Denn Marmelade bezeichnet auf der Insel ausschließlich die mehr oder weniger bittere Orangenmarmelade. Österreich musste sich dieser EU-Vorschrift beugen. Nun gibt es Aussicht auf Rettung - ausgerechnet von der in Österreich oft geschmähten EU-Kommission.
Im Folgenden erfahren Sie:
- Wie man lokale Namensgebungen für Konfitüre ermöglicht
- Was die EU-Kommission in punkto Marmelade plant
- Welche Bedeutung der Ausdruck für Österreich hat
Die Kommission legte am Freitag einen Gesetzestext vor, der Marmeladen und Konfitüren neu regelt. Sie werden einerseits gesünder, denn der Mindestfruchtanteil pro Kilo des fertigen Produkts wird von bisher 350 Gramm auf 450 Gramm angehoben.
Und: "Der Ausdruck 'Marmelade', der bisher nur für Zitruskonfitüre erlaubt war, ist nun für alle Konfitüren erlaubt. Das erlaubt es den Herstellern, lokale Namensgebungen zu verwenden" - in Österreich ist das die Marmelade.
➤ Tipp: Marmelade kochen statt Obst wegwerfen
Beschluss stieß auf Ablehnung
In Österreich stieß der einstige Beschluss auf große Ablehnung. "Marmelade ist hierzulande ein sehr traditioneller Begriff, an dem die Österreicherinnen und Österreicher hängen", erklärt Teresa Bauer, Ernährungswissenschaftlerin beim Verein für Konsumenteninformation (VKI).
2001 hat Österreich die EU deshalb um eine Ausnahme gebeten. Seit März 2004 ist es möglich, Fruchtaufstriche, die nicht über EU-Grenzen hinweg verkauft werden, sondern nur auf Bauern- oder Wochenmärkten direkt an die Verbraucher gehen, wieder als Marmelade zu deklarieren.
In den Supermärkten müssen die Produkte jedoch noch immer als Fruchtaufstrich oder Konfitüre bezeichnet werden.
Damit ist jetzt aber bald Schluss. Die EU-Kommission legt am Freitag zahlreiche Vorschläge im Bereich der Vermarktung von Lebensmitteln vor. Auch eine neue Anregung zum "Marmelade-Begriff" findet darin Platz.
In einem Auszug heißt es dazu: "Der bisher nur für Zitruskonfitüren zugelassene Begriff 'Marmelade' soll nun für alle Konfitüren zugelassen werden, um die Möglichkeit einzuführen, den Namen des Produkts an den lokal gebräuchlicheren anzupassen."
Neben dem Punkt "Konfitüren und Marmeladen" gibt es von der EU-Kommission noch weitere Vorschläge:
- Eier: In Freilandhaltungssystemen für Eier dürfen jetzt Solarmodule im Außenbereich eingesetzt werden. "Dadurch wird eine verstärkte Versorgung mit Energie aus erneuerbaren Quellen angeregt." Auch die Kennzeichnung der Eier würde direkt auf dem Hof erfolgen, was die Rückverfolgbarkeit verbessern würde.
- Ursprungskennzeichnungen: Klarere, verbindliche Vorschriften zur Ursprungskennzeichnung würden nun für Honig, Nüsse und Trockenfrüchte, gereifte Bananen sowie getrimmtes, verarbeitetes und geschnittenes Obst und Gemüse gelten. "Das Land oder die Herkunftsländer im Falle von Mischungen müssen auf dem Etikett erscheinen. Die Auflistung der Herkunftsländer erhöht die Transparenz für Verbraucher", heißt es im Text der Kommission.
- Lebensmittelverschwendung: Hier geht es um die Vermarktungsnormen von Obst und Gemüse. "Hässliches" Obst und Gemüse (mit äußeren Mängeln, aber für den lokalen und direkten Verzehr geeignet), das lokal und direkt von den Erzeugern an die Verbraucher verkauft wird, soll in Zukunft von der Einhaltung der Vermarktungsnormen ausgenommen sein. "Die Aufwertung in ihrem 'frischen' Zustand könnte den Verbrauchern mehr Möglichkeiten bieten, frisches Obst und Gemüse zu erschwinglicheren Preisen zu kaufen, und den Erzeugern zugute kommen, die in kurzen Lieferketten tätig sind." Außerdem dürfen auch Produkte, die von Naturkatastrophen oder anderen außergewöhnlichen Umständen betroffen sind, jetzt verkauft werden.
- Fruchtsäfte: Fruchtsäfte können den Hinweis "ohne Zuckerzusatz" tragen, um klarzustellen, dass diese Produkte im Gegensatz zu Fruchtnektaren per Definition keinen Zuckertzsatz enthalten können.Ein Merkmal, das den meisten Verbrauchern nicht bewusst ist.
Die am Freitag vorgestellten Gesetzesvorschläge der EU-Kommission werden voraussichtlich in einigen Wochen wirksam.
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