Warum es für das Fahrverbot in der Wiener City jetzt eng wird
Rund um das geplante Fahrverbot in der Wiener Innenstadt ist seit gestern die nächste Stufe der Eskalation erreicht. Die grüne Vizebürgermeisterin Birgit Hebein hat am Dienstag jene Verordnung vorgelegt, die das Verbot regelt. Erneut zum Ärger von Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ).
Ludwig von Hebeins unüblichem Weg überrascht
Was ist da schon wieder passiert? Und wie soll der Verkehr im 1. Bezirk jetzt konkret reduziert werden? Der KURIER hat den Überblick.
Was steht jetzt wirklich in der Verordnung?
Im Wesentlichen zwei zentrale Punkte: der Geltungsbereich und die Ausnahmen. Die Grenze der Fahrverbotszone verläuft vom Stubenring bis zum Schottenring und weiter über den Franz-Josefs-Kai bis zum Schwedenplatz. Diese Straßenzüge sind selbst nicht Teil der Fahrverbotszone, die im 1. Bezirk liegenden Nebenfahrbahnen aber schon.
Viel diskutiert wurden zuletzt die zahlreichen Ausnahmen: Der aktuelle Text enthält 16. Prinzipiell ist die Einfahrt ins Zentrum nur noch Anrainern, die ein Auto samt Parkpickerl haben, gestattet.
Unter bestimmten Voraussetzungen können auch andere Gruppen zufahren: etwa Taxilenker, Einsatzkräfte, Firmen mit Betriebsstandort in der City und Lieferanten. Und auch öffentliche Garagen darf man weiterhin ansteuern.
Wurden die im Vorfeld deponierten Einwände berücksichtigt?
Zum Teil. Aus den Stellungnahmen sind laut Hebein einige Punkte übernommen worden. Zum Beispiel sei der Zeitraum, in dem Lieferanten zufahren dürfen, ursprünglich kürzer angesetzt gewesen.
Andere Wünsche wurden nicht erfüllt: Für Immobilienmakler oder Rechtsanwälte wird es keine Ausnahmen geben. Auch wird es Bezirksfremden nicht möglich sein, Kinder mit dem Auto zur Schule zu bringen bzw. von dort abzuholen.
Und was ärgert jetzt eigentlich die SPÖ?
Wir erinnern uns: Schon im Juni, als die Idee vom Fahrverbot erstmals präsentiert wurde, fühlte sich die SPÖ überrumpelt. Ein internes Papier ging an Medien, bevor Ludwig überhaupt offiziell informiert war.
Es folgte eine eilig einberufene Pressekonferenz von Hebein und Bezirkschef Markus Figl (ÖVP).
Die Grünen-Chefin dürfte ihrer Strategie treu geblieben sein: Auch den aktuellen Text hat sie dem Vernehmen nach vorab nicht abgestimmt.
Und zwar – offenbar – nicht einmal mit den zuständigen Magistratsabteilungen: „Bevor die Abteilungen des Rathauses diesen Entwurf geprüft haben, ist er den Medien übermittelt worden“, kritisiert Ludwig.
Was bedeutet das?
Dass das Fahrverbot – wenn Hebein Pech hat – nicht mehr vor der Wahl im Oktober in Kraft treten kann. Denn nun ist die Rechtsabteilung der Magistratsdirektion am Zug – und die untersteht dem Bürgermeister. Sie prüft den Verordnungstext.
Üblicherweise dauert dieser Vorgang eine Woche – eine Frist gibt es aber nicht. Und wie schnell Beamte im Sommer arbeiten, steht auf einem anderen Blatt. Auch der Bürgermeister selbst muss schließlich noch grünes Licht geben.
Wie geht es dann weiter?
Hat die Rechtsabteilung die Verordnung freigegeben, muss sie der Leiter der Verkehrsbehörde (die Hebein untersteht) unterschreiben. Dann werden zwei Prozesse in Gang gesetzt.
Erstens: Die Verordnung wird im Amtsblatt kundgemacht. Zweitens: Die Schilder, die das Fahrverbot ausweisen, werden bestellt. Bis sie da sind, dauert es dem Büro von Hebein zufolge drei bis vier Wochen. Und hier liegt noch ein Stolperstein: Der
1. Bezirk muss die Schilder bezahlen, bisher hat der Finanzausschuss die Gelder aber noch nicht freigegeben.
Und wer kontrolliert, ob das Verbot funktioniert?
Die Polizei ist zuständig, hat aber dem Vernehmen nach bereits angemeldet, dass sie keine Kapazitäten dafür hat. Hebein hat nun eine begleitende sechsmonatige Evaluierung durch Wissenschaftler angekündigt.
Bei Bedarf seien danach Anpassungen möglich, hieß es. Und die würden auch Verschärfungen umfassen – zum Beispiel eine Reduktion der Ausnahmen.
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