Belästigungscausa: Berufung von Wolfgang Fellner abgewiesen

Wolfgang Fellner
Das Oberlandesgericht hat das Urteil erster Instanz wegen übler Nachrede bestätigt: Der Herausgeber wurde zu 120.000 Euro, davon ein Viertel unbedingt, verurteilt.

Wolfgang Fellners Berufung gegen die Höhe der Strafe nach dem Urteil wegen übler Nachrede wurde am Mittwoch am Oberlandesgericht Wien abgewiesen. Das Urteil erster Instanz vom Herbst 2021 ist somit bestätigt und rechtskräftig. Fellner wurde zu einer Geldstrafe von 120.000 Euro verurteilt, davon ein Viertel unbedingt. 

Der Herausgeber hatte ein Gedächtnisprotokoll seiner ehemaligen Mitarbeiterin Katia Wagner im Zusammenhang mit Vorwürfen der sexuellen Belästigung gegenüber dem Standard als "frei erfunden" bezeichnet. Wagner klagte wegen übler Nachrede. Der Herausgeber bekannte sich bei der Verhandlung im Herbst vor dem Straflandesgericht zunächst nicht schuldig und stritt u. a. ab, Wagner bei einem gemeinsamen Abendessen gefragt zu haben, ob er ihr Kleid "kurz aufzippen" und „hinten reinschauen“ solle. Als Wagners Anwalt Michael Rami eine Tonaufnahme des betreffenden Abendessens vorlegte, lenkte Fellner ein: Nach einer kurzen Beratung mit seinen Anwälten bekannte er sich schuldig. Später reichte Fellner gegen die Höhe der Strafe Berufung ein (mehr dazu hier)

Fellner klagt wegen Tonaufnahme

Fellners Anwalt Georg Zanger verwies in seinem Plädoyer im Berufungsverfahren darauf, dass Fellners Worte "frei erfunden" lediglich den Sinn gehabt hätten, klarzustellen, dass es keine sexuelle Belästigung gegeben habe. Die von Wagner angefertigte Tonaufnahme sei zudem "eine Falle" gewesen. Zanger hat bei der Datenschutzbehörde eine Beschwerde und beim Landesgericht für Zivilrechtssachen Klage eingereicht.

In der Verhandlung spielte Zanger jenen Ausschnitt der Aufnahme vor, in dem um das "Aufzippen" des Kleides ging. Es sei ein "lustiges" und "lachendes Gespräch" gewesen, so Zanger. Wagners Anwalt Michael Rami zeigte sich "empört" von der Behauptung, Fellner habe Wagner nicht belästigt. Wenn Vorwürfe der sexuellen Belästigung erhoben werden, heiße es oft, es gebe keine Beweise. Existieren Beweise, werde von einer "Falle" gesprochen. Für Wagner sei die Atmosphäre nicht "locker und lustig" gewesen, wie es bereits in der schriftlichen Gegenausführung hieß.

"Durchaus günstige Lösung"

Das Oberlandesgericht lehnte die Berufung Fellners ab und bestätigte somit das erstinstanzliche Urteil des Straflandesgerichts. Fellner sei verurteilt worden, weil er gesagt habe, Wagner hätte zwei Gespräche "frei erfunden", so die Begründung. Das sei inhaltlich der Vorwurf der Lüge. Ob die Gespräche sexuellen Inhalt gehabt hätten, es zu einer sexuellen Belästigung gekommen sei oder sich das Gespräch gar "um einen Wohnungsverkauf gedreht hätte", sei dabei unerheblich. 

Bis zu 720 Tagessätze oder 1 Jahr Freiheitsstrafe wären möglich gewesen. Das Urteil erster Instanz habe "nicht einmal ein Fünftel der möglichen Strafe gewählt". Ein Viertel davon sei unbedingt und die Probezeit lediglich auf ein Jahr festgesetzt, was "ungewöhnlich" sei. Eine weitere Reduktion erscheine "nicht möglich" und "auch nicht nötig": Für den Angeklagten sei eine "durchaus günstige Lösung" gefunden worden. Die Höhe der 120 Tagessätze zu je 1.000 Euro sei bei einem monatlich verfügbaren Einkommen von 32.000 Euro ebenfalls "nicht zu kritisieren".

Weiteres Urteil: oe24.at muss Gegendarstellung veröffentlichen

Am Mittwochvormittag fand am Oberlandesgericht ein weiteres Berufungsverfahren statt: Die ehemalige oe24-Mitarbeiterin Raphaela Scharf hatte auf Gegendarstellung geklagt, nachdem Fellner in einem Artikel vom Mai 2021 geschrieben hatte, dass es von Scharf in der Causa keine Anzeige oder Klage gegen ihn gebe. Scharf hatte jedoch bei der Gleichbehandlungskommission einen Antrag eingebracht. 

Die Klage auf Gegendarstellung wurde im August vom Straflandesgericht abgewiesen. Das Oberlandesgericht gab der Berufung nun statt, auch dieses Urteil ist rechtskräftig: Binnen fünf Tagen muss oe24.at eine Gegendarstellung veröffentlichen. Auch wenn weder gerichtliche Klage noch Anzeige gegen Fellner vorliegen: Dass sich Scharf an die Gleichbehandlungskommission gewandt hatte, sei "als gleichwertig anzusehen". Durch den Artikel werde der Eindruck erweckt, Scharf hätte sich gar nicht gewehrt. Hier werde dem Leser eine Information vorenthalten.

Mehrere ehemalige Mitarbeiterinnen werfen Wolfgang Fellner sexuelle Belästigung vor, er weist diese Vorwürfe zurück. Insgesamt laufen rund um die gesamte Causa 21 Verfahren, so Rami, der Katia Wagner und Raphaela Scharf vertritt.

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