Wolfgang Fellner und Raphaela Scharf vor Vergleich

Wolfgang Fellner
Es geht um 65.000 Euro Schadenersatz. Die Entscheidung dürfte in den kommenden Tagen erfolgen.

Zwischen Herausgeber Wolfgang Fellner und seiner ehemaligen Mitarbeiterin Raphaela Scharf dürfte es zu einem Vergleich kommen. Bei einer Verhandlung am Arbeits- und Sozialgericht am Montagvormittag wurden 65.000 Euro Schadenersatz ins Auge gefasst. 

Die ehemalige oe24.tv-Moderatorin wirft Fellner vor, sie im Mai 2019 bei einem Fotoshooting am Po begrapscht zu haben, was der Medienmanager bestreitet. Nachdem sie die Vorwürfe im Unternehmen angesprochen hatte, wurde sie entlassen. Scharf klagte. 

Ob es zu einer Einigung kommt, dürfte sich im Laufe der Woche entscheiden: Mit dem Vergleich wäre auch das Verfahren vor der Gleichbehandlungskommission vom Tisch, das Scharf gegen ihren ehemaligen Arbeitgeber wegen Vorwürfen der sexuellen Belästigung angestrengt hat. Die Verhandlung ist für Anfang Mai angesetzt. Kommt es vorher zu einem Vergleich, findet der Termin nicht statt. Andernfalls wird Ende Juni erneut vor dem Arbeits- und Sozialgericht weiter verhandelt.

"Kein Spaziergang"

Beide Seiten zeigten sich am Montag gewillt, dem Vergleich zuzustimmen: "Es ist für niemanden wünschenswert, dass der Prozess ewig weitergeht", sagte Fellners Anwältin Kristina Venturini. Auch Raphaela Scharfs Anwalt Michael Rami erachtete die Vergleichspläne für "akzeptabel".

Scharf zeigte sich erfreut, dass der Prozess nach drei Jahren nun zu Ende gehen könnte: "Mir geht es um Gerechtigkeit. Ich habe nicht eingesehen, dass ich zu Unrecht entlassen werde", so Scharf. Die vergangenen Jahre seien auch eine Belastung gewesen: "Das ist kein Spaziergang."

Weitere Verfahren

Ein zweites arbeitsgerichtliches Verfahren in der Causa ist im Herbst abgeschlossen worden: Fellner hatte Scharf auf Unterlassung der Vorwürfe geklagt. Seine Klage wurde abgewiesen: Beide Parteien wurden als gleichermaßen glaubwürdig erachtet. Ob es zu dem Po-Grapscher gekommen ist, sei nicht feststellbar gewesen, so das Gericht in der Urteilsbegründung. Dieses Urteil ist rechtskräftig. (Mehr dazu hier)

Vergangene Woche wurde Fellner am Landesgericht für Strafsachen zum zweiten Mal wegen übler Nachrede verurteilt, dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (Mehr dazu hier)

Neben Raphaela Scharf werfen auch die ehemaligen Mitarbeiterinnen Katia Wagner und Angela Alexa dem Medienmacher sexuelle Belästigung vor. Er bestreitet die Vorwürfe. 

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