Unbegleitete junge Flüchtlinge ab Tag 1 gut betreuen und begleiten
„Alle Kinder brauchen denselben Schutz, ganz unabhängig von Nationalität oder Zuwanderungsstatus. In Österreich sind hier dringend Nachbesserungen für unbegleitete Kinder für die Zeit nach ihrer Ankunft nötig.“ Das sagte Christoph Pinter, Leiter von UNHCR Österreich, anlässlich des Internationalen Tages der Kinderrechte am 20. November. Das UN-Flüchtlingshochkommissariat UNHCR appelliert an die österreichische Bundesregierung, auch für unbegleitete Kinder auf der Flucht dieselben Rechte zu garantieren wie für alle anderen Kinder. Das verlangt die Kinderrechtskonvention.
Für einen umfassenden Schutz von unbegleiteten Kindern sei insbesondere wichtig, dass ihnen ab Tag 1 jemand zur Seite steht, der obsorgeberechtigt ist. Aktuell sind Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren, die ohne Eltern oder sonstige Erziehungsberechtigte nach Österreich kommen, in vielen Bereichen ihres Lebens auf sich allein gestellt. Auch die Befragung durch die Polizei, medizinische Untersuchungen und eine allfällige Altersdiagnose müssen sie ganz allein meistern.
Erst wenn die Jugendlichen zum Asylverfahren zugelassen und in ein Grundversorgungsquartier eines Bundeslandes verlegt worden sind, wird die Kinder- und Jugendhilfe aktiv. Das kann mehrere Wochen oder Monate dauern.
Corona verschärft die Lage
Die aktuelle Corona-Situation verschärft die Probleme für unbegleitete Kinder und Jugendliche über 14 zusätzlich. Viele Betroffene müssen aufgrund von Quarantäne und anderen Maßnahmen zum Schutz vor der Verbreitung des Virus längere Zeit in den Grundversorgungseinrichtungen des Bundes verbringen, mit eingeschränkter Betreuung und geringer Tagesstruktur. So gibt es wegen COVID-19 derzeit etwa keine Deutschkurse oder anderen Unterricht.
Trotz COVID-19-Einschränkungen wären eine engmaschigere Betreuung und Begleitung für die betroffenen Kinder gerade in Krisenzeiten eine sehr wichtige Schutzmaßnahme. „Unbegleitete Kinder, die in Österreich um Schutz ansuchen, sollten primär als Kinder und erst danach als Asylsuchende behandelt werden“, so Pinter.
Kindeswohl
Neben der Obsorge ab Tag 1 setzt sich UNHCR für eine qualitätsvolle Ausübung der Obsorge ein. Dies sollte ganzheitlich und nach bundesweit einheitlichen Qualitätsstandards und Vorgehensweisen ausgeübt werden. Ziel aller Maßnahmen und Entscheidungen sollte stets das Kindeswohl sein – unabhängig vom Status der Kinder und Jugendlichen.
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