Heftiger Streit um Tätowierungen für Polizisten
Werden in Österreich künftig Polizisten mit auffälligen Tätowierungen im Gesicht oder auf den Händen unterwegs sein? Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) will jedenfalls die Vorschrift kippen, wonach im Exekutivdienst nur versteckte Tattos erlaubt sind. Doch polizeiintern regt sich bereits massiver Widerstand.
"Es hat sich in der Gesellschaft viel verändert, Tätowierungen sind heute - vor allem bei jungen Menschen - ein Bestandteil der Lebenskultur. Daher werden wir auch sichtbare Tattoos erlauben", so Karner gegenüber der Krone. Er möchte Prüfungen im Einzelfall.
Bisher nur verdeckte Tattoos
Im Jahr 2018 einigten sich das Innenministerium und die Personalvertretung darauf, dass auch im Polizeidienst Tätowierungen möglich sind, allerdings nur an solchen Körperstellen, die von Uniformteilen abgedeckt werden können.
"Nun erfährt man aus der Zeitung, dass der Herr Bundesminister beabsichtigt, die Tätowierungen auch an sichtbarer Stelle zuzulassen", ist Reinhard Zimmermann, Vorsitzender der Polizeigewerkschaft, empört.
"In diesem Zusammenhang muss man auch nicht darauf hinweisen, dass man ohnedies dann überbordende Kunstwerke oder rechtsextreme Darstellungen nicht zulassen wird, denn wer diese Tür (mit den Tätowierungen, Anm.) aufstößt, bringt sie auf Dauer gesehen nie mehr wieder zu. Die Bevölkerung hat sich ein vernünftiges Erscheinungsbild der Polizei verdient."
Ungewöhnlich ist, dass derart scharfe Kritik von Zimmermann kommt, der der ÖVP-nahen Fraktion der FCG kommt. Unterstützung erhält er jedenfalls von der roten Gewerkschaft, wie Hermann Greylinger (FSG) betont. Im Hintergrund dürfte es auch um eine weitere Aufweichung der Aufnahmekriterien gehen, um dem Personalmangel vorzubeugen.
Verweis auf Deutschland
Bislang war die Personalvertretung laut Zimmermann zu diesem Thema in keiner Weise befasst: "Wir lehnen die Ausweitung des Erlassen auf sichtbare Körperteile schon auch wie unter dem damaligen Minister Herbert Kickl weiterhin ab. Überhaupt ist der Polizeiberuf nicht dafür geeignet, um sich gegenseitig politisch etwas auszuwischen", sagt Zimmermann zum KURIER.
"Die Polizei in Deutschland hat die gleichen Vorschriften wie wir derzeit haben, dort ist das Tätowierungsverbot wegen einer Gleichbehandlungsbeschwerde auch schon ausjudiziert. Der Polizeiwerber mit sichtbarer Tätowierung bekam dort nicht recht."
Das sind die neuen Regeln laut Innenministerium:
- Bisher waren Tätowierungen an sichtbaren stellen (vor allem auf den Fingern – also wo sie nicht von einem Hemd überdeckt werden) im Polizeidienst nicht erlaubt
- Daher wird die Polizei die Vorschriften ändern und nun auch sichtbare Tatoos erlauben (zB auf Fingern)
- Was nicht geht: alles was dem Verbotsgesetz, Abzeichengesetz oder dem Symbolegesetz zuwider läuft (also alles was Rechtsextrem oder Neue Rechte verherrlicht)
- Jedes Tatoo wird natürlich einzeln begutachtet – also Totenkopf und dergleichen geht nicht – jeder Einzelfall wird geprüft
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