Reicht eine eMail für eine Vertragskündigung?
Maria In der Maur-Koenne
24.11.21, 05:01Im Juni habe ich einen Vertrag in einem Fitnessstudio unterschrieben. Damals war ich hoch motiviert, inzwischen gehe ich gar nicht mehr hin. Jetzt will ich den Vertrag unbedingt kündigen, weil die monatliche Abbuchung von meinem Konto mich nicht mehr motiviert, sondern schmerzt. Auf mein Kündigungsemail habe ich überhaupt keine Reaktion bekommen und Anfang des Monats wurde wieder ein Betrag abgebucht. Reicht mein eMail nicht?
Franziska W., Innsbruck
Liebe Frau W., eine allgemein gültige Form, wie eine Kündigung auszugesehen hat, gibt es nicht. Grundsätzlich können auch formlose eMails, oder auch eine mündliche Kündigung des Vertrages zulässig sein. Allfällige Formvorschriften für eine Kündigung könnten aber in Ihrem Vertrag mit dem Fitnessstudio festgelegt sein. Um keine Probleme bei der Kündigung zu bekommen, sollten Sie daher jedenfalls Ihren Vertrag genau kontrollieren. Dort könnten bestimmten Formen der Kündigung festgelegt sein, also etwa nur schriftlich und mit Unterschrift. Vor allem aber sieht Ihr Vertrag sicherlich bestimmte Kündigungsfristen vor.
Verträge mit Fitnessstudios können häufig nur in bestimmten Intervallen gekündigt werden, also etwa nur alle sechs Monate oder sogar nur jährlich zum Jahresende. Wer aus einem Vertrag aussteigen möchte, aber die Kündigungsfrist versäumt, muss damit rechnen, dass sich der Vertrag um einen weiteren Zeitraum verlängert und er dann natürlich auch weiterhin zahlen muss. Eine automatische Verlängerung ist dann zulässig, wenn diese im Vertrag bereits deutlich ersichtlich ist. Ein versteckter Hinweis im Kleingedruckten würde nicht ausreichen.
Zunächst sollten Sie daher in Ihrem Vertrag überprüfen, zu welchem Zeitpunkt und mit welcher Vorlauffrist Sie Ihren Vertrag mit dem Fitnessstudio überhaupt kündigen können. Möglicherweise ist eine Kündigung erst zum Jahresende zulässig, weshalb bis dahin trotz Kündigung noch ein monatlicher Betrag abgebucht werden wird.
Schon zu Beweiszwecken ist es auch heute noch empfehlenswert, einen eingeschriebenen Brief zu senden. Auf diese Weise haben Sie einen schriftlichen Beleg in der Hand, dass Sie die Kündigung rechtzeitig versendet haben. In Streitfällen müssten nämlich Sie als Kundin die fristgerechte Kündigung beweisen.
Neben dem Aufgabeschein für das Einschreiben sollten Sie dann auch eine Kopie der Kündigung aufheben. Auch wenn das nicht rechtlich zwingend ist, rate ich Ihnen auch deshalb zu einem eingeschriebenen Brief, da Sie diesen anders als ein eMail eigenhändig unterschreiben. In manchen Verträgen ist festgelegt, dass eine Kündigung nur mit einer eigenhändigen Unterschrift gültig ist, weshalb eine Kündigung per eMail in so einem Fall unwirksam wäre. Möglicherweise sieht Ihr Vertrag eine Gültigkeit der Kündigung nur mit Unterschrift vor, weshalb Ihr eMail nicht ausgereicht hat. Es ist daher auch sinnvoll, sich die ordentliche Kündigung bestätigen zu lassen.
Wenn das Fitnessstudio trotz ordentlicher Kündigung und nach Ablauf der Kündigungsfrist weiterhin Geld abbucht, so ist die Bank verpflichtet, Ihnen den Betrag wieder zurück zu buchen. Als Konsumentin haben Sie acht Wochen Zeit, um eine Rückbuchung zu veranlassen.
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