Kroatiens Präsident schlägt zurück: "Orban sollte man nicht ernst nehmen"
Erneut hat ein Sager des ungarischen Präsidenten Viktor Orban ein Nachspiel. "Wenn sie uns das Meer nicht genommen hätten, hätten auch wir einen Hafen", hatte sich der 58-Jährige erst vor wenigen Tagen einen Seitenhieb gegen das benachbarte Kroatien nicht verkneifen können. Die umstrittene Aussage seines Amtskollegen hat sich natürlich bis zum kroatischen Präsidenten Zoran Milanović herumgesprochen. Dieser sagte gegenüber kroatischen Medien, dass Orban keine Gefahr für Kroatien darstelle und dass man ihn nicht ernst nehmen sollte.
"Orbans Äußerungen tragen nicht zu einer positiven Atmosphäre bei, insbesondere wenn sie ungenau und leichtfertig geäußert werden", kritisierte auch der kroatische Premierminister Andrej Plenković und betonte, dass im Zusammenhang mit der Energiekrise die Zusammenarbeit zwischen Kroatien und Ungarn für Budapest notwendiger sei als für Zagreb. Kroatien habe schließlich seit dem vergangenen Jahr einen Flüssiggasterminal vor der Insel Krk in der nördlichen Adria.
"Wir haben jetzt eine wichtige strategische Position als ein 'Hub' für die Versorgung Osteuropas. Diese veränderte strategische Architektur der Welt bietet eine neue Chance. Deshalb ist es gut, dass wir in den Flüssiggasterminal auf Krk investiert haben", betonte Plenković.
Nachhilfe in Geschichte
Eine Geschichtslektion gab es für das ungarische Staatsoberhaupt vom Kroatischen Staatsarchiv (Hrvatski državni arhiv - HDA). "Herr Orban hat sich offensichtlich in einem 'Flash' der Geschichte verirrt, der ihm nicht ganz klar ist", schrieb das HDA. "Niemand konnte seinem Land das Meer nehmen, weil es dieses nie hatte. Sogar in diesem historischen 'Flash', der Orban eindeutig nicht klar ist, war Rijeka nicht ungarisch, sondern wurde vom Provisorium Rijeka regiert".
Von 1868 bis 1918 stand Rijeka unter direkter Herrschaft des Königreichs Ungarn, wurde aber ab 1870 provisorisch als corpus separatum verwaltet. Das Provisorium erwies sich als dauerhaft und blieb bis zum 29. Oktober 1918 bestehen.
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