UNHCR: Corona verschärft Lage für subsidiär Schutzberechtigte

Zwei Kinder auf ungewissen Wegen
Flüchtlings-Hilfswerk fordert, subsidiär Schutzberechtigte mit Flüchtlingen gleichzustellen

Das UN-Flüchtlingshochkommissariat UNHCR warnt vor vermehrter Armut unter subsidiär schutzberechtigten Familien. Bereits vor der Corona-Krise waren diese Menschen stark armutsgefährdet, doch durch die Pandemie hat sich die Situation von vielen Betroffenen nochmals verschärft.

Subsidiär Schutzberechtigte können aufgrund von Menschenrechtsverletzungen und Gewalt viele Jahre nicht in ihre Heimat zurück. Sie sind also meist in einer ähnlichen Situation wie Flüchtlinge und haben in Österreich Schutz erhalten. In vielen Rechtsbereichen sind sie Flüchtlingen und anderen in Personengruppen, die legal in Österreich leben, gegenüber aber deutlich schlechter gestellt. Betroffen sind dadurch aktuell besonders auch Kinder.

Bei Jobverlust auch noch Beihilfen weg

„Wenn subsidiär Schutzberechtigte, wie leider so viele Menschen in der aktuellen Krise, arbeitslos werden, verlieren sie gleichzeitig ihren Anspruch auf Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld. Familien mit geringen Einkommen werden sogar doppelt getroffen, weil sie auch keine Unterstützung aus der Sozialhilfe erhalten. UNHCR befürchtet, dass hier Familien und Kinder weit unter die Armutsgrenze abrutschen“, so Christoph Pinter, Leiter von UNHCR Österreich.

Selbst wenn subsidiär Schutzberechtigte im Krankenstand sind und Krankengeld oder Wochengeld erhalten, bekommen sie keine Familienbeihilfe oder Kinderbetreuungsgeld mehr. Und auch eine Karenz bei aufrechtem Dienstverhältnis hat dieselben Auswirkungen.

Die Schlechterstellung von subsidiär Schutzberechtigten hat auch zur Folge, dass sie die besondere COVID-19-Unterstützung von 360 Euro pro Kind nicht erhalten, da diese Leistung an die Familienbeihilfe gekoppelt ist.

Kein Anspruch auf Sozialhilfe

Unabhängig von der Pandemie waren subsidiär Schutzberechtigte ohne ausreichendes Einkommen schon länger stark armutsgefährdet, da sie keinen Anspruch auf Sozialhilfe haben. Bei Bedürftigkeit erhalten sie nur äußerst niedrige finanzielle Unterstützung, die den Leistungen der Grundversorgung für Asylsuchende entspricht. Diese betragen pro Einzelperson monatlich maximal 377,50 Euro, im Vergleich dazu liegt der Maximalsatz der Sozialhilfe bei 912 Euro pro Monat.

Verlieren subsidiär Schutzberechtigte mit Kindern nun ihren Job, besteht die große Gefahr, dass sie ihre Miete nicht mehr bezahlen können und erneut in Asylunterkünfte ziehen müssen.

„Die Integrationsbemühungen der Betroffenen werden mit einem Schlag zunichte gemacht, wenn Familien wieder in Übergangsquartiere ziehen müssen. Besonders die Kinder trifft es hart, wenn Familien aus ihrem sozialen Umfeld gerissen werden. Viele Quartiere ermöglichen kaum Selbständigkeit, wie z.B. für sich selbst zu kochen, und manche sind abgelegen, was die erneute Jobsuche zusätzlich erschwert”, so Pinter.

Im Sinne der bestmöglichen und vor allem auch nachhaltigen Integration von subsidiär Schutzberechtigten in Österreich appelliert UNHCR daher eindringlich, subsidiär Schutzberechtigte sowohl beim Bezug von Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld als auch bei der Sozialhilfe mit Flüchtlingen gleichzustellen und die einschlägigen Gesetze rasch entsprechend anzupassen.

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