Brexit: Was sich ab morgen ändert - und was nicht
Großbritannien ist raus. Doch was bedeutet das? Zwar verlieren die Briten ihre Stimme in den EU-Institutionen, bis Ende des Jahres wird sich für die Bürger und Unternehmen allerdings nur wenig ändern. Die Regeln des gemeinsamen Binnenmarkt gelten ebenso weiter, wie die Personen- und die Dienstleistungsfreizügigkeit.
Die Übergangsphase dauert bis 31. Dezember 2020, in dieser Zeit haben sich London und Brüssel vorgenommen, ein umfassendes Freihandelsabkommen über die künftigen Beziehungen auszuhandeln. Schaffen die Verhandlungspartner das nicht, ist eine – von Premier Boris Johnson allerdings ausgeschlossene – Verlängerung der Frist möglich. Wird nicht verlängert, kann immer noch ein „harter Brexit“ folgen.
Was ändert sich beim Reisen?
Bis zum 31. Dezember (falls die Frist nicht verlängert wird) ändert sich für EU-Bürger erst einmal nichts bei der Ein- und Ausreise nach Großbritannien. Passkontrollen hat es bisher ohnehin immer gegeben, weil das Vereinigte Königreich dem Schengenraum nie beigetreten ist. Ab 2021 werden nur mehr Reisepässe akzeptiert – keine Personalausweise mehr.
Zollkontrollen sind Gegenstand des noch auszuverhandelnden Freihandelsabkommen zwischen London und Brüssel und werden daher zumindest bis zu dessen Abschluss nicht durchgeführt.
Bleiben die Flugverbindungen gleich?Zunächst sind keine Änderungen der Flugverbindungen geplant. Die EU-Fluggastrechte etwa für den Fall von Verspätungen und Ausfällen sollen auch in Zukunft gelten, versichert die britische Regierung. Ob es allerdings auch nach einem Austritt derart günstige Flüge von und nach London geben wird, ist fraglich.
Was ändert sich für EU-Bürger, die auf der Insel wohnen?
Österreicher, die schon länger in Großbritannien leben, können künftig um ein Daueraufenthaltsrecht („Settled Status“) ansuchen. Dieses garantiert ihnen die bisherigen Rechte als EU-Bürger für das Leben und Arbeiten dort. Eine zusätzliche Arbeitserlaubnis brauchen sie dann nicht, sie haben zudem Zugang zu medizinischer Versorgung und Pension.
Bleiben meine Ausweise in Großbritannien gültig?Die meisten EU-Ausweise, etwa auch der österreichische Führerschein, wird in Großbritannien weiter gültig sein. Nach dem 31. Dezember braucht man beim Fahren mit dem eigenen Auto auf der Insel allerdings die grüne Kfz-Versicherungskarte, die man im Ausland immer dabeihaben sollte.
Bleibt das Gratis-Roaming?
Bis Jahresende wird das mobile Telefonieren in EU-Länder ohne Roaminggebühren auch in Großbritannien möglich sein. Sollte das im Freihandelsabkommen nicht näher geregelt werden, liegt es an den Handyanbietern, ob sie das britische Netz als „EU-Netz“ einstufen oder nicht.
Worauf müssen sich österreichische Unternehmen einstellen?
Zumindest bis zum Ablauf der Verhandlungen über die Freihandelszone zwischen der EU und Großbritannien bleibt das Königreich in der Zollunion. Daher wird sich für österreichische Unternehmen in Sachen Zölle zumindest bis Ende Dezember nichts ändern. Zölle und Beschränkungen sollen auch in Zukunft vermieden werden, hört man aus Verhandlungskreisen. Doch noch ist nicht absehbar, wie das Abkommen aussehen könnte. Die Angst besteht vor allem vor „nicht-tarifären Handelshhemmnissen“, etwa bei sehr unterschiedlichen Produkt- und Umweltstandards in Großbritannien und EU. Die Zulassung der Produkte auf dem jeweils anderen Markt würde dann lange Verfahren bedeuten.
Kommentare