Wien-Wahl: Türkise Wahlkarten-Aktion gestoppt
Jetzt also doch.
Die Wiener ÖVP hat Wahlkartenanträge für potenzielle Wählerinnen und Wähler gestellt. Weil das unzulässig ist, hat die Wahlbehörde die Aktion nun gestoppt.
Das ist der vorläufige Höhepunkt einer Geschichte, die vor zwei Wochen ihren Anfang genommen hat. Am 22. August ließen die Wiener Neos wissen, dass sich die ÖVP „illegaler Wahlkampfmethoden“ bediene. Der Vorwurf der Neos damals: Die ÖVP würde Wienerinnen und Wiener anrufen und fragen, ob man eine Wahlkarte zusenden dürfe.
Mehrere Personen, so erzählten die Neos, hätten sich bei ihnen gemeldet, weil sie erstaunt waren, von der ÖVP einen derartigen Anruf zu erhalten.
Auf KURIER-Nachfrage hieß es damals von der ÖVP: „Wir rufen an, sagen: Bitte geht wählen, bitte nutzt die Briefwahl“. Man verweise auf wien.gv.at, wo die Wahlkarte herunterzuladen ist.
An Mitglieder
Bei allen Angerufenen handle es sich ausschließlich um Mitglieder der ÖVP, ließ Landesgeschäftsführerin Bernadette Arnoldner damals wissen. Sie ist verantwortlich für den Wahlkampf, der der ÖVP nun eine deutliche Rüge der Wahlbehörde einbringt.
Wie das profil berichtete, hat die MA 62 (zuständig für die Wahlen) nun nämlich die Aktion gestoppt. Insgesamt seien 470 Wahlkartenanträge über den Server einer ÖVP-nahen Agentur eingegangen. Sie waren teilweise unvollständig und unrichtig.
Tatsächlich dürfen Wahlkarten nur persönlich beantragt werden, das sieht Paragraf 40 (Absatz 1) der Gemeindewahlordnung vor, laut Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs ist das Beantragen einer Wahlkarte ein höchstpersönliches Recht.
Beantragen
Eine Wahlkarte für die Wien-Wahl am 11. Oktober kann seit 14. Juli beantragt werden: Online über wien.gv.at, schriftlich oder persönlich. Die Frist für die schriftliche Beantragung endet am 7. Oktober (damit sie noch zeitgerecht per Post zugestellt werden kann). Am 9. Oktober um 12 Uhr endet die Frist für die persönliche Beantragung
Wählen
Die Wahlkarte muss am Wahltag bis 17 Uhr bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde eintreffen, (etwa per Post, per Bote oder persönlich). Am Wahltag kann die Wahlkarte auch in einem beliebigen Wiener Wahllokal und bei jeder Bezirkswahlbehörde bis 17 Uhr abgegeben werden
Dass die ÖVP also für ihr mutmaßlich wohlgesonnene Bürgerinnen und Bürger Wahlkarten ausfüllt – und beantragt – ist nicht erlaubt. In einem Schreiben der MA 62 an die Magistratischen Bezirksämter (die Wahlreferate), heißt es wörtlich: „Eine Beantragung einer solchen im Wege einer Vollmacht ist daher unzulässig. Ebenso ist eine telefonische Beantragung ausgeschlossen.“
Dem KURIER liegt das Schreiben in Auszügen vor: Betroffene hätten „teilweise mitgeteilt, dass Sie gar keine Wahlkartenanträge stellen wollten. Sie seien telefonisch kontaktiert und um Bekanntgabe ihrer Daten gebeten worden.“ Diese Vorgehensweise ist nun „abgestellt worden“, heißt es aus der MA 62.
Umkämpfte Briefwähler
Einsichtig zeigt man sich bei der ÖVP nicht: Laut Wahlkampfmanagerin Arnoldner ist ÖVP nun „von der Vorgehensweise abgegangen“, man habe aber „vollkommen rechtskonform“ Mitglieder angerufen. Die ÖVP verweist auch auf die SPÖ, die einen Fahrtendienst zur Übermittlung der Wahlkarte anbietet (das ist erlaubt, siehe Info-Box oben).
Im Wahlkampf der Wiener Türkisen nimmt die Briefwahl großen Stellenwert ein. Mit den Freiwilligen des „Team Türkis“ will man Wähler mobilisieren. Briefwähler sind in Coronazeiten bei den Parteien heiß umkämpft. Die ÖVP rufe dazu ausschließlich Parteimitglieder an, heißt es. Die Briefwahl sei schließlich die sicherste Art, zu wählen.
Dass manche über die Anrufe der Wahlkämpfer irritiert gewesen sein dürften, zeigte sich auch in der KURIER-Redaktion. „Woher haben die überhaupt unsere Nummer?“, sagt Leserin Therese R. und beteuert, kein ÖVP-Mitglied zu sein.
Dass Frau R. mit ihrer Mitgliedschaft im Seniorenbund automatisch Mitglied der ÖVP ist, sei ihr nicht bewusst gewesen.
Wer sich bei einer simplen Google-Suche Infos zur Briefwahl holen will, bekommt als ersten Eintrag übrigens nicht die offizielle Seite der Stadt (wien.gv.at), sondern den Link zu www.briefwahl.wien. Eine Seite der ÖVP, die anhand ihres Links nicht als solche erkennbar ist.
Laut Wahlbehörde ist das erlaubt. Werbung für die Briefwahl zu machen, sei nämlich zulässig.
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