von Florian Mühleder
Das sächsische Kultusministerium, die oberste Verwaltungsbehörde des deutschen Bundeslandes Sachsen, verbietet ab kommenden Schuljahr bei schriftlichen Arbeiten das Verwenden von Gendersprache.
Konkret wird Gendern mit Genderstern, Binnen-I, Unterstrich oder Doppelpunkt verboten. Bisher wurde die geschlechtergerechte Sprache nur als Fehler markiert, nun wird das Gendern auch negativ in die Benotung einfließen.
Bei der Entscheidung beruft sich die Behörde auf den Rat für deutsche Rechtschreibung, der Gendern nicht ins amtliche Regelwerk aufgenommen hat. Gendersprache sei nicht Kernbestand der deutschen Orthografie und könne die Verständlichkeit beeinträchtigen.
Alle deutschsprachigen Länder hätten den Neuregelungen zugestimmt. Deshalb sollte die Neuregelung verbindliche Grundlage für den Unterricht an Schulen sein, so die Begründung Sachsens für die Vorgehensweise. Für den verantwortlichen Kultusminister Christian Piwarz (CDU) bedeutet diese Entscheidung im Interview mit MDR Sachsen, dass Gendern "eben nicht nur als Fehler anzumerken ist, sondern auch in der Benotung bei den Schreibleistungen zu berücksichtigen ist".
Lehrerverband sieht “Eingriff in pädagogische Freiheit"
Für den stellvertretenden Vorsitzenden des sächsischen Lehrerverbands und Deutschlehrer Rene Michel bedeutet die Neuregelung Klarheit, wie man in der Thematik vorgehen sollte, andererseits übt er auch Kritik.
Michel sieht in der Neuregelung einen “Eingriff in die pädagogische Freiheit". Neu ausgebildeten Lehrkräften wurde in ihrer Ausbildung eine geschlechtergerechte Sprache an den Universitäten beigebracht. Ein Verbot erschwere die Arbeit für die Lehrkräfte.
Vorstoß schürt Angst vor Abwanderung
Kritik kommt auch vom Landesschülerrat. Für die Vorsitzende des Landesschülerrates in Sachsen Amy Kirchhoff ist der Vorstoß des Landes “ein Unding”. “Menschen, die gendern wollen, sollen das machen dürfen und nicht dafür bestraft werden", so die Schülervertreterin.
Die Konferenz Sächsischer Studierendenschaften, die auf Landesebene die Studierenden vertritt, sieht die Entscheidung ebenfalls als Fehler. Man befürchte sogar, dass Sachsen dadurch als Standort für Lehrernachwuchs unattraktiver wird.
Bayern: Genderverbot bereits seit April
Im Süden Deutschlands gilt bereits seit vier Monaten ein Genderverbot. Seit 1. April ist in Bayern in Schulen, Hochschulen und Behörden das Verwenden von geschlechtersensibler Gendersprache verboten. Die Konsequenzen bei einer Hinwegsetzung über die Regelung seien allerdings Einzelfallentscheidungen.
Alle Infos zum Gendern
Lesen Sie hier mehr zum Thema.
Vor allem bei Behörden hänge ein disziplinarrechtliches Fehlverhalten von der Häufigkeit, dem Ausmaß und dem Kontext ab. In bayerischen Schulen wird das Gendern im Gegensatz zur Neuregelung in Sachsen nicht als Fehler gewertet und hat keinen Einfluss auf die Notengebung.
Allerdings müssen Lehrkräfte Arbeitsblätter, Unterrichtsmaterialien sowie Leistungsnachweise “im Einklang mit dem amtlichen Regelwerk gestalten.”
Niederösterreichs Gender-Erlass jährte sich
Seit einem Jahr gibt es auch in Österreich erstmals ein Genderverbot. Die niederösterreichische Landesregierung beschloss am 1. August des vergangenen Jahres den Gender-Erlass. In der niederösterreichischen Landesverwaltung ist seitdem die Verwendung von Gender-Sternchen, -Lücken, -Doppelpunkten und das Binnen-I verboten.
Bei wiederholten Zuwiderhandlungen können disziplinarische Maßnahmen eingeleitet werden, die von einer Verwarnung bis hin zu einer Geldbuße reichen. Auf niederösterreichischen Universitäten ist das Gendern nicht verboten. Die Verantwortung der konkreten sprachlichen Umsetzung von geschlechtergerechter Sprache liegt in der Hand der Universitäten. Diese haben im Regelfall eigene Sprachleitfäden.
Kommentare