1.800 Milliarden Euro: EU-Gipfel einig zu Budget und Aufbaufonds

1.800 Milliarden Euro: EU-Gipfel einig zu Budget und Aufbaufonds
Streit mit Polen und Ungarn über Rechtsstaatlichkeit beigelegt.

Die EU-Staaten haben sich am Donnerstagabend beim EU-Gipfeltreffen in Brüssel nach einem Streit um die Rechtsstaatlichkeit auf das Finanzpaket geeinigt.

Damit ist der Weg für das größte Konjunkturpaket in der Geschichte der EU jedenfalls frei: Insgesamt rund 1.800 Milliarden Euro werden locker gemacht – 750 Milliarden davon entfallen auf den Corona-Hilfsfonds. Er soll vor allem den von der Pandemie am schwersten getroffenen Ländern zugutekommen – den größten Anteil davon wird Italien erhalten. Weitere 1.074 Milliarden Euro bilden das siebenjährige EU-Budget.

Und entschlussfreudig wie selten zeigten sich die EU-Staats- und Regierungschefs gestern auch bei ihrem Abendessen: Da brachten sie weitere Sanktionen gegen die Türkei auf den Weg. Mehrere Personen und Unternehmen werden sanktioniert, die mit den von der EU als illegal  erachteten türkischen Gasexplorationen im östlichen Mittelmeer beschäftigt sind. Bundeskanzler Sebastian Kurz hätte sich strenge Strafen gewünscht – etwa ein Waffenembargo gegen die Türkei.

Im Streit über das Finanzpaket wurde intensiv nach einem Ausweg gesucht, weil die EU sonst mit einem Notbudget ins Jahr 2021 starten müsste und auch die 750 Milliarden Euro Corona-Hilfen nicht starten könnten. Ungarn und Polen wollten ursprünglich verhindern, dass die Auszahlung von EU-Geld künftig an die Einhaltung von Rechtsstaatsprinzipien geknüpft wird.

Nach wochenlangen Veto-Drohungen Ungarns und Polens rückten beide Länder von ihrer Blockade ab. Möglich wurde dies durch einen von der deutschen Ratspräsidentschaft ausgefeilten  Kompromiss. Dieser sieht zwar weiterhin vor, dass Rechtsstaatssünder künftig mit dem Entzug von EU-Fördergeldern bestraft werden können.   Doch den skeptischen Regierungen von Ungarn und Polen wird versichert, dass sich der neue Mechanismus nur auf die rechtmäßige Verwendung von Fördermitteln beziehe.

Zudem können Polen und Ungarn vor dem EuGH klagen. Und erst nachdem dieser die Rechtmäßigkeit des neuen Sanktionsinstrumentes überprüft hat, darf es angewendet werden. Das bedeutet: Es wird wohl nicht vor dem Frühling 2022 wirksam.  Das kommt Ungarns  Premier Viktor Orbán entgegen, der möglichst noch vorher wählen lassen will. Ist das ein „großer Erfolg für Ungarn“, wie Orbán  am Donnerstag erfreut tönte? Kanzler Kurz formulierte es vorsichtiger: „Das wird wohl jede Seite unterschiedlich interpretieren.“

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