Kroatien: Schluss für geöffnete Läden an Sonn- und Feiertagen

Kroatien: Schluss für geöffnete Läden an Sonn- und Feiertagen
Ab dem 1. Juli werden Händler 16 Sonntage im Jahr wählen können, an denen sie arbeiten dürfen.

Zuletzt hat diese Frage die Gemüter der Kroatinnen und Kroaten stark erhitzt: Sollen die Geschäfte an Sonntagen offen bleiben oder nicht. Die Antwort darauf scheint nun festzustehen. 

Die kroatische Regierung hat dem Parlament am Donnerstag den endgültigen Vorschlag des Handelsgesetzes vorgelegt. Demnach müssen die Geschäfte künftig sonntags geschlossen bleiben. Händlerinnen und Händler werden allerdings 16 Sonntage im Jahr wählen dürfen, an denen sie arbeiten wollen.

Das neue Gesetz würde am 1. Juli in Kraft treten, sagte der Davor Filipović, Minister für Wirtschaft und nachhaltige Entwicklung. Aufgrund dieser Anpassung werden für Händlerinnen und Händlern bis Ende des Jahres 16 Sonntage zur Verfügung stehen, die sie als Arbeitstage nutzen könnten, erklärte der Minister. 

Auch an Feiertagen bleibt alles geschlossen

Filipović sagte, dass der endgültige Vorschlag des Handelsgesetzes das Grundrecht der Arbeitnehmerinnen und Arbeiternehmer im Handel auf Wochenruhe regeln und das Problem des Gleichgewichts zwischen Frei- und Arbeitszeit lösen würde. In allen öffentlichen Umfragen habe sich zuletzt gezeigt, dass diese Thema für die Arbeitnehmerinnen und Arbeiter besonders wichtig sei.

Die Arbeitszeiten in den Geschäften sind, wie er sagte, so geregelt, dass sie an Sonntagen - auch wenn es sich dabei um einen Feiertag handelt - geschlossen bleiben. Die wöchentliche Höchstarbeitszeit, die Händler selbstständig von Montag bis Samstag verteilen, wird auf 90 Stunden festgelegt. Wenn der Sonntag als Arbeitstag bestimmt wird, erhöht sich der wöchentliche Stundenpool auf 105.

Überraschend für alle Kroatinnen und Kroaten war eine Bestimmung im Gesetzesvorschlag, über die bisher wenig gesprochen wurde - die Arbeit an Feiertagen. Diese soll ab dem 1. Juli untersagt werden. Das bedeutet, dass Geschäfte, Einkaufszentren, aber auch Bäckereien, für die man eine Ausnahmeregelung erwartet hatte, an keinem der 14 gesetzlichen Feiertag mehr arbeiten dürfen.

Und die Ausnahmen?

Für jene, die an Sonn- und Feiertagen arbeiten können, schreibt das Gesetz Ausnahmen vom allgemeinen Verbot der Arbeit an Sonn- und Feiertagen vor. Diese Ausnahmen gelten für Einrichtungen, die sich innerhalb von Bahn- und Busbahnhöfen, Flughäfen und Fährhäfen, Binnenschifffahrtshäfen, Schiffen, Flugzeugen und Fähren für die Beförderung von Personen und Fahrzeugen befinden.

Hinzu kommen Tankstellen, Krankenhäuser, Hotels, bestimmte Gastro-Bereiche in kulturellen und religiösen Einrichtungen, Museen, Besucherzentren, Jachthäfen, Campingplätze, Familienbauernhöfe und gemäß besonderen Vorschriften erklärte Naturschutzgebiete.

Die Trafiken werden auch sonntags und an Feiertagen geöffnet bleiben dürfen - im Zeitraum zwischen 7 und 13 Uhr. 

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