Belästigungscausa: Fellner erneut wegen übler Nachrede verurteilt

Gratiszeitungsherausgeber Wolfgang Fellner.
Raphaela Scharf und Katia Wagner hatten nach einem Artikel in "Österreich" bzw. "oe24" geklagt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Herausgeber Wolfgang Fellner ist am Mittwoch am Straflandesgericht Wien erneut wegen übler Nachrede in der Belästigungscausa verurteilt worden. Die ehemaligen oe24-Mitarbeiterinnen Raphaela Scharf und Katia Wagner hatten nach einem Artikel in "Österreich" bzw. "oe24" im Zusammenhang mit der Belästigungscausa geklagt. Die Mediengruppe Österreich muss an die beiden Frauen jeweils 10.000 Euro zahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. 

Gegenstand war ein Brief an die Leser in Österreich bzw. oe24 von Anfang September 2021: Darin hat Fellner die gegen ihn erhobenen Vorwürfe der sexuellen Belästigung von Scharf und Wagner als "frei erfunden" bezeichnet und von "Rufmordkampagne" sowie "Verleumdung" geschrieben. 

Bereits einmal wurde der Herausgeber rechtskräftig wegen übler Nachrede verurteilt: Fellner hatte ein Gedächtnisprotokoll von Wagner im Zusammenhang mit Vorwürfen der sexuellen Belästigung gegenüber dem Standard im Frühjahr 2021 als „frei erfunden“ bezeichnet. Wagner klagte daraufhin wegen übler Nachrede. Bei der Verhandlung am Straflandesgericht Wien im Herbst 2021 beharrte Fellner zunächst auf seiner Unschuld und bestritt, Wagner bei einem gemeinsamen Abendessen u. a. gefragt zu haben, ob er ihr Kleid „kurz aufzippen“ und „hinten reinschauen“ solle. Als Wagners Anwalt Michael Rami eine Tonaufnahme vorlegte, lenkte der Medienmanager ein.

Er und seine Anwälte verzichteten auf ein Abspielen der Aufnahme vor Gericht. Fellner bekannte sich schuldig und wurde zu einer Geldstrafe von 120.000 Euro verurteilt, davon ein Viertel unbedingt. Später meldete er Berufung gegen die Höhe der Strafe an, diese wurde im Februar vom Oberlandesgericht Wien jedoch abgewiesen. (mehr dazu hier)

Zur Verhandlung am Mittwoch erschien Fellner nicht selbst, sein Anwalt Georg Zanger fungierte als Machthaber (juristischer Fachterminus, Anm.) . Dies führte dazu, dass Zanger als Wolfgang Fellner angesprochen wurde – und auch als Fellner in der 1. Person antwortete. Verteidigt wurde er von Peter Zöchbauer. 

Artikel als "Akt der Selbstverteidigung"

Zanger erklärte im Namen Fellners, dass die Berichterstattung über die Vorwürfe erhebliche Auswirkungen gehabt habe: So sei er etwa in der Kronen Zeitung als "Mini-Weinstein" bezeichnet und dadurch mit einem Vergewaltiger verglichen worden. Es sei unmöglich gewesen, "das so stehen zu lassen". Deswegen habe er dies gegenüber den Lesern klarstellen wollen, als "Akt der Selbstverteidigung". Über die Verurteilung wegen übler Nachrede sei "in allen Zeitungen" geschrieben worden, was ebenfalls Nachteile mit sich gebracht habe. "Sie sehen ja auch, wie viele Journalisten heute da sind", so Zanger als Fellner: Offenbar gebe es nichts anderes zu schreiben. 

Mit der Formulierung "frei erfunden" habe er dasselbe wie "frei empfunden" gemeint. "Wenn ich sagen hätte wollen, dass sie lügen, hätte ich gesagt 'Sie lügen'", so Zanger. Auf Fragen von Michael Rami, dem Anwalt von Scharf und Wagner, wollte Zanger nicht antworten. 

"Frei erfunden" als "Lieblingsvokabular"

Fellner sei ein "reicher und extrem mächtiger Verleger, der seit Jahren Frauen sexuell belästigt hat", so Rami in seinem Schlussplädoyer. "Jetzt ist das System Fellner endlich aufgebrochen und mutige Frauen haben das an die Öffentlichkeit gebracht". Fellner habe im Sommer zahlreiche Artikel veröffentlicht, "um die Opfer schlecht zu machen". "Frei erfunden" gehöre offenbar zum "Lieblingsvokabular des Herrn Fellner". Österreich und oe24 hätten große Auflagen – Wagner und Scharf hätten nicht die Möglichkeit, sich auf diese Weise zu wehren. 

