Warum die Corona-Demo in Wien nicht aufgelöst wurde
Rund 1.500 Corona-Verharmloser, Gegner der Maßnahmen und Verschwörungstheoretiker gingen am Montagnachmittag in Wien auf die Straße. Unter ihnen waren auch einige Rechtsextreme. Es wurden Masken verbrannt, an die geltenden Bestimmungen für Versammlungen hielt sich kaum jemand.
Laut der Covid-Maßnahmenverordnung muss auf Demonstrationen Mund-Nasenschutz getragen werden, so der Abstand von einem Meter zwischen den Teilnehmern nicht eingehalten wird. „Massive Verstöße“ gab es laut Polizei sowohl gegen die Maskenpflicht, als auch gegen die Abstandregeln.
Warum wurde die Demonstration also nicht aufgelöst?
Die Polizei beruft sich diesbezüglich auf die städtische Gesundheitsbehörde: Gemäß Covid-19-Verordnung brauche es für die Auflösung einer Versammlung eine Anweisung der Gesundheitsbehörde. Der Krisenstab wurde verständigt, dieser schaltete wiederum die MA15 (Gesundheitsbehörde) ein.
Verordnung wird unterschiedlich interpretiert
Dort bestätigt man das gegenüber dem KURIER auch: „Wir wurden verständigt, haben aber gesagt, dass wir eine Auflösung unterstützen würden, wenn die Polizei Gründe dafür hat“, teilt ein Sprecher des Krisenstabes mit. Die Maßnahmenverordnung interpretiert man beim Krisenstab anders als die Polizei.
Dort steht: „Von Maßnahmen gegen Versammlungsteilnehmer, die gegen die Verpflichtung zum Tragen einer den Mund- und Nasenbereich abdeckenden mechanische Schutzvorrichtung verstoßen, ist nach Rücksprache mit der Gesundheitsbehörde abzusehen, wenn der gesetzmäßige Zustand durch gelindere Mittel hergestellt werden kann oder Maßnahmen nicht verhältnismäßig wären.“
Es ginge laut Krisenstab also um eine Rücksprache mit der Behörde, in welcher diese ihre Expertise abgeben kann. Entscheiden müsse schlussendlich aber die Polizei.
Peter Bußjäger, Uni-Professor am Institut für öffentliches Recht, Staats- und Verwaltungslehre in Innsbruck, sagt es noch deutlicher: "Die Polizei hätte ganz klar einschreiten können - auch ohne ok der Gesundheitsbehörde." Denn schließlich seien Bestimmungen wie der Mindestabstand und die Maskenpflicht nicht eingehalten worden. Doch Bußjäger ist auch klar: "Am Land wäre das einfacher gewesen. Da ist die Bezirkshauptmannschaft gleichzeitig Gesundheits- und Versammlungsbehörde. In Wien ist das getrennt."
Beratung einberufen
Dienstagmittag geba es deswegen eine polizeiinterne Beratung darüber, wie man das in Zukunft lösen kann. Es blieb aber bei unterschiedlichen Rechtsmeinungen: "Wir sind die Versammlungsbehörde, nicht die Gesundheitsbehörde", heißt es aus der Landespolizeidirektion. Um eine Versammlung aus Gesundheitsgründen aufzulösen, brauche es also eine Entscheidung des Magistrats bzw. könne dieser die Demonstration schon im Vorhinein untersagen. Das sei laut Polizei in §15 Epidemiegesetz so geregelt.
Jedoch: Im April hat die Wiener Polizei eine ähnliche, im Vorhinein untersagte, Versammlung aufgelöst - doch selbst die Untersagung war laut Verfassungsgerichtshof unzulässig. Das Versammlungsrecht sei den Corona-Bestimmungen eben übergeordnet.
Auflösung "in Praxis kaum möglich"
Wenn die Versammlung schon am Laufen ist, dann sei es außerdem praktisch schwieriger, diese aufzulösen, sagt ein Polizeisprecher. Denn das Auflösen einer Versammlung sei für die Polizei nur in rechtlichen Ausnahmefällen gerechtfertigt – etwa, wenn sich in ihr gesetzeswidrige Vorgänge ereignen oder, wenn sie die öffentliche Ordnung bedrohen. Das sei etwa bei der Ringblockade durch Klimaktivisten konkret der Fall – bei theoretischen Ansteckungen potenziell Kranker sei dies nicht mehr so einfach abzuschätzen.
Außerdem gehe es laut Eidenberger um die Verhältnismäßigkeit: Auch bei anderen Demonstrationen sei die Wiener Polizei genau so vorgegangen. Es habe am Montag auch keine Anzeigen gegeben, denn nur einzelne Teilnehmer zu bestrafen, würde in Beschwerden enden. Und in der Praxis würde man für 1.500 Anzeigen viel mehr Polizisten brauchen.
Die Demo aufzulösen, hätte außerdem für Eskalation gesorgt und vielleicht Verletzte gefordert, sagt der Polizeisprecher. "Das ist in der Praxis kaum möglich", sagt der Polizeisprecher. Deswegen habe man sich dagegen entschieden.
Ermittlungen nach Demo in Niederösterreich
Auch in Niederösterreich gibt es nach einer - in diesem Fall - unangemeldeten Demo gegen die Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus am Montagnachmittag Ermittlungen. Es gehe darum, den Verantwortlichen auszuforschen, sagt Polizeisprecher Johann Baumschlager. Auf dem Rathausplatz der Landeshauptstadt waren etwa 150 Menschen zusammengekommen.
Baumschlager bestätigte einen Bericht des ORF Niederösterreich, wonach die Teilnehmer die Versammlung letztlich freiwillig verlassen hätten. Eine behördliche Auflösung sei deshalb nicht notwendig gewesen. Der für die Kundgebung Verantwortliche müsse wegen Verstößen gegen das Versammlungsgesetz mit einer Anzeige rechnen.
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