Orbáns Sündenregister: Was Ungarn vorgeworfen wird - und was nun passiert

Orbáns Sündenregister: Was Ungarn vorgeworfen wird - und was nun passiert
Ungarn droht ein Rechtsstaatsverfahren, heute wird in Straßburg darüber abgestimmt - selbst die EVP-Fraktion ist gespalten.

Das EU-Parlament will heute Mittag darüber abstimmen, ob es ein Rechtsstaatsverfahren gegen Ungarn einleitet. Im Folgenden die wichtigsten Fragen und Antworten zur "Causa Orbán".

- Warum läuft ein Rechtsstaatsverfahren gegen Ungarn?

Grundlage für die Abstimmung im EU-Parlament ist ein kritischer Bericht, in dem eine "systemische Bedrohung der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und der Grundrechte in Ungarn" angeprangert wird.

- Wie sieht "Ungarns Sündenregister" konkret aus?

Ungarn wird vorgeworfen, gegen die geltenden Rechtsstaatsprinzipien zu verstoßen. So seien u.a. das Recht auf freie Meinungsäußerung, die akademische Freiheit, die Menschenrechte von Migranten, Asylbewerbern und Flüchtlingen sowie die Versammlungsfreiheit stark eingeschränkt worden. Weiter wirft das Europaparlament Ungarn vor, Rechte von Minderheiten wie Roma, Juden oder Homosexuellen zu beeinträchtigen. Hinzu kämen Angriffe auf die Unabhängigkeit der Justiz und „besorgniserregende mutmaßliche Fälle von Korruption“. Insgesamt bedeute die Situation möglicherweise eine „systemische Bedrohung der Rechtsstaatlichkeit“.

- Wie reagiert  auf die Vorwürfe?

Ungarns Regierung weißt die Vorwürfe scharf zurück. Das Land werde seine Rechte verteidigen, sagte Orbán am Dienstag im EU-Parlament. Auch gegenüber seinen Fraktionskollegen habe er keinerlei Einlenken signalisiert, hieß es aus Kreisen. Mehr dazu hier:

- Was sagen Kurz und Strache?

Kanzler Sebastian Kurz hält es für legitim, ja richtig, wenn die ungarische Regierung unter Viktor Orbán ein Vertragsverletzungsverfahren von der EU bekommt. Vizekanzler Heinz-Christian Strache, ist nicht nur dagegen, sondern bietet Orbán sogar politisches „Asyl“ in der Fraktion der Rechtsaußen-Parteien. Ist die schwarz-blaue Regierung in dieser Frage gespalten? - mehr dazu hier:

- Was passiert heute Mittwoch?

Heute um 12.00 Uhr will das Europaparlament in Straßburg über die Einleitung des Artikel-7-Verfahrens abstimmen. Dafür ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. Im äußersten Fall kann das Verfahren zum Entzug von Stimmrechten im EU-Ministerrat führen. Entscheidend wird das Stimmverhalten der EVP sein, die die stärkste Fraktion stellt.

- Ist die EVP-Fraktion gespalten?

Bisher konnte Orbán mit seiner illiberalen Demokratie ungestört aus der Reihe tanzen, wurde von der Europäischen Volkspartei (EVP), deren Mitglied seine Fidesz-Partei ist, zumindest öffentlich verschont. Aus Teilnehmerkreisen heißt es aber, in der EVP-Fraktionssitzung habe sich eine Mehrheit gegen Orbán gestellt. Vor allem Abgeordnete aus Skandinavien sowie aus Belgien, den Niederlanden und Luxemburg hätten sich kritisch geäußert. Unterstützung bekommt Orbán demnach von einzelnen Abgeordneten aus Kroatien und Italien. Die EVP stellt die größte Fraktion im EU-Parlament, ihr Abstimmungsverhalten ist daher maßgeblich.

Orbáns Sündenregister: Was Ungarn vorgeworfen wird - und was nun passiert

- Wie werden die österreichischen EU-Mandatare abstimmen?

Die österreichischen Mandatare von ÖVP, SPÖ, Grüne haben erklärt, für ein Verfahren gegen Ungarn zu stimmen. Nur die FPÖ-Abgeordneten sind dagegen.

- Was folgt, sollte wirklich ein Verfahren eingeleitet werden?

Sollte ein Verfahren nach Artikel 7 eingeleitet werden, liegt die letztendliche Entscheidung über Strafmaßnahmen bei den EU-Staaten. Die EU-Kommission hatte ein solches Verfahren im Dezember bereits gegen Polen eingeleitet.

Der Entzug von Stimmrechten ist das schärfste Schwert der EU gegen ihre Mitgliedstaaten, die Hürden sind aber hoch und verläuft in mehreren Phasen.

  1. Zuerst kann der Rat der Mitgliedsstaaten eine Warnung an die betroffene Regierung aussprechen.
  2. In einer zweiten Phase kann auf Vorschlag das eigentliche Verfahren ausgelöst werden - die anderen EU-Staaten müssen dabei einstimmig "schwerwiegende und anhaltende Verletzung" europäischer Grundwerte feststellen.
  3. In dritten Schritt sind Sanktionsbeschlüsse möglich, etwa ein teilweiser Entzug von Rechten oder ein komplettes Abstimmungsverbot. Nötig dafür ist eine qualifizierte Mehrheit im EU-Rat.

Peter Fritz (ORF) über EU-Strafverfahren gegen Ungarn

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