Derartige Bauanzeigen sind nötig, um eine Bewilligung zur Durchführung von Bauvorhaben von der zuständigen Gemeinde zu erhalten. Nun wird laut KURIER-Informationen geprüft, ob eine derartige Weisung von Eigentümervertreterin Gewessler an die Aktiengesellschaft Asfinag überhaupt zulässig ist.
Interessant ist hierbei, dass es sich nicht um eine offizielle Weisung Gewesslers handelt. Es existiert eben nur eine Mitteilung – unterzeichnet von Herbert Kasser, Generalsekretär im Ministerium und stellvertretender Aufsichtsrat der Asfinag.
Gleichzeitig soll die Frage geklärt werden, ob – wenn laufende Projekte auf Eis gelegt werden – die Asfinag gegenüber schon beauftragten Zweitfirmen vertragsbrüchig wird und dadurch Schadensersatzklagen drohen.
In weiterer Folge: Haftet dann der Vorstand oder fällt das auf die Steuerzahler zurück? Da es sich um ein Projekt in Milliardenhöhe handelt, kommen im Endeffekt wohl alle zum Handkuss.
Mehrjährige Verzögerung
Der Anzeigen-Stopp dürfte tatsächlich zu einer weiteren Verzögerung führen. Im Sommer müssten Bauanzeigen bezüglich des Wasserrechtsgesetzes gemacht werden. Da die Ergebnisse der Evaluierung aber erst im Herbst präsentiert werden sollen, kann diese Frist nicht eingehalten werden.
Problematisch ist das nicht zuletzt deswegen, weil demnächst das Verfahren zum Bahnprojekt Wien–Bratislava beginnt. Da dieses im selben Bereich angesiedelt ist, könnte das den vorliegenden Wasserrechtsbescheid des Lobautunnels ungültig machen. Das Verfahren müsste neu aufgerollt werden.
Hinter vorgehaltener Hand wird Gewessler darum vorgeworfen, mit der Weisung absichtlich für das Verstreichen der Fristen zu sorgen, um den Bau des Lobautunnels noch länger aufzuhalten. Der ÖAMTC warnt bei einem neuerlichen Verfahren vor einer mehrjährigen Verzögerung.
Dass die S1 überhaupt vom Baustopp betroffen ist, sorgt ebenfalls für Verwunderung. Angeblich, so hört man, soll bereits seit Juni 2020 eine Evaluierung des Bauprogramms durch Beamte des Klimaschutz-Ministeriums vorliegen, in der die einzelnen Projekte gereiht wurden. Die S1 soll in dieser Evaluierung aber gar nicht mehr enthalten sein, weil davor schon ein rechtskräftiger Bescheid vorlag.
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