Abgesagte Events: Muss ich Gutscheine akzeptieren?
Aufgrund des 4. Lockdowns wurden leider erneut einige Veranstaltungen abgesagt, für die mein Mann und ich Karten gehabt hätten. Wir wollten ins Musical und auch ins Burgtheater gehen. Mein Mann hatte auch Karten für ein Fußballspiel. Außerdem haben wir beide eine Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio, in das wir jetzt schon wieder nicht gehen können. Was bekommen wir zurück? Müssen wir Gutscheine akzeptieren?
Paula W., Wien
Liebe Frau W., auch wenn wir diese Situation nun ja bereits kennen, gibt es gerade im Hinblick auf abgesagte Veranstaltungen immer noch viele Fragen.
Seit Mai 2020 gibt es das sogenannte Kunst-, Kultur- und Sportsicherungsgesetz, mit der originellen Abkürzung KuKuSpoSiG. Dieses Gesetz wurde nun für den vierten Lockdown bis Ende 2023 verlängert.
Grundsätzlich müssen Veranstalter den Eintrittspreis zurückzahlen, wenn eine Veranstaltung zur Eindämmung der Corona-Pandemie abgesagt werden muss. Veranstalter können aber auch Gutscheine anbieten, wenn die Veranstaltung aufgrund von Corona -Maßnahmen abgesagt werden musste. Diesen Gutschein muss der Kunde zwar nicht akzeptieren, nimmt er den Gutschein aber an, so gilt auch der Gutschein als ausreichender Ersatz. Viele Unternehmen bieten daher Gutscheine an. Sie sollten aber immer genau prüfen, ob der angebotene Gutschein überhaupt akzeptiert werden muss.
Die Regelung im Einzelnen ist nämlich kompliziert: Bei einem Wert des Tickets bis 70 € darf der Veranstalter statt der Rückzahlung des Kaufpreises auch einen Gutschein übergeben. Haben die Tickets mehr gekostet, muss der Kaufpreis zurückgezahlt werden. Hat der Kunde aber mehr als 250 € bezahlt, muss der Veranstalter nur 180 € zurückzahlen und darf den Rest mit einem Gutschein abdecken. Erst Anfang 2024 darf man als Kunde dann doch den ganzen Kaufpreis in Geld verlangen und den Gutschein wieder in Geld umwandeln lassen.
Das alles gilt aber nicht, wenn es sich um eine Kulturveranstaltung von Bund, Land oder Gemeinde handelt. In diesem Fall hat man jedenfalls Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises und muss sich nicht mit einer Ersatzveranstaltung oder einem Gutschein zufrieden geben. Für Ihre Burgtheater- und Musicalkarten der Vereinigten Bühnen Wien haben Sie daher Anspruch auf Rückerstattung des gesamten Ticketpreises.
Die Karten Ihres Mannes für ein Fußballspiel fallen hingegen in die „Gutscheinregelung“. Wie viel Ihr Mann daher vom Kaufpreis direkt zurück verlangen kann und in welcher Höhe er einen Gutschein vorerst akzeptieren muss, hängt von der Höhe des Ticketpreises ab. Haben die Tickets beispielsweise 280 € gekostet, könnte Ihr Mann 180 € in Geld zurück verlangen. Für die restlichen 100 € muss Ihr Mann vorerst einen Gutschein akzeptieren. Diesen Gutschein könnte er dann Anfang 2024 ebenfalls in Geld umwandeln lassen, oder er verwendet den Gutschein im Laufe des nächsten Jahres für ein anderes Ticket. In Fitnessstudios besteht die gängige Praxis darin, dass die Mitgliedsbeiträge während der Zeit des Lockdowns ausgesetzt werden. Bleibt es daher bei den derzeit geplanten 3 Wochen Lockdown müsste der anteilige Mitgliedsbeitrag für 3 Wochen nicht bezahlt werden.
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