440 Euro Strafe fürs Schwänzen

440 Euro Strafe fürs Schwänzen
Der Unterrichtsausschuss hat Sanktionen gegen das Fernblieben beschlossen.

Schulschwänzen kann künftig mehr Probleme machen. Eine entsprechende Gesetzesvorlage hat am Donnerstag der Unterrichtsausschuss beschlossen. Konkret vorgesehen ist ein Fünf-Stufen-Plan zur Vermeidung von Schulpflichtverletzungen. Greifen sämtliche von Schule, Schulbehörde und Jugendwohlfahrt gesetzte Maßnahmen nicht, sieht die Regierungsvorlage eine Verwaltungsstrafe von bis zu 440 Euro vor.

Die angepeilten Maßnahmen zum Vorgehen gegen Schulpflichtverletzungen seien überschießend, denn es gebe in Österreich wohl kaum eine große Masse an Schülern, die laufend unentschuldigt dem Unterricht fernbleiben, meinten Grüne und BZÖ und sehen eine weitere Verbürokratisierung des Schulsystems. Die Regelungen, etwa zur verpflichtenden Kontaktaufnahme mit psychologischen Beratungsstellen, seien zudem realitätsfern, da es regional eine unterschiedliche Dichte an Betreuungspersonal gebe.

Ein "Einfrieren" der Familienbeihilfe bei anhaltendem Schulschwänzen wertete FPÖ-Bildungssprecher Walter Rosenkranz als sinnvoller verglichen mit einer Verwaltungsstrafe, die im Zusammenhang mit dem Instanzenzug lediglich vermehrten administrativen Aufwand verursachen werde.

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