EU-Parlament fordert Sanktionen für bosnischen Serben-Führer Dodik

Ein Störenfried: Milorad Dodik
Das Präsidiumsmitglied sei Hauptschuldiger für die Untergrabung der staatlichen Strukturen von Bosnien und Herzegowina.

Das Europäische Parlament hat den EU-Rat aufgefordert, Sanktionen gegen das serbische Mitglied des dreiköpfigen Präsidiums von Bosnien und Herzegowina, Milorad Dodik, zu verhängen. Begründet wird die Forderung damit, dass Dodik und seine Mitarbeiter in Bosnien und Herzegowina "eine Sezessionspolitik" betreiben würden. 

Bei der Sitzung am Donnerstag wurde zudem ein auf Bosnien und Herzegowina bezogener Zusatzartikel, der im Jahresbericht der EU-Außenpolitik verfasst wurde, angenommen. Der Bericht erhielt die Unterstützung von 504 Parlamentariern, 97 waren dagegen.

In dem Jahresbericht wird Dodik als Hauptschuldiger für die Untergrabung der staatlichen Strukturen bezeichnet, womit er die Einheit und territoriale Integrität des Landes bedroht.

"Die Europäische Union verurteilt grundsätzlich verfassungswidrige sezessionistische Maßnahmen der politischen Führer von Republika Srpska (RS), die sich zum Ziel Gründung von Parallelinstitutionen auf dem Gebiet der Medizin- und Medizinprodukte, der Gesetzgebung, Verteidigung, Sicherheit und Besteuerung gesetzt haben. Damit werden staatliche Strukturen von Bosnien und Herzegowina untergraben wird und eine existenzielle Bedrohung ihrer Einheit und der territorialen Integrität erzeugt. Zudem verurteilt die EU die schädliche Rolle regionaler Akteure und externe Interferenz aus Russland. Der Europäische Rat wird erbeten, gezielte Sanktionen gegen Milorad Dodik und seine Verbündeten aufgrund ihrer korrupten Tätigkeit, der anhaltende Destabilisierung des Landes und der Subversion von Bosnien und Herzegowina, aufzuerlegen", ist in dem Änderungsantrag der Parlamentsmitglieder Pedro Marques, Tonino Picula und Thijs Reuten zu lesen. 

Kein Schritt in die Unabhängigkeit

Die Regierung der Republika Srpska hatte zuvor einen Brief an das EU-Parlament geschickt. Darin wird versichert, dass die Zuständigkeitenübertragung, ein Prozess den die Entität zuletzt begonnen hatte, kein Schritt in die Unabhängigkeit sei.

Es wird auch angegeben, dass die RS-Behörden das Friedensabkommen von Dayton respektieren, und dass der Rechtsvorgang die ihm durch die Konstitution von Bosnien und Herzegowina gegebenen Kompetenzen zurückgibt.

Am 21. Februar sollte die Situation in Bosnien und Herzegowina in Brüssel diskutiert werden.

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