ORF-Gesetz: KroneHit-Chef droht mit EU-Beschwerde

Die EU-Kommission in Brüssel.
Philipp König verweist auf ein umfangreiches Verfahren, das im Jahr 2009 beigelegt wurde.

Was soll der ORF künftig alles dürfen? Über die Details wird seit Wochen im Rahmen der sogenannten Digitalnovelle auf Regierungsebene verhandelt. Beschlossen wurde bereits die Schaffung einer Haushaltsabgabe. Für Verleger und private Rundfunkunternehmen ist dies eine kritische Weichenstellung. Wie kritisch, zeigt ein Post auf Linkedin, das KroneHit-Chef Philipp König veröffentlicht hat: Es gebe "die Chance, die Aufgaben zwischen ORF und dem privaten Sektor stärker voneinander abzugrenzen und Chancengleichheit zu schaffen." Und droht mit einem Verfahren auf EU-Ebene.
 

"Ungewisser Ausgang"

Denn, so König: "Ohne eine für alle Seiten akzeptable Lösung, wird sich wohl ein Teil der Geschichte mit ungewissem Ausgang wiederholen". Angehängt war eine Mitteilung der EU-Kommission aus dem Jahr 2009, das sich auf Beschwerden von Privatsendern bezog. Diese hatten einen jahrelangen Rechtsstreit zwischen EU und Republik zur Folge. Unter anderem ging es schon damals um Dienste, die laut Verlegern "nicht Teil des öffentlich-rechtlichen Auftrags" seien und deshalb nicht durch staatliche Mittel finanziert werden dürften.

kronehit unter DoppelfŸhrung

KroneHit-Chef Philipp König

Gebühren gelten als staatliche Mittel

Staatliche Mittel? Der ORF hebt doch seine Gebühren selbst ein, würde ein naheliegender Einwand lauten. Laut EU-Judikatur gelten aber auch Rundfunkgebühren formal als staatliche Mittel, da sie vom Gesetzgeber vorgeschrieben würden und - vereinfacht gesagt - nicht auf einer Vereinbarung zwischen ORF und seinen Kunden basiere. Die Streitigkeiten zwischen EU und Österreich dauerten ein halbes Jahrzehnt, worauf sich wohl auch König mit der Bemerkung vom "Teil der Geschichte mit ungewissem Ausgang" bezieht.

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