Fellner-Medien zu 11.500 Euro Entschädigung verurteilt - nicht rechtskräftig

Wolfgang Fellner
Raphaela Scharf und Fellner-Anwalt meldeten im Prozess wegen übler Nachrede Berufung an.

Die Mediengruppe Österreich und die oe24 GmbH wurden am Donnerstag am Straflandesgericht Wien wegen übler Nachrede zu einer Entschädigung von 11.500 Euro an Raphaela Scharf und zur Urteilsveröffentlichung verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Gegenstand waren mehrere Artikel, die in "Österreich" und "oe24" sowie auf oe24.at im Zusammenhang mit der Belästigungscausa rund um Wolfgang Fellner erschienen sind. 

Raphaela Scharf ist eine von mehreren ehemaligen Mitarbeiterinnen Fellners, die dem Medienmanager sexuelle Belästigung vorwerfen. Er soll sie bei einem Fotoshooting 2019 am Po begrapscht haben, Fellner weist die Vorwürfe zurück und klagte Scharf auf Unterlassung. Seine Klage wurde mittlerweile abgewiesen, das Urteil ist rechtskräftig.

"Gefälschte Zeugenaussagen"

Nach einem Verhandlungstermin vor dem Arbeits- und Sozialgericht im Mai des Vorjahres veröffentlichten Fellners Medien zwei Artikel, die am 27. Mai und 2. Juni in "Österreich" und "oe24" erschienen sind, ersterer auch online. Darin heißt es u. a., alle vier beim Fotoshooting anwesenden Zeugen hätten für Fellner ausgesagt und bestätigt, dass es keine Berührung oder sexuelle Belästigung durch Fellner gegeben habe. Dem wird in Scharfs Antrag widersprochen: Die Zeugen hätten lediglich ausgesagt, „dass sie selbst keine sexuelle Belästigung durch Wolfgang Fellner wahrgenommen hätten“. Laut Scharfs Anwältin Pia Kern handelt es sich bei den verwendeten Zitaten um "gefälschte Zeugenaussagen", wie sie in ihrem Plädoyer ausführte: Es mache einen Unterschied, ob jemand sagt, er habe etwas "nicht wahrgenommen" oder "dass es keine Berührung gab".

In dem Artikel vom 27. Mai ist zudem von einer "Schmutzkübelkampagne" die Rede. Scharfs Vorwürfe seien "offenbar erfunden", heißt es da. Daneben findet sich ein Interview mit Fellners Anwältin Kristina Venturini, in dem zu lesen ist, dass es sich um einen "Missbrauch der MeToo-Bewegung" handle. Damit werde versucht, Scharf als "abgebrühte Lügnerin" darzustellen, so Kern. Es werde zu "skrupellosen Methoden" gegriffen, die in der österreichischen Medienlandschaft "nichts verloren haben". 

Daniel Bauer, Anwalt der Mediengruppe Österreich, teilte diese Sichtweise nicht. Der Vorwurf der "Fälschung der Zeugenaussagen" sei "nicht nachvollziehbar". Er meldete am Donnerstag volle Berufung gegen das Urteil an. Die Anwältin von Raphaela Scharf beruft gegen die Höhe der Entschädigung. In den kommenden Wochen gibt es weitere Gerichtstermine rund um die Belästigungscausa: Darunter eine weitere Klage gegen Fellner wegen übler Nachrede, er wiederum geht wegen einer heimlich angefertigten Tonaufnahme gegen seine ehemalige Mitarbeiterin Katia Wagner vor. 

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