Belästigungscausa: Raphaela Scharf und Katia Wagner klagen Fellner

Wolfgang Fellner
Die beiden Ex-oe24.TV-Mitarbeiterinnen gehen wegen übler Nachrede gegen den Medienmanager vor.

"Österreich"-Herausgeber Wolfgang Fellner ist mit der nächsten Klage konfrontiert: Die Ex-oe24.TV-Mitarbeiterinnen Raphaela Scharf und Katia Wagner klagen den Medienmanager vor dem Straflandesgericht Wien wegen übler Nachrede. Gegenstand ist ein Artikel in "Österreich" bzw. "oe24" von Anfang September: Darin hat Fellner die gegen ihn erhobenen Vorwürfe der sexuellen Belästigung von Scharf und Wagner als "frei erfunden" bezeichnet und von "Rufmordkampagne" sowie "Verleumdung" geschrieben. 

Mehrere Frauen werfen Fellner sexuelle Belästigung vor, er hat diese Vorwürfe wiederholt zurückgewiesen. In einem anderen Verfahren hat er gegenüber Wagner getätigte Aussagen ("Soll ich kurz aufzippen?") zunächst abgestritten, nach Vorlage einer Tonaufnahme vor Gericht doch gestanden. Er wurde - nicht rechtskräftig - zu 120.000 Euro Strafe verurteilt, davon ein Viertel unbedingt. Einen Tag später meldete er Berufung an. (Mehr dazu hier und hier)

Doch keine Berufung in Unterlassungsklage

Mittlerweile rechtskräftig ist das Urteil in der Unterlassungsklage, die Fellner gegen Scharf angestrengt hat. Es ging zunächst um allgemeine Vorwürfe der sexuellen Belästigung, im Laufe des Verfahrens wurde die Klage auf einen mutmaßlichen Po-Grapscher bei einem Fotoshooting eingeschränkt. Das Arbeits- und Sozialgericht hat die Klage abgewiesen - beide Seiten seien "gleich glaubwürdig" hieß es in der Urteilsbegründung: "Es kann nicht festgestellt werden, dass der Kläger in dieser Situation der Beklagten absichtlich auf das Gesäß griff. Es kann aber auch nicht festgestellt werden, dass die Beklagte nicht von einer vorsätzlichen Berührung am Hinterteil überzeugt ist."

Das Urteil erging Anfang November schriftlich, Fellner hat daraufhin in seinen Medien Berufung angekündigt und seine beiden Anwälte zitiert: "Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Wir werden dagegen selbstverständlich Berufung einlegen", so Kristina Venturini in dem Bericht. Anwalt Georg Zanger sagt demnach: "Nach der ständigen Judikatur des OGH kann dieses Urteil in der zweiten Instanz keinen Bestand haben." Warum Fellner trotz Ankündigung auf eine Berufung verzichtet hat, beantwortete er auf KURIER-Anfrage nicht.

Mehrere Verfahren sind anhängig, darunter jenes am Arbeits- und Sozialgericht, das Scharf gegen ihre Entlassung angestrengt hat. 

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