Grillen: Was man darf und was man nicht darf

Seit April darf in Wien an öffentlichen Grillplätzen gegrillt werden.
Wiener dürfen auf ihrem Balkon mit Gas grillen, Linzer hingegen nicht: Hier ein kleiner Überblick über die Rechtslage.

Je nach Bundesland oder Mietvertrag gibt es Einschränkungen, wann oder wie oft man grillen darf. Der KURIER gibt einen kleinen Überblick – unterstützt mit Tipps von Julia Peier, Expertin für Immobilienrecht bei PHH Rechtsanwälte, und Bernd Gabel-Hlawa, Geschäftsführer von FindMyHome.at.

Darf ich am Balkon grillen?

Grillen: Was man darf und was man nicht darf
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Hier hilft ein Blick in den Mietvertrag: Grundsätzlich ist auf Terrassen oder am Balkon Grillen erlaubt. Sowohl bei Miet- als auch bei Eigentumswohnungen müssenZumutbarkeit und Ortsüblichkeit beachtet werden. Bei Beeinträchtigungen durch Wohnungsnachbarn kann sich der Mieter an den Vermieter wenden (§ 1096 ABGB). Wenn der Vermieter den Mieter vor der Beeinträchtigung nicht schützen kann, hat der Mieter einen Mietzinsminderungsanspruch.

Macht das Stockwerk einen Unterschied aus?
Ja. Grillen am Balkon im Dachgeschoss ist in den meisten Fällen kein Problem, Bewohner niederer Stockwerke sollten jedoch auf Mitbewohner Rücksicht nehmen. "Wohnt man in niederen Stockwerken zieht der Rauch vom Balkon mehrere Stockwerke hinauf. Nachbarn können den intensiven Geruch als störend empfinden. Eine Absprache mit Nachbarn und Hausverwaltung vorab ist daher ratsam, um anschließende Konflikte zu vermeiden", rät Bernd Gabel-Hlawa.

Darf ich im Garten grillen?
Im eigenen Garten darf gegrillt werden, es sind allerdings nur Kohle und Gas als Brennmaterialen erlaubt: Verboten ist laut Landesgesetzen das Verbrennen von Küchenabfällen oder die Errichtung von offenen Bodenfeuerstellen. Solange keine massive Lärm- oder Geruchsbelästigung entsteht, ist Grillen im eigenen Garten erlaubt.

Darf ich meine Gasflaschen überall lagern?

Grillen: Was man darf und was man nicht darf
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In Wiener Wohnungen und Häusern dürfen Gasflaschen nicht auf Stiegen oder Dachböden gelagert werden (§ 4 Absatz3 WFLKG).

Was passiert, wenn mein Nachbar sich beschwert?
Fühlt sich Ihr Nachbar regelmäßig gestört und kann die Lärm- oder Rauchbelästigung nachweisen, gibt es einen Unterlassungsanspruch. Jeder Grundstückseigentümer kann Immissionen (§ 364 Absatz 2 ABGB) wie Rauch oder Geruch, die von einem anderen Grundstück ausgehen, untersagen. Als Maßstab gilt immer das nach den örtlichen Verhältnissen gewöhnliche Maß: Gelegentliches, fachgerechtes Grillen mit einem handelsüblichen Kugelgrill etc. kann als ortsüblich angesehen werden. Tipp von Gabel-Hlawa Peier: Am besten im Vorhinein mit den Nachbarn absprechen – so werden Unannehmlichkeiten vermieden.

Oft ist von "ortsüblich" die Rede, was bdeutet das?
Einmal die Woche ist in den meisten Gegenden "ortsüblich" und kein Problem laut den beiden Rechstexperten. Wer häufiger grillen möchte, wohnt im besten Fall neben einem Grillplatz – die Ortsüblichkeit ist hier wesentlich weiter bemessen.

Wann darf ich grillen?
Hausordnungen oder Gemeinden regeln meist die Nachtruhe von 22 bis 6 Uhr. Ruhezeiten, an denen ein strengerer Maßstab gilt, sind zwischen 12 und 15 Uhr, zwischen 20 bis 6 Uhr, samstags ab 17 Uhr und sonntags ganztägig. Achtung: Hausordnungen können zusätzliche Ruhezeiten festlegen.

Darf ich in der freien Natur grillen?

Grillen: Was man darf und was man nicht darf
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In Wien gibt es öffentliche Grillplätze wie zum Beispiel: Auhof-Retentionsbecken, Am Kanal, Rohrerbadwiese, Steinbruchwiese oder Krapfenwaldgasse. Der Grillplatz Draschepark und die Grillzonen im Donauinselbereich sind übrigens ganzjährig geöffnet. Alle Infos finden Siehier. Zur Vermeidung übermäßiger Rauchentwicklung darf auf den Wiener Grillplätzen nur mit Holzkohle, Holzbriketts und mitgebrachtem trockenem Holz gegrillt werden. Es darf kein Holz aus dem Wald verwendet werden – im Wald selbst darf kein Feuer entzündet werden (§40 Forstgesetz).

Gilt in den anderen Bundesländern das gleiche Recht wie in Wien?
Nein, die gesetzliche Lage variiert von Bundesland zu Bundesland. Nicht überall sind Holzkohle- und Gasgriller erlaubt: "In Linz beispielsweise ist das Grillen mit offenem Feuer – also mit Holzkohle und Gasgriller – auf dem Balkon nicht gestattet. Das Grillen am Balkon wird somit auf Elektro-Grillgeräte eingeschränkt. In Wien wiederum sind Gasgriller bedenkenlos am Balkon zu benützen, wenn es die jeweilige Hausordnung oder der Mietvertrag nicht anders vorsieht", so Julia Peier. Wer keine Anzeige riskieren will, sollte sich über die feuerpolizeilichen Bestimmungen des jeweiligen Bundeslandes bzw. der Gemeinde informieren.

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