Wien-Wahl 2025: So kommt man zu seiner Wahlkarte

Wien-Wahl 2025: Wahlkarte wird in Postkasten geworfen
Was tun, wenn man am Wahltag verhindert ist? Mit der Wahlkarte kann man seine Stimme schon vorher abgeben. So funktioniert es.

Am 27. April 2025 findet die Wien-Wahl statt. Wer sich auf Reisen befindet, im Ausland lebt oder körperlich nicht in der Lage ist, am Wahltag direkt seine Stimme im Wahllokal abzugeben, hat jetzt schon die Möglichkeit, eine Wahlkarte zu beantragen und die Briefwahl in Anspruch zu nehmen.

Voraussetzungen für die Beantragung einer Wahlkarte für die Wien-Wahl 2025

Personen, die voraussichtlich nicht in der Lage sind, im zuständigen Wahllokal in Wien zu wählen, können eine Wahlkarte betragen. Folgende Gründe werden berücksichtigt:

  • Ortsabwesenheit
  • gesundheitliche Einschränkungen
  • ein Auslandsaufenthalt

Wahlkarte für die Wien-Wahl beantragen: online oder im Wahlreferat

Der Antrag für eine Wahlkarte kann auf mehreren Wegen erfolgen. Gewählt werden kann dann in einem beliebigen Wiener Wahlkarten-Wahllokal oder per Briefwahl im Inland oder Ausland. So kann ein Antrag gestellt werden:

Achtung: Eine telefonische Beantragung der Wahlkarte zur Wien-Wahl ist nicht möglich.

Angaben und Unterlagen für den Wahlkartenantrag

Bei der Beantragung einer Wahlkarte sind bestimmte Informationen bzw. Dokumente erforderlich:

  • Schriftlicher Antrag:
    • Begründung für die Notwendigkeit einer Wahlkarte.
    • Familienname und Vorname.
    • Geburtsdatum und Geburtsort.
    • Adresse des Hauptwohnsitzes.
    • Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises (z. B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein) oder Angabe der Ausweisnummer samt ausstellender Behörde. Alternativ ist auch eine Unterschrift mit einer qualifizierten elektronischen Signatur möglich (z. B. mit der ID Austria, die die Handy-Signatur abgelöst hat).
  • Mündlicher Antrag: Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises zur Identitätsbestätigung.

Fristen: Bis wann kann die Wahlkarte für die Wien-Wahl beantragt werden?

Die Fristen für die Beantragung einer Wahlkarte sind notwendig, um eine rechtzeitige Zustellung, die ordnungsgemäße Prüfung der Anträge und die fristgerechte Abgabe der Stimmen sicherzustellen. Eine verspätete Beantragung kann dazu führen, dass die Wahlkarte nicht rechtzeitig ankommt und die Stimme nicht gezählt wird.

  • 23. April 2025 ist die Frist für den schriftlichen Wahlkartenantrag (online, per E-Mail, Fax oder formloser schriftlicher Antrag).
  • 25. April um 12:00 Uhr ist die Frist für den persönlichen Wahlkartenantrag (mündlich beim Wahlreferat des zuständigen Magistratischen Bezirksamtes).

Gibt es Ausnahmen bei der Frist zur Wahlkartenbeantragung?

Eine Ausnahme gibt es bei einer schriftlichen Antragstellung nach dem 23. April: Bis zum 25. April 2025, 12 Uhr, kann im Antrag in einem eigens dafür vorgesehenen Feld angeben werden, dass eine bevollmächtigte Person die Wahlkarte persönlich im zuständigen Wahlreferat abholt.

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Wann werden die Wahlkarten für die Wien-Wahl verschickt?

Wahlkarten für die Wien-Wahl werden ab dem 31. März 2025 ausgestellt, weil ab diesem Zeitpunkt alle Kandidierenden feststehen. Sie werden per Einschreiben an die gemeldete Wohnadresse versendet. Im Antrag kann angegeben werden, dass die Wahlkarte an eine vom Wohnsitz abweichende Adresse geschickt wird. 

Stimmabgabe mit der Wahlkarte

Danach erfolgt die Stimmabgabe, auch hier gibt es zwei Optionen:

  • In einem beliebigen Wiener Wahlkarten-Wahllokal: Am Wahltag kann die Wahlkarte in jedem Wahllokal in Wien abgegeben werden.
  • Per Briefwahl: Die Stimme kann durch die Wahlkarte auch per Briefwahl sowohl im Inland als auch im Ausland abgegeben werden. Dazu muss man den Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausfüllen und die eidesstattliche Erklärung auf der Wahlkarte unterschreiben. Die Wahlkarte muss spätestens am Wahltag, dem 27. April 2025, um 17 Uhr bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde eintreffen. 

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