Polizist fälschte Corona-Impfpässe - und darf weiter Dienst tun

Polizist fälschte Corona-Impfpässe - und darf weiter Dienst tun
Für Exekutivbeamte gelten offenbar andere Regeln, wie zahlreiche Urteile aus dem vergangenen Jahr zeigen.

Das Fälschen von Corona-Impfpässen, eine einjährige bedingte Haftstrafe wegen Falschaussage vor Gericht, schwerer Betrug oder das Lenken einer Funkstreife mit 1,7 Promille – derartige Vergehen sorgen in weiten Teilen der Privatwirtschaft vermutlich für eine Entlassung. Bei der Polizei hingegen gibt es dafür einen Verweis oder maximal eine Geldstrafe. Das zeigen mehrere neue Urteile der Bundesdisziplinarkommission.

Im Falle eines höherrangigen Polizisten wollte sogar das Innenministerium die Entlassung eines Beamten. Bei der Durchsuchung einer Wohnung in Eisenstadt wurden Suchtgift, zahlreiche Schusswaffen, gefälschte Polizeiausweise sowie zwei gefälschte Stempel für Covid-Impfungen sichergestellt.

Bei weiteren Ermittlungen stellte sich heraus, dass ein enger Freund des Wohnungsbesitzers mit von der Partie war. Dieser ist Polizist und hatte bereits fünf Interessenten für den Inhaber der Wohnung organisiert, offenbar wollte er mit seinem Bekannten die gefälschten Impfpässe in Umlauf bringen. Die Stempel hatten die beiden zusammen hergestellt, gab der Beamte später zu.

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