Verschärfte Corona-Regeln: Was jetzt auf die Wiener zukommt
Einmal mehr ist Wiens Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) vorgeprescht und hat für die Bundeshauptstadt strengere Corona-Regeln beschlossen, noch ehe heute Bund und Länder mögliche Verschärfungen diskutieren. Künftig müssen sich in Wien Besucher der Gastronomie, körpernaher Dienstleister und von Zusammenkünften mit mehr als 25 Personen der 2-G-Regelung (geimpft oder genesen) unterziehen. Der KURIER hat die wichtigsten Fragen und Antworten dazu zusammengefasst.
Wann genau treten die Verschärfungen in Wien in Kraft?
„Unser Ziel ist es, dass die nötige Verordnung mit 12. November in Kraft tritt“, sagt ein Sprecher von Wiens Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ). Entscheidend sei vor allem, ob eine Abstimmung mit den Regeln nötig ist, die der Bund erlässt. Denn die Wiener Maßnahmen dürfen ihnen nicht widersprechen.
Für Kinder bis zwölf Jahren ist die Impfung bisher nicht zugelassen. Was bedeutet für sie die geplante 2-G-Regelung?
Für ungeimpfte Sechs- bis Zwölfjährige gilt in Wien auch weiterhin die 3-G-Regel, wenn sie zum Beispiel ein Lokal besuchen möchten. Das heißt, für sie reicht ein gültiger PCR- oder Antigentest als Nachweis. Geimpfte in dieser Altersgruppe können stattdessen ihren Impfpass vorzeigen.
Wie wird die geplante Impfstraße für die unter Zwölfjährigen genau aussehen?
Aktuell sucht die Stadt nach Kinderärzten, die die Impfung der Kinder übernehmen. Sie sollen auch eine intensive Beratung und Aufklärung durchführen. Aus diesem Grund wird es in der neuen Impfstraße für die Besucher größere Zeitfenster geben. Es wird eine Anmeldung und die Zustimmung der Eltern erforderlich sein. Der Standort ist noch nicht fix, denkbar ist ein abgetrennter Bereich in der Impfstraße im Austria Center. Als Start peilt die Stadt den 12. November an.
Warum schafft die Stadt überhaupt dieses Angebot, wo doch der Impfstoff für diese Altersgruppe noch gar nicht zugelassen ist?
Laut Stadt gebe es eine entsprechende Nachfrage. Bisher seien bereits 945 Kinder bis elf Jahren in Wien von niedergelassenen Ärzten geimpft worden. Eine ausdrückliche Impf-Empfehlung für diese Altersgruppe gibt aber die Stadt nicht ab, weil eben die Zulassung fehlt.
Wer haftet, wenn es bei einer Impfung eines Kindes zu einem Impfschaden kommt?
Laut Hacker-Sprecher sei es für die Haftungsfrage unerheblich, ob eine Zulassung vorliege. Werden alle Formalkriterien erfüllt (z.B. umfassende Aufklärung) haftet also auch bei einer derartigen Off-Label-Impfung im Falle eines Impfschadens die Republik. Kommt es hingegen zu einem groben Fehlverhalten des impfenden Arztes, können privatrechtlich Haftungsansprüche geltend gemacht werden.
Welche Auswirkungen hat die Wiener 2-G-Regelung auf den Schulbetrieb?
Die dort gültigen Regeln bleiben durch die Verschärfung unberührt. Das heißt: Auch weiterhin müssen sich die Schüler drei Mal pro Woche einem Test unterziehen, es sei denn, sie sind bereits geimpft: Dann ist kein Test mehr erforderlich, wenngleich er trotzdem empfohlen wird.
Welche Regeln gelten in Wien künftig am Arbeitsplatz?
Auch darauf haben die neuen Wiener Regeln keinen Einfluss, weil die arbeitsrechtlichen Fragen in die Bundeskompetenz fallen. Seitens des Bundes ist offenbar geplant, die bestehende 3-G-Regel am Arbeitsplatz Mitte November durch die 2,5-G-Regel zu ersetzen.
Was bedeutet das für die Mitarbeiter in der Wiener Gastronomie?
Auch für sie gilt fürs erste weiterhin die 3-G-Regel – vorbehaltlich eventueller Verschärfungen durch den Bund.
Wie reagiert die Wirtschaft auf die Verschärfungen?
Angesichts der derzeitigen Lage stoße die geplante 2-G-Regelung für die Kundschaft in Gastronomie und bei körpernahen Dienstleistern auf Verständnis, heißt es bei der Wirtschaftskammer. Gleichzeitig fordert sie im Gegenzug eine Kompensation für die erwartbaren wirtschaftlichen Verluste. Eine 2-G-Regel für Gastro-Personal kommt für die Kammer nicht in Frage. Schon jetzt sei es schwer, genügend Mitarbeiter zu finden.
Gilt die Wiener 2-G-Regel auch für den Besuch von Outdoor-Veranstaltungen – wie etwa ein Fußball-Match?
Sollten mehr als 25 Personen vor Ort sein, ist dies der Fall. Offen ist noch, welche Regeln gelten, wenn man aktiv in der Gruppe mit mehr als 25 Personen Sport betreibt. Dies müsse man noch prüfen, heißt es im Hacker-Büro.
Gilt die 2-G-Regel auch für private Veranstaltungen wie etwa Geburtstagspartys oder Firmenweihnachtsfeiern mit mehr als 25 Personen?
Ja. Obendrein müssen Veranstaltungen solcher Größenordnung wie bisher bei der Behörde gemeldet werden. Laut Hacker-Sprecher seien lediglich Zusammenkünfte wie Betriebsversammlungen oder Demonstrationen von diesen Einschränkungen ausgenommen.
Welche Auswirkungen haben die Verschärfungen auf die Wiener Weihnachtsmärkte?
Auch hier wird künftig die 2-G-Regel gelten. Es besteht aber die Möglichkeit, den Markt in einen Konsumbereich (mit 2-G-Regel) und in ein Verkaufsareal zu trennen, wo lediglich eine Maske erforderlich ist, heißt es im Hacker-Büro.
Sind die neuen Regeln in der Praxis überhaupt kontrollierbar?
In Wien sind für die Kontrollen die Polizei und der Magistrat zuständig. Auch künftig sind Schwerpunkt-Aktionen und Stichproben-Kontrollen vorgesehen. Eine flächendeckende Überprüfung der Einhaltung der Regeln sei aber unrealistisch, räumt man seitens der Stadt ein.
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