-G-Regel) und in ein Verkaufsareal aufzuteilen, wo lediglich eine Maske erforderlich ist, heißt es im Büro von Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ). Realistischerweise sei das aber nur bei den größeren Märkten umsetzbar.
Unter die 2-G-Regel fallen auch private Zusammenkünfte mit mehr als 25 Personen wie etwa Geburtstagspartys oder Weihnachtsfeiern. Einzig spezielle Veranstaltungen wie etwa Demonstrationen oder Betriebsversammlungen würden nicht unter die strengen Regeln fallen, so der Hacker-Sprecher.
- Ausweitung der FFP2-Maskenpflicht
Hier folgt der Bund den strengen Regeln, die seit längerer Zeit bereits in Wien gelten: Künftig besteht eine generelle FFP2-Maskenpflicht im gesamten Handel, in Museen und in Bibliotheken.
- Verschärfung beim Grünen Pass
Die Gültigkeit liegt künftig nur noch bei neun Monaten (statt bisher zwölf) nach der zweiten Impfung, danach braucht es eine dritte Dosis für ein gültiges Zertifikat. Als Übergangsfrist sind drei Wochen vorgesehen. Diese Maßnahme soll dazu dienen, möglichst viele Menschen dazu zu motivieren, sich ein drittes Mal impfen zu lassen. Für Personen, die den Impfstoff von Janssen erhalten haben, gilt ab 3. Jänner 2022: Es braucht eine zweite Dosis für einen gültigen Grünen Pass.
- Ende der Ausreisekontrollen
Zuletzt wurden fast täglich Ausreisekontrollen für immer mehr Bezirke verordnet, betroffen war vor allem Oberösterreich mit seinen besonders hohen Infektionszahlen. Für die betroffenen Behörden war es zuletzt kaum mehr möglich, sie auch durchzuführen. Die Ausreisekontrollen werden daher nun ausgesetzt.
- Was in nächster Zeit nicht kommt
Zuletzt wurden auch Maßnahmen diskutiert, die vereinzelt schon im Einsatz sind. Allen voran die 2-G-plus-Regel bei bestimmten Veranstaltungen. Sie erlaubt den Zutritt nur Genesenen oder Geimpften, die zusätzlich PCR-getestet sind.
Eine Ausweitung dieser Maßnahme erachtet Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) derzeit aber nicht für sinnvoll. Auch nicht die Ausweitung der Maskenregeln für Veranstaltungen wie Konzerte.
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