Wo die Burka in Europa bereits verboten ist
Nachdem konservative deutsche Politiker bereits seit mehreren Tagen über ein Burka-Verbot debattieren, hat Außenminister Sebastian Kurz (ÖVP) die Diskussion über ein Verbot von Ganzkörperverschleierungen am Donnerstag auch in Österreich wieder angefacht. In Europa gibt es ein solches bisher in Frankreich und Belgien, in den Niederlanden sind Ganzkörperschleier teilweise verboten.
Auch in den baltischen Staaten Estland, Lettland und Litauen entbrannte vor dem Hintergrund der Flüchtlingskrise eine Debatte über ein Burka-Verbot. Das Schweizer Parlament lehnte ein solches hingegen bereits im September 2012 ab.
Frankreich, das sich auf eine starke laizistische Tradition beruft und in dem Staat und Religion seit jeher strikt getrennt sind, führte als erstes EU-Land bereits im April 2011 ein Vollverschleierungsverbot ein. Bis zu 150 Euro Strafe droht seitdem Frauen, die sich in der Öffentlichkeit vollständig verschleiert zeigen - entweder mit der Burka, die die Augen hinter einem Stoffgitter verbirgt, oder mit dem Niqab, der die Augen freilässt.
Nach Angaben des französischen Innenministeriums wurde seither rund 1.600 Mal ein Bußgeld verhängt, mehrfach gegen dieselben Frauen. Laut Schätzungen tragen in Frankreich rund 2.000 Frauen Niqab oder Burka, was angesichts der etwa fünf Millionen Muslimen im Land nicht viel ist.
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In Belgien trat ein Niqab- und Burka-Verbot nur wenige Wochen später, nämlich am 23. Juli 2011 in Kraft. Bis zu 137,50 Euro Strafe und in Extremfällen sogar bis zu sieben Tage Haft drohen seither all jenen, die sich vollständig verhüllt in der Öffentlichkeit zeigen - egal ob aufgrund muslimischer Kleidungsvorschriften oder aus anderen Beweggründe. Auch in Belgien ist die Zahl der Niqab- und Burka-Trägerinnen laut Schätzungen verschwindend gering: Gerade einmal 300 Frauen verhüllen ihren Körper, bei einer muslimischen Gesamtbevölkerung von einer Million.
Schätzungen gehen davon aus, dass in den Niederlanden rund 500 Frauen Burkas und Niqabs tragen. Ihnen droht eine Strafe von bis zu 405 Euro.
In Deutschland forderten kürzlich einzelne CDU-Innenminister ein vollständiges Burka-Verbot. Sowohl Innenminister Thomas De Maiziere als auch Bundeskanzlerin Angela Merkel erteilten diesem jedoch eine Absage. Kommen könnte jedoch ein teilweises Verbot, ähnlich wie in den Niederlanden. Das Gesetz könnte jene Bereiche betreffen, wo es nötig sei "Gesicht zu zeigen", sagte De Maiziere am Freitag: "am Steuer, bei Behördengängen, am Standesamt, in Schulen und Universitäten, im öffentlichen Dienst, vor Gericht."
Auch in Estland, Lettland und Litauen wurde vor dem Hintergrund der Flüchtlingskrise und einer von der EU-Kommission geforderten Aufnahme von Flüchtlingen, zuletzt vermehrt über eventuelle Verbote von Burka und Niqab debattiert. Begründet wurde dies vor allem mit Sicherheitsbedenken. Laut einer Umfrage sind etwa rund zwei Drittel der Letten für ein solches Verbot. Konkrete Gesetzesinitiativen gab es seit Beginn der Diskussion vor rund einem Jahr jedoch keine.
In der Schweiz stimmte das Parlament bereits im Herbst 2012 gegen ein Verbot der Vollverschleierung in der Öffentlichkeit - allerdings nur mit knapper Mehrheit. Argumentiert wurde die Entscheidung damals mit der Unverhältnismäßigkeit eines Verbots: Es gebe kaum Frauen in der Schweiz, die sich aus religiösen Gründen völlig verhüllten, zudem könnte der Schritt dem Tourismus schaden.
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Eingebettet ist die Bestimmung in ein Gesetz, dass eine bessere Integration von Flüchtlingen bringen soll. Migranten sollen dadurch künftig stärker gefördert werden und leichteren Zugang zum Arbeitsmarkt sowie zu Integrations- und Deutschkursen erhalten. Auf der anderen Seite drohen ihnen Leistungskürzungen, wenn sie Integrationsmaßnahmen ohne wichtigen Grund ablehnen oder im Asylverfahren die Mitarbeit verweigern.
Für Flüchtlinge werden aus den Ein-Euro-Jobs "80-Cent-Jobs", durch die sie Wartezeiten mit gemeinnützigen Tätigkeiten füllen und etwa in den Unterkünften bei der Reinigung oder der Essenausgabe helfen können. Scharfe Kritik gibt es von den Oppositionsparteien Linke und Grüne. Auch Flüchtlingsverbände wie Pro Asyl und kirchliche Sozialverbände beanstanden die geplanten Sanktionen und Vorgaben.
Debatte seit 20 Jahren
Sowohl das Thema als auch die Debatte darüber kennt man in Deutschland seit mittlerweile mehr als 20 Jahren: Als Teil des "Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt", kurz: Hartz IV, wurden die Ein-Euro-Jobs mit 1. Jänner 2005 Teil des Reformprogrammes der rot-grünen Koalition unter Gerhard Schröder (SPD) - seiner "Agenda 2010".
Langzeitarbeitslose, die keine reguläre Arbeit finden, bekommen gemeinnützige "Arbeitsgelegenheiten" und dafür pro Stunde ein bis zwei Euro zusätzlich zum "Arbeitslosengeld II" - der "Hartz IV-Rente", die Arbeitslose statt der bisherigen Arbeitslosen- oder Sozialhilfe erhalten, wenn sie keinen Anspruch (mehr) auf Arbeitslosengeld haben. Wer einen zumutbaren Job ausschlägt, muss mit zeit- und teilweisen Kürzungen beim ALG II rechnen, Jugendlichen bis 25 Jahren kann es für drei Monate sogar ganz gestrichen werden.
Kritik an den Ein-Euro-Jobs gibt es seit der Einführung von Hartz IV von verschiedenen Seiten und mit verschiedenen Begründungen. So beklagen Arbeitgeber, aber auch Gewerkschaften, die öffentliche Förderung der "Arbeitsgelegenheiten" gefährde reguläre Arbeitsplätze in den Unternehmen und verhindere die Vermittlung der Arbeitssuchenden in normale Beschäftigungsverhältnisse. Für die oppositionellen Linken schufen die Ein-Euro-Jobs einen parallelen Billiglohnsektor unter "Arbeitszwang".
Auch die Umlage des Ein-Euro-Job-Systems auf Flüchtlinge durch das neue Integrationsgesetz wurde von Opposition, Arbeitgebern und Gewerkschaften mit gemischten Gefühlen aufgenommen. Allenfalls eine Übergangslösung könnten sie sein, hieß es durch die Bank. Wichtiger sei es, die Asylverfahren zu beschleunigen und die Flüchtlinge so schnell wie möglich auszubilden und in reguläre Arbeitsverhältnisse zu bringen.
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