Fellner-Anwalt Zöchbauer zufolge versuche die Krone "seit 10, 15 Jahren mit allen Mitteln, den Erfolg von oe24 zu verhindern oder kleinzuhalten", auch durch "zahlreiche Artikel des Herrn Jeanné". Nun habe man "ein neues Spielfeld gefunden". Die Vorwürfe seien "aufgebauscht" worden, Fellner habe sich gegen "diese Kampagne" gewehrt. Zudem gebe es bereits ein Verfahren, in dem es der Sache nach um denselben Vorwurf gehe. 

Jeweils 10.000 Euro Entschädigung

Richter Christian Noe sprach Wolfgang Fellner schuldig und verurteilte die Mediengruppe Österreich zu einer Entschädigungszahlung von jeweils 10.000 Euro an Scharf und Wagner. Der Artikel stelle klar eine üble Nachrede dar und sei auch "klar so zu verstehen", dass Scharf und Wagner die Vorwürfe in finanzieller Absicht völlig frei erfunden hätten. Unter Bedachtnahme des vorangegangenen Urteils wegen übler Nachrede und unter Berücksichtigung der Tatsache, dass Fellners Stellung in der Öffentlichkeit durch die Verfahren beeinträchtigt worden sei, wurde dieser zu keiner weiteren Strafe verurteilt. Von beiden Seiten gab es keine Erklärung zu etwaigen Rechtsmitteln.

Klage wegen Tonaufnahme

Am Mittwochnachmittag fand ein weiterer Verhandlungstermin in der Causa statt, dieses Mal im Beisein von Fellner: Er hat Wagner vor dem Landesgericht für Zivilrechtssachen wegen der heimlich angefertigten Tonaufnahmen geklagt, die im Herbst 2021 zu seiner Verurteilung wegen übler Nachrede geführt hatten.
 
Wagner erklärte, die Tonaufnahmen zur „Dokumentation“ angefertigt zu haben: Nach mehreren „unangenehmen Treffen“ mit Fellner habe sie sich im Internet schlau gemacht, was in so einem Fall zu tun sei. Da sei sie auf den Rat gestoßen, die Dinge zu dokumentieren. Sonst hätte ihr den Vorwurf der sexuellen Belästigung „niemand geglaubt“. Die Aufnahmen habe sie außer ihrem Anwalt niemandem vorgespielt, so Wagner.
 
Fellners Anwalt Zanger befragte Wagner ausführlich zu den WhatsApp- und Chatnachrichten zwischen ihr und dem Medienmanager: Dass sie etwa mehrmals Herz-Emojis verwendet und freundlich geantwortet hatte, erwecke nicht den Eindruck, dass sie sich sexuell belästigt gefühlt habe, so Zanger. Wagner erwiderte, sie habe versucht, einen „höflichen Ausweg“ aus den Avancen zu finden – „immerhin war das mein Arbeitgeber, der meine Honorare gezahlt hat“.

"Hatte Angst vor diesem Mann"

Für Außenstehende sei es später immer leicht zu sagen: „Warum hast du nicht sofort gesagt: Lass mich in Ruhe!“ Sie sei zu dem Zeitpunkt erst 26 gewesen und „musste in diese Situation auch erst hineinfinden.“ Später habe sie distanzierter geantwortet, heute würde sie auch „kein einziges Herzerl mehr schreiben“. Wer sich das circa 80-seitige Protokoll durchlese, werde jedenfalls „nicht zu dem Schluss kommen, dass ich mich an Wolfgang Fellner rangemacht hätte“.

Dass sie sich Jahre später wieder von sich aus bei Fellner gemeldet hatte, sei der Tatsache geschuldet, dass sie gedacht hatte, er habe sich verändert. „So wie halb Österreich hatte ich mein Leben lang Angst vor diesem Mann, dass er mir meine Karriere kaputt macht und ich nirgends mehr unterkomme“, so Wagner.
 
Laut Fellner stellte sich die Situation umgekehrt dar: Dem Herausgeber zufolge habe Wagner ihm Avancen gemacht, habe ihn mit Anrufen „bombardiert“ und sei dabei regelrecht „aufdringlich“ gewesen. Wagner habe ihm gesagt, dass er „ein toller Mann“ und sie in ihn verliebt sei. Er selbst habe keine Beziehung gesucht.
 
Einen Vergleich lehnte Wagners Anwalt Rami ab. Die Entscheidung des Gerichts ergeht in den kommenden Wochen schriftlich. Zuvor war eine Beschwerde bei der Datenschutzbehörde von Fellner abgewiesen worden, sein Anwalt hat gegen die Zurückweisung Beschwerde angekündigt. 

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