ORF-Gesetz: „Warum soll ich das mitfinanzieren?“

ORF-Novelle nimmt dank Koalition von ÖVP und Grüne den Weg ins Nationalratsplenum 
ÖVP und Grüne bringen Haushaltsabgabe und Digital-Novelle durch den Verfassungsausschuss. Breite Zustimmung für Privatradio-Novelle

Die anstehende ORF-Novelle und das Volksbegehren „GIS Gebühr abschaffen“ dominierten am Dienstag den Verfassungsausschuss des Nationalrats. Die Initiatoren des Volksbegehrens glänzten durch Abwesenheit, was vom gesamten politischen Spektrum – „demokratiepolitisch bedenklich“, „schade“, „Missachtung der Unterzeichner“ – kritisiert wurde. Auf die gut 350.000 Unterzeichner wurde in der Debatte aber wiederholt Bezug genommen.

Hauptthema war die ORF-Novelle samt ORF-Beitrag, die im Verfassungsausschuss von ÖVP und Grüne abgesegnet wurden. Ein Nationalratsbeschluss steht damit Anfang Juli an. Der neue Beitrag von 15,30 Euro pro Monat (statt 18,59) je Hauptwohnsitz löst die geräteabhängige GIS-Gebühr ab. Das bringe eine „massive Entlastung“ für 2,9 Millionen Menschen, betonte Medienministerin Susanne Raab (ÖVP) laut Aussendung. Für einige Hunderttausend, etwa Streaming-Nutzer, wird sie nun teurer. Notwendig wurde die neue ORF-Finanzierung durch einen Spruch des Verfassungsgerichtshofs.

Durch die Novelle bekommt der ORF, wie berichtet, auch mehr digitale Möglichkeiten. Er muss aber auch scharfe Transparenzbestimmungen, Text-Beschränkungen bei ORF.at sowie eine (leichte) Reduzierung der Werbung in Radio und Online hinnehmen. Hierzu gab es wiederholt heftige Kritik von Print-Vertretern und Privatsender-Verband.

EU-Segen oder nicht

In den Verfassungsausschuss geladen waren auch Branchen-Experten für Kurzeinschätzungen. Uneins zeigten sie sich, ob der neue ORF-Beitrag als neue Beihilfe zu werten ist. Die müsste die EU-Kommission erst absegnen, was das Inkrafttreten verzögern könnte.

Mehrfach betont wurde die Wichtigkeit eines Öffentlich-Rechtlichen „im Zeitalter des Missbrauchs von Medien, nicht nur der neuen sozialen Medien, sondern auch der herkömmlichen linearen Medien für Desinformation, Fake News und Desintegration“, wie Ex-ORF-Stiftungsrat und Medienanwalt Michael Pilz meinte. „Ohne die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks kann diese Aufgabe nicht durchgeführt werden.“

FPÖ-Abgeordneter Christian Hafenecker ortete hingegen einen Denkfehler in der Umsetzung der VfGH-Vorgabe. „Dem Gleichheitsgrundsatz würde es genauso entsprechen, wenn niemand mehr dafür bezahlen müsste und man den ORF in eine Budget-Finanzierung überführt.“ Die Replik Eva Blimlingers (Grüne): Auch das Budget werde von Menschen durch Steuern finanziert.

 

Schieflage

Mehrfach wurden von Abgeordneten und Experten Nachbesserungen bei der sozialen Staffelung des neuen ORF-Beitrags gefordert. „Egal ob eine Alleinerzieherin mit geringem Einkommen oder mehrere Spitzenverdiener in einer Villa – es wird jeweils nur der gleiche einmalige Betrag fällig“, kritisierte Ausschuss-Vorsitzender Jörg Leichtfried (SPÖ) die Fortschreibung des alten Gesetzes. Ungerecht sei auch, dass die Befreiung nur für Menschen gilt, die Arbeitslosengeld, Mindestsicherung, Pension beziehen. Nur Geringverdiener zu sein, reicht nicht. Eine Schieflage gibt es auch bei der Bewertung von Menschen mit Seh- bzw. Hörbehinderungen.

Debattiert wurde auch eine fehlende Unabhängigkeit der ORF-Gremien und einzelner Mitarbeiter in ORF-Führungsfunktionen. „Das ist höchst irritierend. Da fragen sich Gebühren-Zahlende nicht umsonst, warum soll ich dieses Verhalten mit meinem Geld mitfinanzieren?“, sagte Neos-Mediensprecherin Henrike Brandstötter.

Die Entschließungsanträge, die sich auf die Erhaltung ORF Sport+ als TV-Sender über 2026 hinaus, die „Genderideologie“ des ORF, die Abschaffung der „Zwangsgebühren“, einen „Maulkorb-Erlass“ des ORF und die Schärfung und Neudefinition des öffentlich-rechtlichen Auftrags des ORF unter Einbindung der Zivilgesellschaft forderten, wurden vom Verfassungsausschuss abgelehnt, die weiteren Initiativen vertagt.

Mehr Radio

Einstimmig hat der Verfassungsausschuss eine von den Koalitionsparteien vorgeschlagene Novelle zum Privatradiogesetz und zum Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz angenommen, mit der einige geltende Beschränkungen für Betreiber von Privatradios gelockert werden. Damit soll zum einen der Ausbau des Angebots an digitalen Radioprogrammen beschleunigt und zum anderen Betreibern von privaten Radiosendern die Finanzierung ihrer Programme erleichtert werden.

Durch DAB+, 5G-Broadcast und digitale Streamingkanäle hätten sich die Ausspielkanäle vervielfacht und die davor durch beschränkte Frequenzkapazitäten bestehende Gefahr der Dominanz einzelner Veranstalter verringert, hieß es dazu in den Erläuterungen zur Novelle.

 

 

Kurt Egger (ÖVP) sprach im Ausschuss von einem Zukunftssignal für das digitale Privatradio. Digitalradio an sich sei in Österreich im Vormarsch, mit der Novelle würden die Rahmenbedingungen für eine weitere Belebung gesetzt. Auch Eva Blimlinger (Grüne) sieht die Maßnahmen als wichtigen Schritt für die Zukunft des Hörfunkzeitalters, für das es mehr Sendeplätze brauche. Christian Lausch (FPÖ) signalisierte seine Zustimmung, weil auch der Verband der Privatsender deutlich gemacht habe, dass die Novelle eine wichtige Weichenstellung darstelle. Aus Sicht von Henrike Brandstötter (NEOS) wird mit der Novelle eine erweitere Möglichkeit für Marktteilnehmer geschaffen, ohne andere auszuschließen.

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