Niederlage für Fellner: Unterlassungsklage gegen Raphaela Scharf abgewiesen

Niederlage für Fellner: Unterlassungsklage gegen Raphaela Scharf abgewiesen
Der "Österreich"-Herausgeber hatte seine Ex-Mitarbeiterin nach Vorwürfen der sexuellen Belästigung auf Unterlassung geklagt. Das Gericht wertet die Aussagen der beiden als "gleich glaubwürdig", das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Unterlassungsklage von Wolfgang Fellner gegen die ehemalige oe24.tv-Moderatorin Raphaela Scharf wurde abgewiesen. Das Urteil des Arbeits- und Sozialgerichts erging am Montag schriftlich, es ist noch nicht rechtskräftig. 

Scharf wirft dem Medienmanager vor, sie während eines Foto-Shootings im Mai 2019 am Po begrapscht zu haben. Nachdem sie die Vorwürfe im Unternehmen angesprochen hatte, wurde sie gekündigt. Die Moderatorin klagte daraufhin auf Wiedereinstellung, Fellner auf Unterlassung der Behauptung, er habe sie begrapscht. Nach etwa zwei Jahren erging nun das Urteil. 

Aussagen von Fellner und Scharf "gleich glaubwürdig" 

"Es kann nicht festgestellt werden, dass der Kläger in dieser Situation der Beklagten absichtlich auf das Gesäß griff. Es kann aber auch nicht festgestellt werden, dass die Beklagte nicht von einer vorsätzlichen Berührung am Hinterteil überzeugt ist", heißt es im Urteil. 

Mehrere beim Shooting anwesende Zeugen waren in dem Verfahren befragt worden. "Die mangelnde Wahrnehmung der Zeuginnen und des Zeugen bedeutet aber nicht automatisch, dass der inkriminierte Griff auf das Gesäß der Beklagten nicht stattgefunden hat. Die Tathandlung wäre in Sekundenschnelle ausgeführt, sodass sie auch aufmerksamen Beobachterinnen der Szene verborgen geblieben sein könnte, da auch augenscheinlich eine Spontanreaktion der Beklagten unterblieben ist." Von einer Zeugin bereitgestelltes Videomaterial sei sehr kurz gewesen und habe daher keine Schlüsse für das Beweisverfahren zugelassen.

Als "einzig aussagekräftiges, unmittelbares Beweismittel" seien die Darstellungen von Fellner und Scharf verblieben. "Die Aussagen von beiden wurden vom Senat als gleich glaubwürdig erachtet."

Unterlassungsklage kein Instrument, um "den Mund zu verbieten"

Es werde als rechtlicher Fakt festgehalten, "dass einer der beiden Streitteile die Unwahrheit sagt. Aufgrund der gleichwertigen Glaubwürdigkeit dieser Personen konnte keine positive Sachverhaltsfeststellung darüber getroffen werden, ob der Zugriff auf das Hinterteil der Beklagten durch den Kläger erfolgte oder eben nicht." Das Gericht könne "der Beklagten nicht absprechen, tatsächlich voll inhaltlich von ihren Tatvorwürfen überzeugt zu sein."

Außerdem heißt es im Urteil: "Das Instrument der Unterlassungsklage sollte keinesfalls dazu dienen, sexuell Belästigten 'den Mund zu verbieten', eingedenk des Umstandes, dass sich nicht jeder Tatvorwurf in einm Gerichtsverfahren erweisen lässt."

Fellners Anwälte wollen in Berufung gehen

Fellners Anwälte, Kristina Venturini und Georg Zanger, kündigten in einer Aussendung der Mediengruppe Österreich Berufung an: Venturini sieht ihren Mandanten "durch dieses Urteil vom Vorwurf der sexuellen Belästigung eindeutig freigesprochen", werde aber "selbstverständlich Berufung einlegen". Scharfs Anwalt Michael Rami zeigte sich über das Urteil erfreut. 

Rund um die Belästigungsvorwürfe gegen Wolfgang Fellner - die dieser abstreitet - sind mehrere Verfahren anhängig. Raphaela Scharf hat nach ihrer Entlassung auf Wiederanstellung geklagt. Katia Wagner, die ebenfalls für Fellners Mediengruppe tätig war und ihm auch sexuelle Belästigung vorwirft, klagt den Herausgeber wegen übler Nachrede. Fellner hatte Wagners Schilderungen im Zusammenhang mit Vorwürfen der sexuellen Belästigung gegenüber dem Standard als "frei erfunden" bezeichnet (hier stand zunächst irrtümlich, Wagner hätte nach Artikeln in den Medien des Herausgebers geklagt). Krone-Chefredakteur Christoph Dichand klagt gegen die Mediengruppe Österreich wegen deren Berichterstattung, in der die Belästigungsvorwürfe als Kampagne durch die Konkurrenz gewertet wurden.

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