Ungarn sieht "kleinliche Rache des Europaparlaments"

Ungarn sieht "kleinliche Rache des Europaparlaments"
Der Beschluss zu EU-Rechtsstaatsverfahren sei "mittels Betrug geboren", kritisiert der ungarische Außenminister.

Als "kleinliche Rache einwanderungsfreundlicher Politiker" hat der ungarische Außenminister Peter am Mittwoch die Entscheidung des Europaparlaments über die Einleitung eines Rechtsstaatsverfahrens gegen Ungarn bezeichnet.

Ungarn und die ungarischen Bürger würden verurteilt, "da wir bewiesen haben, dass es keinen Bedarf gibt für die Migration und diese gestoppt werden kann", zitierte die Ungarische Nachrichtenagentur MTI den Minister, der sich gegenüber den Medien in Budapest äußerte.

"Im rechtlichen Sinn ungültige Abstimmung"

Der Beschluss des Europaparlaments sei mittels "Betrug geboren worden", denn die Stimmenthaltungen seien nicht im Endergebnis berücksichtigt worden. Nun sollen die juristischen Möglichkeiten ausgelotet werden. Fidesz-Abgeordnete in Straßburg sprachen mit Verweis auf diese Regelung von einer "im rechtlichen Sinn ungültigen Abstimmung", berichtete MTI.

Ungarn sieht "kleinliche Rache des Europaparlaments"

Der ungarische Außenminister Peter Szijjarto.

Der Beschluss sei eine neuer klarer Beweis dafür, dass sich die Pro-Einwanderungs-Politiker im Europaparlament in massiver Mehrheit befinden, sagte Szijjarto weiter. Dies treffe ebenso auf die Europäische Volkspartei zu, kritisierte der Minister.

Die ungarische Regierungspartei Fidesz gehört der EVP an. Deren Fraktionschef Manfred Weber und auch Bundeskanzler und ÖVP-Chef Sebastian Kurz hatten sich vor dem Votum jedoch für ein Rechtsstaatsverfahren ausgesprochen.

Die Einleitung des EU-Rechtsstaatsverfahrens gegen Ungarn wegen schwerwiegender Verletzungen der Demokratie und der europäischen Werte wurde ebenso vom kleinen Bündnispartner Christdemokraten (KDNP) der Regierungspartei Fidesz beanstandet. Das "Urteil" über Ungarn habe "eine Organisation gesprochen, die nicht in der Lage ist, die Kultur des Kontinents zu wahren, seine Grenzen zu schützen", kritisierte Fraktionschef Peter Harrach.

Für den Beginn eines Strafverfahrens, das im äußersten Fall zum Entzug von Stimmrechten Ungarns im EU-Ministerrat führen kann, war eine Zwei-Drittel-Mehrheit nötig. 448 Abgeordnete votierten dafür, 197 waren dagegen, 48 enthielten sich.

Nun liegt der Ball beim Rat der Mitgliedsländer, die sich nun mit dem Fall befassen müssen. Gegen Polen läuft bereits ein solches Verfahren.

Wie es nun weitergeht

Der Entzug von Stimmrechten ist das schärfste Schwert der EU gegen ihre Mitgliedstaaten, die Hürden sind aber hoch und verlaufen in mehreren Phasen. Zuerst kann der Rat der Mitgliedsstaaten eine Warnung an die betroffene Regierung aussprechen. In einer zweiten Phase kann auf Vorschlag das eigentliche Verfahren ausgelöst werden - die anderen EU-Staaten müssen dabei einstimmig "schwerwiegende und anhaltende Verletzung" europäischer Grundwerte feststellen. In dritten Schritt sind Sanktionsbeschlüsse möglich, etwa ein teilweiser Entzug von Rechten oder ein komplettes Abstimmungsverbot. Nötig dafür ist eine qualifizierte Mehrheit im EU-Rat.

Wie es für die EVP-Familie weitergeht, ist damit aber noch unklar. Vorerst wird die Orbán-Partei Fidesz weder suspendiert noch ausgeschlossen. ÖVP-Delegationsleiter Othmar Karas plädiert dafür, während des Verfahrens die EVP-Mitgliedschaft von Fidesz auf Eis zu legen. Die EVP-Statuten sehen das nicht vor, sie sollen aber geändert werden. Über die Suspendierung von Fidesz gibt es in der Fraktion noch keinen Kompromiss. Ein Ausschluss aus der EVP ist dann möglich, wenn Ungarn am Ende des Verfahrens "verurteilt" wird.

Türkis-Blaue Uneinigkeit 

Für Unmut zwischen Ungarn und der österreichischen Regierung sorgte auch die Ankündigung von Bundeskanzler Sebastian Kurz, die ÖVP-Abgeordneten im Europaparlament würden für ein Rechtsstaatssverfahren stimmen. Kurz wurde in ungarischen Medien gar als Soros-Helfer bezeichnet. 

Strache hingegen sprach sich für ein Nein der FP-Abgeordneten aus und erklärte, man hätte Ministerpräsident Viktor Orban nicht nur einen Orden für seine Leistungen für den EU-Außengrenzschutz verleihen sollen, sondern man sollte auch Wahlergebnisse und die Legitimität des Zustandekommens von Verfassungsgesetzen in Ungarn respektieren.

Peter Fritz (ORF) über EU-Strafverfahren gegen Ungarn

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